Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2011

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Was ist neu? Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2011

Die Bundesregierung sorgt für weniger Staatsverschuldung. Ein ausgewogenes Spar- und Investitionsprogramm kennzeichnet den Bundeshaushalt 2011. Außerdem schlägt Deutschland mit dem Energiekonzept eine neue Seite der Energieversorgung auf. Die Neuregelungen im Überblick finden Sie hier.

16 Min. Lesedauer

Die Neuregelungen im Überblick:

Finanzen

1. Zukunftspaket

Ein ausgewogenes Spar- und Investitionsprogramm kennzeichnet den Bundeshaushalt 2011. Das Zukunftspaket dient dazu, die Staatsverschuldung zu reduzieren und den Wohlstand unseres Landes zu erhalten.

Solide Staatsfinanzen

Bund und Länder haben sich auf eine Schuldenbremse im Grundgesetz geeinigt. Danach muss der Bund bis 2016 sein strukturelles Defizit von etwa 70 Milliarden Euro auf zehn Milliarden Euro zurückführen.

Dafür stellt das Zukunftspaket die Weichen. Beginnend mit dem Bundeshaushalt 2011 wird die Bundesregierung in den nächsten vier Jahren über 80 Milliarden Euro einsparen.

Zum Zukunftspaket leistet jeder einen Beitrag: Verwaltung, Unternehmen und Bürger - durch Abbau von Subventionen, Beteiligung von Unternehmen, Einsparungen in der Verwaltung und die Anpassung von Sozialgesetzen. Das Zukunftspaket beinhaltet unter anderem eine neue Luftverkehrsteuer, die Kürzung von Ökosteuervergünstigungen für die Industrie sowie Änderungen beim Elterngeld.

Infos, Hintergründe und Grafiken zum Zukunftspaket

Bundeshaushalt 2011: Grundpfeiler unserer Zukunft - Solide Staatsfinanzen

Haushaltsbegleitgesetz 2011

Luftverkehrsteuer

Mit der Luftverkehrsteuer verbessert die Bundesregierung nicht nur ihre Einnahmen, sondern setzt auch einen ökologischen Anreiz. Die Steuer gilt ausschließlich für Passagierflüge von deutschen Flughäfen aus. Flüge in Privatmaschinen oder Rettungsflüge sind weiter steuerfrei.

Die Regelung gilt bereits seit dem 1. September 2010. Die Steuer wird für Ticketkäufe oder Buchungen von Pauschalreisen mit Abflugdatum ab dem 1. Januar 2011 erhoben.Die Steuersätze (gerechnet ab Frankfurt/Main zum größten Verkehrsflughafen des Zielstaates):

  • Acht Euro für Inlandsflüge, Flüge in Europa sowie unter anderem nach Marokko, in die Türkei, nach Tunesien, nach Zypern und nach Russland.

  • 25 Euro für Flüge in den Nahen und Mittleren Osten, etwa nach Ägypten, Israel, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und in einige afrikanische Staaten.

  • 45 Euro für Flüge in andere Länder, zum Beispiel in die USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland, China.

Luftverkehrsteuer

Geringere Ökosteuervergünstigungen

Künftig gibt es weniger Ausnahmeregelungen bei der Ökosteuer. Insofern werden 2011 viele Unternehmen mehr Energie- und Stromsteuer zahlen müssen. Bei den Änderungen hat die Bundesregierung darauf geachtet, dass die deutschen Unternehmen zum Schutz der Arbeitsplätze nicht zu stark belastet werden.

Ökosteuervergünstigungen

2. Energiekonzept 2011

Die Preise für Energie werden auch in Zukunft steigen, denn weltweit wird mehr Energie benötigt. Die fossilen Energiestoffe wie Öl, Kohle und Erdgas sind aber nicht unendlich vorhanden. Ihr Verbrauch schadet zudem Umwelt und Klima.

Um den Wohlstand der Menschen in Deutschland auch in Zukunft zu sichern, muss Energie bezahlbar bleiben. Gleichzeitig soll unsere Wirtschaft auch künftig eine der energieeffizientesten und umweltschonendsten Volkswirtschaften der Welt sein. Die erneuerbaren Energien werden beim Energiemix der Zukunft den Hauptanteil tragen. Wesentliche gesetzliche Grundlagen des Energiekonzeptes der Bundesregierung treten am 1. Januar in Kraft.

Kernenergie – eine notwendige Brückentechnologie

Mit der Novelle des Atomgesetzes verlängert sich die Laufzeit der Kernkraftwerke: bei Kernkraftwerken, die bis 1980 in Betrieb gegangen sind, um acht, bei den jüngeren um 14 Jahre. Die sieben älteren Kraftwerke werden ab 2020 stillgelegt. Bestandteil des Gesetzespaketes sind auch höhere Sicherheitsanforderungen für Kernkraftwerke.

Kernenergie als notwendige Brückentechnologie

Der Energie- und Klimafonds
Durch die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke erzielen die Stromkonzerne höhere Gewinne. Sie fließen zum größten Teil in den Bundeshaushalt. Nach dem Gesetz für den "Energie- und Klimafonds" sollen die Betreiber 2011 und 2012 jeweils 300 Millionen Euro, 2013 bis 2016 jeweils 200 Millionen Euro an den Bund zahlen. Ab 2013 kommen die zusätzlich erzielten Erlöse aus der Versteigerung der Emissionszertifikate hinzu. Die Bundesregierung wird die Mittel unter anderem für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, für die Erforschung erneuerbarer Energien und für das Gebäudesanierungsprogramm einsetzen.

Energie- und Klimafonds

Kernbrennstoffsteuer
Außerdem müssen die Energieversorger ab kommendem Jahr auf den Verbrauch von Kernbrennstoff Steuern zahlen. Die jährlichen Steuereinnahmen von rund 2,3 Milliarden Euro werden zur Sanierung der Schachtanlage "Asse II" verwendet.

Steuer auf Kernbrennstoff

Energiekonzept kann starten

3. Jahressteuergesetz 2010

Mit dem Jahressteuergesetz 2010 tritt zum 1. Januar 2011 eine Reihe von Änderungen im Steuerrecht in Kraft, die viele Menschen betreffen:

Kosten für häusliches Arbeitszimmer

Wer für seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit als Arbeitsplatz nur das häusliche Arbeitszimmer zur Verfügung hat, kann wieder bis zu 1.250 Euro bei der Steuererklärung geltend machen. Dies gilt auch, wenn dieses Arbeitszimmer nicht der Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Betätigung ist. Die Regelung gilt unter Umständen rückwirkend ab 2007.

Von der Neuregelung profitieren zum Beispiel Lehrer, denen in der Schule zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts kein Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Neuregelungen zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer

Ab 2012 elektronisches Lohnsteuer-Verfahren

Die elektronische Lohnsteuerkarte soll die Lohnsteuerkarte aus Papier bis 2012 ablösen. In der Übergangsphase gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch für 2011.

Ab 2011 ist allein das Finanzamt Ihr Ansprechpartner für Auskünfte zu gespeicherten Steuerdaten sowie für Änderungen. Die Gemeinden stellen künftig keine Lohnsteuerkarten mehr aus. Sie bleiben – wie bisher – für die Meldedaten zuständig. Wer 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötigt, beantragt sie bei seinem zuständigen Finanzamt.

Wichtige Hinweise:

  • Ledige, die 2011 erstmals ein Ausbildungsverhältnis beginnen, benötigen keine Lohnsteuerkarte. Sie müssen ihrem Arbeitgeber lediglich die Steuer-Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Konfessionszugehörigkeit mitteilen und schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt.
  • Bei einem Wechsel des Arbeitgebers im Laufe des Jahres 2011 nehmen Sie Ihre Lohnsteuerkarte oder Ersatzbescheinigung mit.
  • Sofern Freibeträge – zum Beispiel für Kinder, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Werbungskosten) – auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese (unabhängig vom Gültigkeitsbeginn) auch 2011 weiter.
  • Weichen diese Eintragungen – beispielsweise wegen Ehescheidung oder Berufsbeginn des Kindes – von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu Ihren Gunsten ab, müssen Sie die Eintragungen umgehend vom Finanzamt ändern lassen.
  • Um Steuernachzahlungen für 2011 zu vermeiden, können Sie die Herabsetzung von Freibeträgen beim Finanzamt beantragen. Beispiel: geringere Fahrtkosten zur Arbeitsstelle wegen Wechsel des Wohnorts.

Lohnsteuerkarte 2010 gilt auch 2011

Höhere Steuerbefreiung für ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften

Ab 2011 können ehrenamtliche Vormünder, rechtliche Betreuer und Pflegschaften eine Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen bis zu 2.100 Euro pro Jahr in Anspruch nehmen. Bisher waren es maximal 500 Euro.

Gleichstellung Eingetragener Lebenspartner

Eingetragene Lebenspartner sind im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht nunmehr vollständig gleichgestellt. Bislang galt (seit 1. Januar 2009) nur eine Gleichstellung bei sachlichen und persönlichen Steuerbefreiungen. Jetzt gilt sie auch bei der Steuerklasse und damit beim Steuertarif. In allen noch nicht bestandskräftig veranlagten Fällen gilt die vollständige Gleichstellung rückwirkend ab dem 1. August 2001.

Damit gelten für eingetragene Lebenspartner folgende Erbschaftsteuersätze:

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs (§ 10 ErbStG) bis einschließlich ... EuroProzentsatz / Steuerklasse I
75 0007
300 00011
600 00015
6 000 00019
13 000 00023
26 000 00027
über 26 000 00030

Eingetragene Lebenspartner sind künftig auch im Grunderwerbsteuerrecht mit Ehegatten gleichgestellt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wenn eine haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung bereits öffentlich gefördert wird – etwa über ein KfW-Programm –, können Sie diese nicht mehr bei der Steuer geltend machen. Damit werden Doppelförderungen ausgeschlossen.

Elektronische Jahreserklärung Umsatzsteuer

Umsatzsteuerpflichtige müssen ihre Jahreserklärung für 2011 und die Folgejahre elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln.

Doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung wird nun auch dann anerkannt, wenn der Steuerpflichtige seinen Lebensmittelpunkt vom Beschäftigungsort wegverlegt, aber dort, wo er arbeitet, einen Zweitwohnsitz behält. Voraussetzung ist allerdings, dass zu diesem Zeitpunkt weder ein Rückumzug an den Beschäftigungsort geplant ist noch feststeht.

4. Restrukturierungsgesetz und Bankenabgabe

Das Restrukturierungsgesetz soll dafür sorgen, dass Finanzinstitute zu hohe Risiken minimieren und die Kosten künftiger Bankenkrisen selbst tragen. Vor allem systemrelevante Banken sollen den Staat nicht länger zu Rettungsmaßnahmen zwingen können. Die Banken sollen Schieflagen frühzeitig und in erster Linie eigenverantwortlich bewältigen.

Dazu bedarf es neuer gesetzlicher Instrumente. Daher gilt ab 2011 für die Banken ein besonderes Insolvenzverfahren. Alle Kreditinstitute in Deutschland müssen jährlich eine Bankenabgabe in einen so genannten Restrukturierungsfonds einzahlen. Im Krisenfall sollen die Fondsmittel eingesetzt werden, um eine Bank zu stabilisieren.

Das „Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung“ tritt am 31.12.2010 in Kraft.

Längere Haftung und Gehaltsgrenzen

Außerdem gelten ab dem 1. Januar zehnjährige Verjährungsfristen für die Haftung von Vorständen und Aufsichtsräten börsennotierter Aktiengesellschaften (bisher fünf Jahre).

Damit staatliche Mittel nicht durch unangemessene Vergütungsleistungen aus einer staatlich gestützten Bank abfließen, begrenzt das Gesetz nun auch die Vergütungen für alle Mitarbeiter – nicht nur die der Vorstände - staatlich gestützter Banken auf 500.000 Euro pro Jahr.

Bankenabgabe kommt

Arbeit und Soziales

Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wird für jedes Jahr neu festgesetzt. Die Beitragsbemessungsgrenze markiert die Grenze, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung erhoben werden.

Der Einkommensanteil, der über diesem Grenzbetrag liegt, ist beitragsfrei.Grundlage der Berechnungen ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2009. Die Lohnzuwachsrate 2009 beträgt minus 0,39 Prozent in den alten und plus 0,84 Prozent in den neuen Ländern. Daher gilt für die gesetzliche Rentenversicherung:

  • Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West verbleibt auf dem Stand von 2010 bei 5.500 Euro.

  • Die Beitragsbemessungsgrenze Ost steigt 2011 von 4.650 auf 4.800 Euro.

Die neuen Rechengrößen in der Sozialversicherung

Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich 2010 besser entwickelt als erwartet. Auch 2011 sollen bestehende Arbeitsplätze gesichert und neue Beschäftigungschancen insbesondere für junge Menschen, Allererziehende und ältere Arbeitsuchende eröffnet werden. Mit dem „Beschäftigungschancengesetz“ werden daher bewährte Arbeitsmarktinstrumente, wie das Kurzarbeitergeld und der Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer, verlängert.

"Leichter in den Arbeitsmarkt finden"

Das ändert sich im neuen Jahr 

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erhöht sich ab 2011 von 2,8 Prozent auf 3,0 Prozent. 2006 betrug er noch 6,5 Prozent.

Neue Regelsätze bei der Grundsicherung

Der Regelsatz für alleinstehende Grundsicherungsempfänger soll ab 1. Januar 2011 um fünf Euro auf 364 Euro steigen. Monatlich sollen erhalten:

  • Alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene: 364 Euro

  • Ehegatten und Lebenspartner sowie andere erwachsene Leistungsberechtigte (Bedarfsgemeinschaft): 328 Euro

  • erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben: 291 Euro

  • Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren: 287 Euro

  • Kinder zwischen sechs und 13 Jahren: 251 Euro

  • Kinder unter sechs Jahren: 215 Euro

Im Bundesrat sind diese gesetzlichen Änderungen vorerst abgelehnt worden. Jetzt wird das Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt. Deshalb gelten die Änderungen derzeit noch nicht. Es ist mit einem rückwirkenden Inkrafttreten und damit auch einer rückwirkenden Auszahlung zu rechnen. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wird darüber informieren.

Bildungspaket für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche sollen zusätzlich zum Sozialgeld Leistungen aus einem Bildungspaket erhalten. Mit der transparenten Neuberechnung kommt die Bundesregierung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes nach.

Geplant ist, dass leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche Anspruch haben auf:

  • jährlich bis zu 120 Euro für Vereinsbeiträge (Kultur-, Sport- und Ferienangebote vor Ort),

  • Lernförderung, wenn nachweislich Bedarf besteht,

  • jährlich bis zu 100 Euro für ein Schulbasispaket für Schulmaterial (z.B. Taschenrechner oder Hefte) und für eintägige Klassenausflüge,

  • monatlich bis zu 26 Euro Zuschuss zum warmen Mittagessen in der Schule oder Kita, wenn dies dort angeboten wird,

  • einen monatlichen Zuschuss zum Fahrgeld zur weiterführenden Schulen ab Klasse 10.

Im Bundesrat sind diese gesetzlichen Änderungen vorerst abgelehnt worden. Jetzt wird das Gesetz im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verhandelt. Deshalb gilt das neue Angebot derzeit noch nicht. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung wird darüber informieren.

Nachvollziehbare Regelsätze, mehr Chancen für Kinder

Fragen und Antworten zu den neuen Regelsätzen und zum Bildungspaket

Gesundheit

1. Neuer Beitragssatz 15,5 Prozent

Der Beitragssatz wird ab 1. Januar 2011 auf das Niveau vor der Wirtschafts- und Finanzkrise zurückgeführt. Versicherte zahlen wieder 8,2 Prozent, Arbeitgeber 7,3 Prozent. Der Arbeitgeberanteil wird festgeschrieben. Der Beitragssatz steigt damit insgesamt von 14,9 auf 15,5 Prozent.

2. Bemessungsgrenzen sinken

Günstig wirkt sich für die Versicherten aus: Die Beitragsbemessungsgrenze für das Jahr 2011 sinkt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf 44.550 Euro jährlich (2010: 45.000 Euro) beziehungsweise 3.712,50 Euro monatlich (2010: 3.750 Euro). Bis zu diesem Einkommen werden Beiträge in der GKV berechnet.

Ab 2011 wird der Wechsel in eine private Krankenversicherung leichter. Arbeitnehmer müssen künftig nur noch ein Jahr (vorher waren es drei Jahre) ein bestimmtes Bruttogehalt haben, um wechseln zu können. Die Versicherungspflichtgrenze sinkt 2011 von 49.950 auf 49.500 Euro beziehungsweise von 4.162,50 Euro monatlich auf 4.125 Euro.


3. Zusatzbeitrag mit Sozialausgleich


Wenn Zusatzbeiträge erforderlich sind, erheben die Krankenkassen sie als einkommensunabhängige Beiträge. Diese Beiträge zahlt das Mitglied direkt an die Krankenkasse. Über die Höhe entscheidet jede einzelne Krankenkasse selbst. Die meisten Kassen benötigen 2011 keinen Zusatzbeitrag.

Der Sozialausgleich greift, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt. Der Versicherte hat dann Anspruch auf Ermäßigung seines Beitrags.

Beispielrechnung:
Die Kasse erhebt einen Zusatzbeitrag von 20 Euro im Monat. Der Versicherte hat ein Einkommen von 800 Euro. Der Sozialausgleich bewirkt nun: Zwei Prozent von 800 Euro Einkommen entspricht 16 Euro. Das ist die Erhöhung, die er höchstens zahlen muss. Er spart also vier Euro.

Häufig gestellte Fragen zur Gesundheitsreform: Was soll sich ändern?

Beratungsangebot Bürgertelefone

4. Neuordnung des Arzneimittelmarktes

Durch die Neuordnung des Arzneimittelmarktes werden die Krankenkassen und damit die Beitragszahler entlastet. Erstmals müssen Arzneimittelhersteller für alle neuen Medikamente den zusätzlichen Nutzen nachweisen. Für diese Arzneimittel handeln Pharmaunternehmen und der Spitzenverband der Krankenkassen einen Rabatt auf den Abgabepreis aus.


Bei allen anderen Arzneimitteln gelten nur noch marktübliche Festbeträge. Patienten erhalten wie bisher die wirksamsten Medikamente. Sie beteiligen sich nur mit der gesetzlichen Zuzahlung an den Rezeptkosten. Gesetzlich Versicherte können künftig auch ein teureres Medikament ihrer Wahl bekommen, wenn sie die höheren Kosten selbst tragen.


Für die Wahltarife "Kostenerstattung”, "Beitragsrückerstattung/Prämienzahlung” und "Arzneimittel der besonderen Therapierichtung” verkürzen sich die Bindungsfristen von drei Jahren auf ein Jahr. Für die Wahltarife "Selbstbehalt” und "Krankengeld” gilt auch 2011 die dreijährige Bindung. Auskünfte hierzu erteilen die Krankenkassen.


Weitere Informationen beim Bundesministerium der Gesundheit

Familie

Änderungen beim Elterngeld

Beim Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) werden zum 1. Januar 2011 folgende Änderungen wirksam:

  • Eltern, die als Alleinerziehende mehr als 250.000 Euro oder als Paargemeinschaft 500.000 Euro im Jahr versteuern, erhalten ab Januar kein Elterngeld mehr.
  • Elterngeldbezieher erhalten ab einem Nettoeinkommen von 1.200 Euro im Monat künftig 65 Prozent (statt bisher 67 Prozent) des Einkommens. Wer weniger verdient, erhält weiterhin 67 Prozent.
  • Das Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat und der Höchstbetrag von 1.800 Euro bleiben erhalten.
  • Zusätzliches Elterngeld für Empfänger von Arbeitslosengeld II wird – wie beim Kindergeld – auf Arbeitslosengeld II und Kinderzuschlag angerechnet.
  • Wer vor der Geburt seines Kindes einen Teil seines Einkommens selbst erarbeitet hat, zum Beispiel über einen Minijob, soll dafür auch Elterngeld erhalten.

Anspruchsvoraussetzungen und Höhe des Elterngeldes

Fragen und Antworten zu den Neuregelungen ab 2011 für Eltern, die bereits Elterngeld beziehen

Verbraucher

Stromkosten steigen

Viele Stromunternehmen haben zum 1. Januar Tariferhöhungen angekündigt. Die steigende Strompreis-Umlage für die erneuerbaren Energien trägt dazu bei. Um die finanzielle Belastung der Verbraucher in einem vertretbaren Rahmen zu halten, sinkt der Festbetrag, den Anbieter zum Beispiel von Solarenergie erhalten, zum 1. Januar 2011. Zugleich hat die Bundesregierung in den letzten zwei Jahren den Wechsel vom Stromanbieter erheblich erleichtert.

Die neuen Vergütungssätze für Photovoltaik

Variable Tarife bei Strom und Gas

Neue Tarife sollen künftig beim Energiesparen helfen. In einem ersten Schritt müssen die Energieversorger ab dem 30. Dezember 2010 zumindest einen einfachen, zeitabhängigen Tarif (Tag-Nacht) anbieten.

Neue Technik, zum Beispiel so genannte "intelligente Zähler", sollen in Zukunft das Energie- und damit Geldsparen leichter machen: Denn wer seine Geräte dann einschaltet, wenn Strom günstig ist, spart zusätzlich.

Energiewirtschaftsgesetz

Intelligente Netze und intelligente Zähler

Neue europäische Energielabel

Höhere Sicherung für Sparer

Die gesetzliche Garantie für Spareinlagen steigt 2011 von 50.000 auf 100.000 Euro. Außerdem verkürzt sich die Auszahlungsfrist für Spareinlagen auf maximal 30 Arbeitstage. Die höhere Sicherung entspricht der europäischen Regelung. Die Einlagensicherung wurde wegen der Finanzkrise bereits Ende Juni 2009 von 20.000 auf 50.000 Euro erhöht.

Einlagensicherung

Neuregelungen bei Bankautomatengebühren

Wer Geld an fremden Bankenautomaten abhebt, wird ab dem 15. Januar 2011 vor der Auszahlung erfahren, wie viele Gebühren dafür anfallen. Sind sie zu hoch, kann man den Vorgang abbrechen, ohne dass Kosten anfallen. Darauf haben sich Banken und Sparkassen verständigt. Die Bundesregierung hatte mehrfach kritisiert, dass die Gebühren für Abbuchungen an Geldautomaten schwer zu durchschauen sind.

Veränderte Kennzeichnung von Aromen

Für die Kennzeichnung von Aromen in Lebensmitteln gelten ab dem 20. Januar 2011 neue Regeln: Der Begriff "natürliches Aroma" darf nur verwendet werden, wenn die Substanz, die das Aroma ausmacht, vollständig natürlichen Ursprungs ist. Wird zusätzlich ein Ausgangsstoff für das Aroma genannt – etwa "natürliches Pfirsich-Aroma" – so ist das nur dann erlaubt, wenn mindestens 95 Prozent des Aromas aus Pfirsich stammen. Die restlichen fünf Prozent können Aromaextrakte und/oder natürliche Aromastoffe aus anderer Quelle sein.

Lebensmittelaromen ab 2011

Bildung

Deutschlandstipendium

Nach den erforderlichen Gesetzesänderungen kann das Deutschland-Stipendium im Jahr 2011 starten. Im Sommersemester sollen die ersten Stipendien vergeben werden. Das Programm wird begabte und leistungsstarke Studierende an Hochschulen in Deutschland unterstützen. Die Stipendien in Höhe von 300 Euro pro Monat werden von privaten Geldgebern – wie Unternehmen, Stiftungen, Privatpersonen - und vom Bund je zur Hälfte finanziert.

(Besser) Studieren mit dem Deutschlandstipendium!

Hochschulbildung

Justiz

Mehr Schutz vor Gewaltverbrechern

Die Neuordnung der Sicherungsverwahrung soll für einen besseren Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor gefährlichen Straftätern sorgen.

Gemeingefährliche Gewalttäter können weiter eingesperrt bleiben, obwohl sie ihre Freiheitsstrafe vollständig verbüßt haben. Und zwar dann, wenn von ihnen weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Die rechtlichen Regelungen hierfür hat die Bundesregierung konkretisiert und verbessert. Außerdem lassen sich entlassene, aber weiterhin gefährliche Menschen durch eine elektronische Aufenthaltsüberwachung künftig besser überwachen.

Sicherungsverwahrung - breite Unterstützung für Neuordnung

Wehr- und Zivildienst

Seit 1. Dezember 2010 ist der Grundwehr- und Zivildienst auf sechs Monate verkürzt. Die Regelung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst seit dem 1. Juli 2010 angetreten haben. Auf freiwilliger Basis können sowohl Zivildienst als auch Wehrdienst verlängert werden.

Aussetzung der Wehrpflicht

Am 15. Dezember hat das Bundeskabinett beschlossen, die Einberufung zum Wehrdienst auf unbestimmte Zeit auszusetzen. Die Wehrpflicht soll aber im Grundgesetz erhalten bleiben. Ab 1. Juli 2011 ist ein freiwilliger Wehrdienst für Männer und Frauen geplant.

Zum 3. Januar 2011 werden junge Männer letztmalig einberufen. Denn schon ab 1. März 2011 verzichtet das Bundesverteidigungsministerium darauf. Der Wehrdienst ist dann schon freiwillig.

Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes

Mit dem Aussetzen der Wehrpflicht entfällt auch die Grundlage für den Zivildienst. Zivildienstleistende sind überwiegend in sozialen Einrichtungen beschäftigt und erledigen dort zusätzliche Aufgaben. Um den Wegfall des Zivildienstes wenigstens teilweise ausgleichen zu können, soll ab 1. Juli 2011 ein Bundesfreiwilligendienst eingeführt werden.

Bundesregierung legt Eckpunkte der Neugestaltung der Bundeswehr fest 

Verkehr

Serienmäßiges Tagfahrlicht

Alle Neuwagen müssen ab 2011 serienmäßig mit speziellen Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Sie schalten sich in den Scheinwerfern automatisch beim Starten des Motors ein. Tagfahrleuchten sind sparsamer und somit umweltfreundlicher als Abblendlicht. Nachrüsten muss niemand.

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren

Ab 1. Januar 2011 dürfen Jugendliche ab 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren. Voraussetzung: Das Fahren ist bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung eines erwachsenen Führerscheininhabers erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.

Anforderungen an den Begleiter: Mindestalter: 30 Jahre, Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) seit mindestens fünf Jahren, Eintragungen im Flensburger Verkehrszentralregister: maximal drei Punkte.

Häufig gestellte Fragewn zum "Begleiteten Fahren ab 17"

Führerschein mit 17: Vom Modell zum Gesetz

Neue Benzinsorte

Ab Januar 2011 ist mehr Bio im Kraftstoff. Dann gibt es an deutschen Tankstellen eine neue Benzinsorte: E-10. Alternativ zum gängigen Superbenzin enthält E-10 einen deutlich höheren Anteil an Bio-Ethanol. Er liegt bei maximal zehn Prozent und ist somit doppelt so hoch wie bisher üblich. Dieser Biokraftstoff wird aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt. Wer E-10 tankt, reduziert den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr. Etwa 90 Prozent aller benzinbetriebenen Pkw – und alle Neufahrzeuge – können E-10 tanken. Dennoch sollten Sie sich vergewissern, ob Ihr Auto E-10-tauglich ist. Informationen zur Verträglichkeit gibt der Autohersteller.

Die neuen Kraftstoffe E-10