Grundsicherung steigt ab 2016

Höhere Regelsätze Grundsicherung steigt ab 2016

Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab Januar 2016 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 399 Euro auf 404 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder wird um drei, die für Jugendliche um vier Euro monatlich angehoben.

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Eine Frau nimmt Geldscheine aus einem Portemonnaie .

Grundsicherung und Sozialhilfe steigen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.

Foto: Photothek

Zum Jahresbeginn 2016 steigen die Unterstützungsleistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Auch Asylbewerber bekommen höhere Leistungen. Der Bundesrat hat der Erhöhung zugestimmt.

Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung am 23. September auf den Weg gebracht.

Die neuen Leistungssätze

Diese Regelsätze gelten ab 1. Januar 2016 (Veränderung gegenüber 2015 in Klammern):

Alleinstehend/ Alleinerziehend404 Euro ( + 5 Euro)Regelbedarfsstufe 1
Paare/ Bedarfsgemeinschaften364 Euro ( + 4 Euro)Regelbedarfsstufe 2
Erwachsene im Haushalt anderer324 Euro ( + 4 Euro)Regelbedarfsstufe 3
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren306 Euro ( + 4 Euro)Regelbedarfsstufe 4
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren270 Euro ( + 3 Euro)Regelbedarfsstufe 5
Kinder von 0 bis 6 Jahre237 Euro ( + 3 Euro)Regelbedarfsstufe 6


Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Das Jobcenter orientiert sich dabei am örtlichen Niveau der Mieten auf dem Wohnungsmarkt.

Die Leistungen für Asylbewerber steigen aufgrund der Verordnung ebenfalls ab 1. Januar 2016, für einen alleinstehenden Asylbewerber von 359 Euro auf 364 Euro.

Jährliche Erhöhung folgt der Preisentwicklung

Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.

Das Statistische Bundesamt ermittelt die Preisentwicklung der Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern. Auch die Entwicklung der Nettolöhne und –gehälter wird vom Statistischen Bundesamt berechnet. Für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen wird nicht die Entwicklung der Verbraucherpreise insgesamt und damit auch nicht der allgemeine Verbraucherpreisindex zugrunde gelegt. Vielmehr wird vom Statistischen Bundesamt ein spezieller Preisindex gebildet. Dieser berücksichtigt ausschließlich die Preisentwicklung der regelbedarfsrelevanten Güter und Dienstleistungen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 9. September 2014 diesen Mechanismus bestätigt.