Hilfsprogramm für Landwirte steht

Dürrehilfen Hilfsprogramm für Landwirte steht

Die Bundesregierung und die 14 betroffenen Bundesländer haben die Vereinbarung zu Dürrenothilfen für Bauern unterzeichnet. Diese war zuvor zwischen den Beteiligten verhandelt worden und ist Grundlage für das gemeinsame Hilfsprogramm. Der Bund und die Länder stellen dafür jeweils 170 Millionen Euro bereit.

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Ein Landwirt pflügt mit einem Traktor und einem Scheibenpflug ein trockenes Feld und wirbelt dabei reichlich Staub auf.

In vielen Gebieten Deutschlands hat die Trockenheit zu Ernteausfällen geführt.

Foto: picture alliance/dpa/Jan Woitas

Durch die Dürre sind in den meisten Bundesländern beträchtliche Schäden entstanden. Die anhaltende Trockenheit hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner Mitte August als ein widriges Witterungsereignis von "nationalem Ausmaß" eingestuft. Das war Voraussetzung für die Beteiligung des Bundes an dem Hilfsprogramm der Länder.

Schäden von erheblichem Ausmaß

Den Schadensumfang haben die Länder auf rund 680 Millionen Euro beziffert. Insgesamt 14 Länder haben Bedarf an Hilfen angemeldet – alle außer dem Saarland und Rheinland-Pfalz.

Im Vergleich zum dreijährigen Durchschnitt (2015-2017) ist die Getreideernte 2018 (ohne Körnermais) um rund 16 Prozent zurückgegangen. Allerdings gibt es große Unterschiede sowohl zwischen den Ländern als auch in den einzelnen Regionen. Insgesamt sind rund 10.000 Betriebe so stark betroffen, dass ihre Existenz bedroht ist - das ist etwa jeder 25. Betrieb.

Futterversorgung gefährdet

Dramatisch ist die Situation auch im Futteranbau. Nach dem ersten Futterschnitt, darunter die Grasernte, sind weitere Schnitte aufgrund der Dürre ausgeblieben. Viehhalter mussten auf das für den Winter eingelagerte Futter zurückgreifen oder zusätzliches Futter teuer dazu kaufen. Auch wurde der Rinderbestand reduziert. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Verordnung erlassen, die es Landwirten erlaubt, auch sogenannte ökologische Vorrangflächen zum Anbau von Viehfutter zu nutzen.

Ökologische Vorrangflächen sind Ackerflächen, die im Umweltinteresse genutzt werden, zum Beispiel für Hecken oder als Pufferstreifen zu Gewässern. Laut Gemeinsamer EU-Agrarpolitik sind landwirtschaftliche Betriebe dazu verpflichtet, fünf Prozent ihrer Ackerflächen für solche Umweltleistungen bereitzustellen.

Kriterien für die Hilfen

Anspruch auf Hilfen haben ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Um Hilfen zu erhalten, müssen Betriebe die Kriterien "Betroffenheit" und "Bedürftigkeit" erfüllen:

  • Betroffenheit liegt dann vor, wenn der Ertragsrückgang bei mindestens 30 Prozent im Vergleich zu den Vorjahren liegt.
  • Bedürftigkeit liegt vor, wenn sich die Betriebe in einer existenzbedrohenden Lage befinden. Diese muss durch eine Bedürftigkeitsprüfung nachgewiesen werden.

Generell gilt: Hilfen werden als Zuschuss gewährt und müssen von den betroffenen Betrieben nicht zurückgezahlt werden. Die Auszahlung der Hilfsgelder wie auch die Umsetzung des Hilfsprogramms übernehmen die Länder.

Nach der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern sind für Hilfen nach außergewöhnlichen Naturereignissen die Länder zuständig. Allerdings kann der Bund in Ausnahmefällen Hilfszahlungen leisten.