Gemeinsam gegen Gewalt

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Strategie nach der Istanbul-Konvention 2025-2030 Gemeinsam gegen Gewalt

Das Kabinett hat eine Gewaltschutzstrategie verabschiedet. 120 Maßnahmen tragen dazu bei, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen – auf Grundlage der Istanbul-Konvention des Europarats.

3 Min. Lesedauer

Ein Aufkleber mit der Aufschrift "Du bist nicht allein"

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen” wurde dauerhaft eingerichtet.

Foto: picture alliance/dpa/Peter Kneffel

Jede Stunde werden mehr als 15 Frauen in Deutschland Opfer von Partnerschaftsgewalt. Beinahe jeden Tag versucht ein Partner oder Expartner, eine Frau zu töten. Die Zahlen, die in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, zeigen die traurige Realität: Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind ein gesamtgesellschaftliches und alltägliches Problem.

Das Kabinett hat nun eine Gewaltschutzstrategie verabschiedet. Mit ihr fokussiert sich die Regierung auf die Umsetzung der Istanbul-Konvention des Europarats.

Koordinierungsstelle wird eingerichtet

„Die Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul-Konvention wird mit 120 konkreten Maßnahmen dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen effektiver zu bekämpfen”, sagt Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Maßnahmen reichten dabei vom Gewalthilfegesetz, das einen kostenlosen Anspruch auf Schutz und Beratung sicherstellen wird, bis hin zur Bekämpfung von Digitaler Gewalt. Die Expertise aus Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft sei mit einbezogen worden. „Am Ende geht es darum, alles zu tun, um Frauen bestmöglich vor Gewalt zu schützen“, so Paus.

Der Inhalt der Strategie folgt dabei dem Vier-Säulen-Prinzip der Istanbul-Konvention: Gewaltprävention, Gewaltschutz, effektive Strafverfolgung und ein umfassend koordinierter Ansatz bei der Umsetzung. Ein neuer wichtiger Baustein der Gewaltschutzstrategie ist die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die die Maßnahmen der Bundesregierung zum Gewaltschutz bündelt und besser aufeinander abstimmt. Sie soll sicherstellen, dass Nichtregierungsorganisationen und Zivilgesellschaft einbezogen werden. 

Vielzahl von Maßnahmen bereits umgesetzt

  • Durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden derzeit die Kompetenznetzwerke „Hass im Netz“ und „Selbst.verständlich Vielfalt“ gefördert, die unter anderem online Hass sowie Gewalt gegen LSBTIQ* Personen und Gruppen thematisieren.
  • Im Bereich Schutz und Unterstützung wurde bereits 2013 das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ mit dem Hilfetelefongesetz dauerhaft eingerichtet.
  • Der Bund fördert zudem von 2020 bis Ende 2024 den Bau und Umbau sowie den Erwerb von innovativen Frauenhäusern und Schutzeinrichtungen durch das Bundesinvestitionsförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“. Für die Förderung standen insgesamt 140 Millionen Euro zur Verfügung. 
  • Noch vor der Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch Deutschland ist 2016 das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung in Kraft getreten. Es hat das deutsche Sexualstrafrecht grundlegend reformiert. Insbesondere mit der Einführung der „Nein-heißt-Nein“-Lösung wurde der Wille des Opfers in das Zentrum des strafrechtlichen Schutzes gerückt.
  • Auch in der Außen- und Entwicklungspolitik setzt sich Deutschland weltweit für die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und für die Teilhabe aller Menschen am wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Leben ein.

Für die Bundesregierung ist die Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der „Istanbul-Konvention“, nicht nur eine internationale Verpflichtung, sondern auch ein Gebot der Menschlichkeit.

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist ein völkerrechtlicher Vertrag zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, diese Gewalt durch politische und rechtliche Maßnahmen zu verhindern, zu verfolgen und zu beseitigen. Gleichzeitig soll die Diskriminierung von Frauen bekämpft und ihre Rechte sollen gestärkt werden. In Deutschland ist das Übereinkommen am 1. Februar 2018 in Kraft getreten. Die Istanbul-Konvention finden Sie hier zum Download .

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ berät von Gewalt betroffene Frauen unter der Rufnummer 116 016 und online zu allen Formen von Gewalt – rund um die Uhr und kostenfrei. Die Beratung erfolgt anonym, vertraulich, barrierefrei und in 18 Fremdsprachen. Auf Wunsch vermitteln die Beraterinnen an eine Unterstützungseinrichtung vor Ort. Auch Menschen aus dem sozialem Umfeld Betroffener und Fachkräfte können das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.