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Fakten zur Regierungspolitik

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Das neue EEG 2016

Geringere Kosten durch neues Fördersystem

Solar- und Windkraftanlagen Geringere Kosten durch neues Fördersystem

Diese gute Entwicklung will das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz weiter verstärken: Die erneuerbaren Energien sollen mehr mit dem Netzausbau verzahnt werden, stärker in Wettbewerb treten und mit weniger staatlicher Förderung auskommen. Weniger staatliche Förderung bedeutet auch: Geringere Kosten für alle Bürgerinnen und Bürger.

EEG-Umlage stabilisieren

Das neue EEG ändert deshalb die Förderung des Ökostroms und bremst bzw. stabilisiert so die EEG-Umlage. Das sind die Kosten, die jeder von uns pro Kilowattstunde-Strom für den Ausbau zahlt. Bislang bekam jeder Anlagebetreiber einen vom Staat festgelegten Zuschuss für jede Kilowattstunde Strom, die er in das Stromnetz einspeist. Für die bestehenden Anlagen und die kleinen, privaten Dachanlagen bleibt dies auch weiterhin so.

Wetteifern um die geringsten Förderkosten

Große Photovoltaik- und Biomasse-Anlagen und Windkraftanlagen werden dagegen zukünftig die Höhe der Förderung im Wettbewerb festlegen: Die Bundesnetzagentur schreibt dann für neue Anlagen Strommengen aus und Anlagenbetreiber können sich darauf wie in einer Auktion bewerben. Derjenige, der für seinen Strom die geringste Förderung benötigt, erhält den Zuschlag. Das bedeutet: Die Anlagen, die am kosteneffizientesten arbeiten, bekommen eine Förderung. Projekte, die zu teuer sind werden künftig nicht mehr gefördert. Dadurch sinken die Förderkosten, die auf alle Verbraucher umgelegt werden und die EEG-Umlage bleibt auch in den nächsten Jahren stabil - trotz vieler neuer Ökostromanlagen.

Was passiert mit der Bürgerenergie?

Die Bundesregierung will möglichst vielen Akteuren den Zugang zum Markt der erneuerbaren Energien ermöglichen. Deshalb bleiben kleine Anlagen bis 750 Megawatt von der Ausschreibungspflicht ausgenommen und erhalten die Förderung wie bisher. Innerhalb der Ausschreibungen sorgt das Gesetz für faire Chancen auch für kleinere Anbieter: So gibt es für sie etwa bei Ausschreibungen für Windräder an Land erleichterte Teilnahmevoraussetzungen. Sie dürfen schon vor einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung an dem Verfahren teilnehmen.

Erneuerbare den Netzen anpassen

Strom aus Anlagen für erneuerbare Energien gelangt nicht immer dorthin, wo er gebraucht wird. Das EEG reagiert darauf: Zwar herrschen in Norddeutschland für Windenergie die besten Bedingungen, andererseits fehlen dort besonders viele Stromnetze. Deshalb wird in den Regionen, in denen es Netzengpässe gibt, der Zubau von Windrädern begrenzt auf 58 Prozent des Durchschnitts der letzten drei Jahre. Damit soll der weitere Ausbau der Windenergie in Norddeutschland und Hessen gesichert und die Stromnetze vor Überforderung geschützt werden. Diese Regelung wird alle zwei Jahre überprüft.

Der geplante Ausbau gilt weiter

Bis 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des Stromverbrauchs Ökostrom sein. Schon jetzt liegt der Anteil bei rund 33 Prozent. Das neue EEG will die Ausbaugeschwindigkeit der Erneuerbaren besser mit dem Ausbau der Stromnetze verzahnen. Das heißt im Einzelnen:

  • Windenergie: 2.800 Megawatt pro Jahr werden für Windenergie an Land von 2017 bis 2019 ausgeschrieben, ab 2020 dann 2.900 Megawatt pro Jahr. Die Windenergie auf See wird das Ausbauziel für 2020 übertreffen. Daher wird ihr Zubau ab 2021 jährlich 750 Megawatt betragen, für eine gleichmäßige Entwicklung bis zum Ziel von 15 Gigawatt 2030.
  • Sonnenenergie: Künftig sollen jährlich Solaranlagen mit einer Leistung von 600 Megawatt ausgeschrieben werden. Kleine Anlagen auf Dächern bis zu einer Leistung von 750 Kilowatt sind davon ausgenommen und werden wie bisher gefördert. Insgesamt soll es weiterhin einen Zuwachs von 2.500 Megawatt Zuwachs pro Jahr geben. Einen Beschränkung des Gesamtzuwachses gibt es dagegen nicht mehr: Auch wenn über der bisherigen Grenze von 52.000 Megawatt Photovoltaik installiert sind, geht die Förderung weiter.
  • Biomasse: Bei Biomasse sieht das neue Gesetz ab 2017 vor, 150 Megawatt pro Jahr auszuschreiben. Von 2020 bis 2022 steigt die Ausschreibungsmenge auf 200 Megawatt pro Jahr. Neben Neuanlagen können an den Ausschreibungen auch Bestandsanlagen teilnehmen.

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