Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli

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Was ist neu? Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Juli

Die Wehrpflicht wird ausgesetzt und der Zivildienst fällt weg. An die Stelle treten zum 1. Juli der freiwillige Wehrdienst und der Bundesfreiwilligendienst. Außerdem gibt es für die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner 0,99 Prozent mehr Rente. Und Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen künftig mehr hinzuverdienen.

4 Min. Lesedauer

Wehrpflicht

Freiwilliger Wehrdienst

Ab dem 1. Juli 2011 wird die Verpflichtung zum Grundwehrdienst ausgesetzt. Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 tritt anstelle des Grundwehrdienstes der freiwillige Wehrdienst FWD für Männer und Frauen. Die Wehrpflicht bleibt aber weiterhin im Grundgesetz verankert.

Die Bundeswehr stellt motivierte junge Frauen und Männer für eine Dauer von bis zu 23 Monaten ein. Die Bedingungen sind attraktiv: Die freiwillig Wehrdienst Leistenden erhalten einen steuerfreien Wehrsold, Verpflegung, Unterkunft und ärztliche Versorgung sind frei. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. In diesem Zeitraum kann man jederzeit von der Verpflichtung zurücktreten.

Mehr Informationen:
Webseite des Bundesverteidigungsministeriums

Bundesfreiwilligendienst

Start des Bundesfreiwilligendienstes

Durch die Aussetzung der Wehrpflicht ist auch die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes erloschen. Zum 1. Juli 2011 startet der Bundesfreiwilligendienst BFD, der den bisherigen Zivildienst ablöst. Der Einsatz im Bereich Soziales, Umwelt, Sport, Integration, Bildung. Kultur, etc. dauert in der Regel 12 Monate, mindestens aber 6 und höchstens 24 Monate, Alle Freiwilligen sind gesetzlich sozialversichert und erhalten ein Taschengeld. Es gibt keine Altersbegrenzung für den BFD.

Das Gesetz zur Einführung des Bundesfreiwilligendienstes und das Wehrrechtsänderungs-gesetz sind am 3. Mai 2011 in Kraft getreten. Seitdem besteht die Möglichkeit, neue Strukturen für den Bundesfreiwilligendienst aufzubauen und BFD-Verträge zu schließen. Am 1. Juli ist mit Beginn der Kostenerstattung der faktische "Startschuss" für den BFD.

Mehr Informationen:
Bundesfreiwilligendienst startet am 1. Juli
Bundesfreiwilligendienst  

Arbeit/Soziales

Mehr Rente ab 1. Juli

Die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten ab 1. Juli 0,99 Prozent mehr Rente. Sie profitieren damit von den 2010 gestiegenen Löhnen und Gehältern nach der deutlichen Erholung der Wirtschaft und des Finanzmarktes.

Mehr Informationen:
Mehr Rente zum 1. Juli

Renten für Kriegs- und Wehrdienstopfer werden angepasst

Die Renten der rund 300.000 Versorgungsberechtigten werden – wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung -  zum 1. Juli 2011 um 0,99 Prozent erhöht. Dies betrifft Kriegs- und Wehrdienstopfer, Opfer von Gewalttaten und des SED-Regimes sowie Impfgeschädigte. Ab dem 1. Juli werden Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz in gleicher Höhe in ganz Deutschland ausgezahlt. Die Neuregelung gilt auch für Kriegsopfer im Ausland.

Auch die Berufsschadensausgleichsverordnung ist zum 1. Juli 2011 neu gefasst worden. Damit wird das Verfahren zur Berechnung des Berufsschadensausgleichs wesentlich vereinfacht. Niemand erhält geringere Leistungen als bisher.

Mehr Informationen:
Kriegsopfer-Renten werden angepasst

Neue Hinzuverdienst-Regelungen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger

Die Möglichkeiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger, hinzu zu verdienen, werden ab dem 1. Juli ausgeweitet. Grundsätzlich gilt, dass Einkommen auf einen Grundsicherungsanspruch angerechnet wird. Um Arbeitslose schneller wieder an Arbeit heranzuführen, wird nicht das gesamte Einkommen angerechnet. Wie gehabt, bleibt der Freibetrag in Höhe der ersten 100 Euro vom Erwerbseinkommen erhalten. Neu ist, dass bei dem erwirtschafteten Einkommen zwischen 100 und 1.000 Euro statt zu zehn künftig zu 20 Prozent nicht angerechnet wird. Einkommen, das darüber liegt, bleibt weiterhin zu zehn Prozent anrechnungsfrei.

Mehr Informationen:
Bildungspaket und Regelbedarfe

Verkehr

Feuerwehrführerschein

Durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts können die Landesregierungen künftig Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes unbürokratisch spezielle Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen erteilen. Damit soll der Mangel an Fahrern für Rettungsfahrzeuge behoben werden.
Der Bundesrat hat am 27.05.2011 eine entsprechende Änderung des Straßenverkehrsrechts gebilligt. 

Finanzen

Anlegerrechte für Investmentfonds-Sparer werden verbessert

Am 1. Juli treten wesentliche Verbesserungen der Anlegerrechte für deutsche Investmentfonds-Sparer in Kraft. Die Anlegerinformation wird umfassend ausgebaut: Ein zweiseitiges Informationsblatt wird eingeführt, Anleger werden bei Verschmelzungen besser aufgeklärt und bei Kostenerhöhungen rechtzeitig informiert, so dass intransparente Gebührenerhöhungen erschwert werden. Ferner werden Schlichtungsstellen für Verbraucher bei Beschwerden eingerichtet.

Mehr Informationen:
Verbesserung der Anlegerrechte für Investmenfonds-Sparer

Zwangsehen

Zwangsheirat eigener Straftatbestand

Zum  1. Juli tritt das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat in Kraft . Danach wird ein Mensch, der einen anderen zu einer Ehe nötigt, mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft. Früher war die Zwangsheirat auch strafbar: sie fiel unter den Straftatbestand der besonders schweren Nötigung.

Das neue Gesetz verbessert insbesondere die Situation derjenigen Ausländerinnen, die in Deutschland integriert waren und in ihr Herkunftsland verschleppt und zwangsverheiratet wurden: Sie erhalten ein eigenständiges Rückkehrrecht.

Um den Anreiz zur Eingehung einer Scheinehe zu verringern, ist die Mindestdauer einer Ehe zur Erlangung eines eigenständigen Aufenthaltsrechtes im Falle des Scheiterns der Ehe von zwei auf drei Jahre erhöht worden. Überdies verleiht das neue Gesetz gut integrierten Jugendlichen ein gesetzliches Bleiberecht. Weiter enthält das Gesetz Regelungen zur besseren Überprüfung der Teilnahme an einem Integrationskurs.

Weitere Informationen:
Schutz vor Zwangsehen