Gemeinsam gegen Steuerhinterziehung

Weltweiter Informationsaustausch Gemeinsam gegen Steuerhinterziehung

Steuerhinterzieher haben es in Zukunft schwerer, Einkommensquellen vor dem Fiskus im Ausland zu verbergen. Ab September 2017 beginnt der weltweite automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten. Der Bundesrat hat der Gesetzesinitiative der Bundesregierung zugestimmt.

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Zum automatischen Austausch von Konto-Informationen haben sich bereits im Oktober vergangenen Jahres mehr als 50 Staaten auf einer internationalen Steuerkonferenz verpflichtet. Mit dem nun beschlossenen Gesetzentwurf überführt die Bundesregierung diese Verpflichtung in nationales Recht. Sie schafft damit die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einhaltung der erforderlichen Sorgfalts- und Meldepflichten. Voraussetzung für den Austausch der Kontodaten ist, dass das hohe deutsche Datenschutzniveau eingehalten wird.

Kampf gegen Steuerhinterziehung: Höchste Priorität

Der automatische Austausch erleichtert es den Finanzbehörden, Informationen über Konten aus dem Ausland zu erhalten. Steuerhinterzieher haben es in Zukunft erheblich schwerer, Einkommensquellen vor dem Fiskus zu verbergen und sich auf Besteuerungshindernisse bei anonymen Vermögen zu verlassen. "Der Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuervermeidung räumen die EU-Finanzminister die höchste Priorität ein", hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble im Juli 2015 in Brüssel erklärt.

Datenaustausch ab 2017

Durch die sogenannte Mehrseitige Vereinbarung verpflichtet sich Deutschland, von den hier ansässigen Finanzinstituten, wie Banken und Sparkassen, Informationen über Konten zu erheben und diese den anderen Vertragsstaaten zur Verfügung zu stellen. Es handelt sich hierbei insbesondere um die Mitteilung von:

• Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer sowie Geburtsdaten und -ort jeder meldepflichtigen Person,
• Kontonummer,
• Jahresendsalden der Finanzkonten und
• gutgeschriebenen Kapitalerträgen, einschließlich Einlösungsbeträgen und Veräußerungserlösen.

Im Gegenzug verpflichten sich die anderen Vertragsstaaten gegenüber Deutschland, Informationen zu Finanzkonten von in Deutschland steuerpflichtigen Personen zu übermitteln. Ab 2017 werden so die ausländischen Kapitalerträge für die deutschen Finanzämter transparent.

Datenschutz gewährleisten

Wichtig ist der Bundesregierung der Schutz der Daten. Deutschland wird nur dann Steuer-Daten austauschen, wenn das hohe deutsche Datenschutzniveau berücksichtigt wird. Hierzu wird Deutschland eine Erklärung zu Datenschutzbestimmungen und Verfügungsbeschränken bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hinterlegen.

Ziel der am 29. Oktober 2014 unterzeichneten Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten ist es, intensiver bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung zusammenzuarbeiten. Mit dieser Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien, die erforderlichen Informationen über Finanzkonten regelmäßig zu erheben und den anderen Vertragsstaaten automatisch zu übermitteln.