Hilfe bei Vernichtung chemischer Waffen

Auslandseinsatz Hilfe bei Vernichtung chemischer Waffen

Deutsche Soldaten werden die Vernichtung von syrischen Chemiewaffen unterstützen. Auf dem US-Schiff CAPE RAY werden im Mittelmeer die gefährlichen Kampfstoffe neutralisiert. Eine deutsche Fregatte begleitet und schützt diese Mission.

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Begleitschutz im Mittelmeer: eine deutsche Fregatte wird das amerikanische Spezialschiff sichern.

Foto: Bundeswehr/PIZ Marine

Die Vereinten Nationen haben die Mission gemeinsam mit der Organisation für das Verbot Chemischer Waffen (OVCW) ins Leben gerufen. Ziel ist es, die syrischen Chemiewaffen zu vernichten. In einem ersten Schritt werden die gefährlichen Stoffe auf der CAPE RAY entschärft. Eine deutsche Marineeinheit wird das amerikanische Spezialschiff im Mittelmeer begleiten.

Der Deutsche Bundestag stimmte dem Antrag der Bundesregierung mit breiter Mehrheit zu. Danach können bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Das Mandat gilt bis zum Ende des notwendigen Begleitschutzes, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2014.

Deutsches Engagement geht weiter

Deutschland hat ein starkes Interesse daran, dass Abtransport und Vernichtung der syrischen C-Kampfstoffe erfolgreich und sicher verlaufen können. Der Einsatz fügt sich in unsere umfassenden Maßnahmen zur Unterstützung der Vernichtung der syrischen Chemiewaffen ein.

Dazu zählt auch das Angebot an die OVCW, die Stoffe in Deutschland endgültig zu vernichten. Rund 370 Tonnen Hydrolyseabfall werden zur GEKA ins niedersächsische Munster gebracht. Dort werden sie fachmännisch und sicher entsorgt.

Daneben wurde deutsche Finanzhilfe an die OVCW gewährt. Deutsche Forschungsinstitute und -labore waren bei der Auswertung der Chemiewaffen-Proben aus Syrien beteiligt.

Aufgaben der Bundeswehr

Eine deutsche Fregatte soll das amerikanische Hydrolyseschiff begleiten und schützen. Das gilt während der Hydrolyse und auf ihren Transitfahrten im Mittelmeer. Bei Bedarf ist der Einsatz auch im Nordatlantik mit den angrenzenden Seegebieten in internationalen Gewässern möglich.

Der Begleitschutz richtet sich gegen mögliche Bedrohungen über und unter Wasser sowie aus der Luft. Deutsche Einsatzkräfte kontrollieren den Seeverkehr, überwachen den See- und Luftraum und erstellen Lagebilder in und über See.

Chemische Umwandlung gefährlicher Kampfstoffe

Im Rahmen der gemeinsamen VN-/OVCW-Mission werden die syrischen Chemiewaffen neutralisiert. Dies geschieht durch Hydrolyse auf einem speziell umgerüsteten amerikanischen Schiff, der CAPE RAY. Bei der Hydrolyse werden chemische Waffen durch Zugabe von Wasser und anderen Substanzen in einem geschlossenen System zersetzt. Danach verlieren sie ihre Eigenschaft als Waffen.

Das Abfallprodukt ist das so genannte Hydrolysat. Es ist mit anderen Abfällen der chemischen Industrie vergleichbar. Dieser Stoff wird in großem Umfang in Spezialunternehmen verbrannt. Das geschieht auch in Deutschland, beispielsweise in Munster bei der GEKA.

Syrien muss kooperieren

Die Operation wird frühestens Mitte April beginnen. Für das Hydrolyseverfahren selbst ist ein Zeitraum von 90 Tagen geplant. Der konkrete Einsatzbeginn ist von der syrischen Kooperationsbereitschaft beim Abtransport der Chemiewaffen abhängig.

Vereinbarung Amerika/Russland wurde suspendiert

Als Reaktion auf die im August 2013 erfolgten Chemiewaffeneinsätze in Syrien kam es zu einer Rahmenvereinbarung der USA mit der Russischen Föderation. Darin wurde ein Sonderregime zur beschleunigten Beseitigung der syrischen Chemiewaffen vereinbart.

Vor dem Hintergrund der Krim-Krise wurden die Planungen für die ursprünglich angestrebte gemeinsame Operation im Rahmen des NATO-Russland-Rats am 3. März 2014 suspendiert.

Die militärische Absicherung der Hydrolyse ist weiter notwendig. Nach der Resolution der VN sollen die Chemiewaffen bis zum 30. Juni 2014 vernichtet werden. Um diese Frist nicht zu gefährden, haben die USA alternativ um Unterstützung im Rahmen einer multinationalen Begleitschutzoperation ersucht.

Völkerrechtliche Grundlage ist die Resolution 2118 (2013) vom 27. September 2013 des VN-Sicherheitsrates. Darin werden die Mitgliedstaaten zu Beiträgen zur Unterstützung und Absicherung der gemeinsamen Mission von VN und OVCW aufgerufen.