Gemeinsame europäische Antwort

US-Handelszölle Gemeinsame europäische Antwort

Die Bundesregierung stellt sich geschlossen gegen die Entscheidung der USA, einseitig Zölle auf Stahl und Aluminium zu verhängen und kündigt eine gemeinsame Antwort Europas an.

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Europa werde jetzt "natürlich klug, entschieden und gemeinsam antworten", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die EU hat die notwendigen Vorbereitungen getroffen, mit entsprechenden Gegenmaßnahmen reagieren zu können, unterstrich Regierungssprecher Steffen Seibert.

Die einseitige Maßnahme sei rechtswidrig, "die angeführten Gründe der nationalen Sicherheit tragen nicht". Die Maßnahme berge vielmehr die Gefahr von Eskalationsspiralen, die im Ergebnis allen schadeten. Es bleibe dabei: Die Bundesregierung werde sich auch weiterhin für freien Handel und offene Märkte einsetzen. Der multilaterale Ansatz werde fortgesetzt, "nicht zuletzt auch im Rahmen des Globalen Forums für Stahlüberkapazitäten, das unter deutschem G20-Vorsitz vorangebracht wurde", kündigte Seibert an.

Auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte den Zusammenhalt Europas: "Die Antwort der Europäer wird sehr stark und sehr geschlossen sein." Altmaier verwies zudem auf die gemeinsamen Anstrengungen durch Verhandlungen mit den USA, die Zölle doch noch zu verhindern. Es gehe dabei letztlich um "deutsche und europäische Interessen, um Arbeitsplätze".

Die Staats- und Regierungschefs hatten zuletzt beim EU-Gipfel in Sofia ihr gemeinsames Ziel bekräftigt, eine dauerhafte Ausnahme der EU von den US-Zöllen auf Stahl und Aluminium zu erreichen. Unter dieser Bedingung hatte die EU ihre Bereitschaft erklärt, Gespräche mit den USA zu vier wesentlichen Punkten, die in Sofia vereinbart wurden, aufzunehmen.

Die EU hat am 1. Juni Klage bei der der Welthandelsorganisation (WTO) erhoben. Die EU-Mitgliedsstaaten haben außerdem eine umfangreiche Liste mit US-Produkten erarbeitet, die ihrerseits mit Zöllen belegt werden könnten. Diese Liste liegt der WTO seit dem 18. Mai vor und kann im Einklang mit den Regeln der Organisation 30 Tage später in Kraft treten.