Frist für Anträge verlängert

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Härtefallfonds Frist für Anträge verlängert

Betroffene können eine Einmalzahlung von 2.500 Euro erhalten: Der Härtefallfonds richtet sich an bestimmte Berufs- und Personengruppen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie an jüdische Zuwanderinnen und Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion. 

2 Min. Lesedauer

Foto zeigt eine Rentnerin.

Betroffene können zur Abmilderung ihrer Härten eine pauschale Einmalzahlung in Höhe von 2.500 Euro erhalten.

Foto: IMAGO/Sven Simon

Seit Mitte Januar 2023 können Betroffene bei der Geschäftsstelle der Stiftung „Härtefallfonds“ einen Antrag zur Abmilderung ihrer empfundenen Härten stellen – dafür vorgesehen ist eine pauschale Einmalzahlung von 2.500 Euro. Die Antragsfrist endete ursprünglich am 30. September 2023. Nun hat die Bundesregierung in ihrer Kabinettsitzung am 11. Oktober beschlossen, die Frist zu verlängern: Die Anträge können noch bis zum 31. Januar 2024 gestellt werden. 

Antragsformulare können auch von der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heruntergeladen werden.

Die Bundesregierung hatte am 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Renten­­über­leitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler („Härtefallfonds“) geschaffen. Die Stiftung soll ihren Zweck innerhalb von drei Jahren verwirklichen. Träger der Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Leistung der Stiftung richtet sich an Härtefälle in der Ost-West-Rentenüberleitung, an jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler, die einen erheblichen Teil ihrer Erwerbsbiographie in der ehemaligen DDR beziehungsweise im ausländischen Herkunftsgebiet zurückgelegt haben. Zudem muss ihre gesetzliche Rente in Grundsicherungsnähe liegen.

Im Einzelnen werden begünstigt, wenn die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Beschäftigte bei der Deutschen Reichsbahn, der Deutschen Post oder im Gesundheits- und Sozialwesen,
  • Pflegende von Familienangehörigen, die ihre Beschäftigung aufgegeben hatten,
  • Beschäftigte in einer bergmännischen Tätigkeit in der Carbochemie/Braunkohleveredlung, dienstlicher Aufenthalt im Ausland mit Ehegatten, für den die vorherige Beschäftigung aufgegeben wurde,
  • nach DDR-Recht Geschiedene mit mindestens einem Kind nach mindestens 10-jähriger Ehe,
  • Balletttänzerinnen oder Balletttänzer (als Ausgleich für die von der DDR zugesagte „Ballettrente“),
  • Spätaussiedlerinnen oder Spätaussiedler,
  • jüdische Zuwandererinnen oder Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion bzw. deren Angehörige.

Verdoppelung der Einmalzahlung durch Landesbeteiligung

Der Bund stattete die Stiftung einmalig mit einem Vermögen in Höhe von 500 Millionen Euro aus. Daraus finanziert werden insbesondere die Leistungen der Stiftung, das Antragsverfahren und die Beratung sowie die Geschäftsstelle und die Gremien. Weitere Mittel durch den Bund sind nicht vorgesehen.

Die Bundesländer konnten der Stiftung bis 31. März 2023 beitreten, wenn sie bereit waren, sich finanziell zu beteiligen. Beigetreten sind: Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Hamburg, Bremen, Berlin. Durch ihren Beitritt haben sie für die Betroffenen, die in ihrem Bundesland leben, die Zahlung um weitere 2.500 Euro auf 5.000 Euro aufgestockt. 

In den der Stiftung beigetretenen neuen Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen) kann nun für alle drei berechtigten Personengruppen die Leistungen auf eine Pauschale von 5.000 Euro angehoben werden, in den alten Bundesländern (Hamburg, Bremen und Berlin) nur für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler. 

Für Fragen oder weitergehende Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung „Härtefallfonds“ von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/7241634 zur Verfügung.