Aktionsprogramm Insektenschutz
Um dem Insektensterben in Deutschland entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung im Juni 2018 Eckpunkte für ein "Aktionsprogramm Insektenschutz" beschlossen. Jetzt soll schnellstmöglich gehandelt werden: Das Bundesumweltministerium hat konkrete Maßnahmenvorschläge ausgearbeitet, die es auf dem 9. Nationalen Forum zur biologischen Vielfalt vorgestellt hat. Ab 2020 will der Bund 100 Millionen Euro für den Insektenschutz bereitstellen.
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Für Bundesumweltministerin Schulze ist es wichtig, "den Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zu bieten, meine Vorschläge zu kommentieren und ihre eigenen Ideen einzubringen." Denn "ein wirksamer Schutz der Insekten und ihrer Vielfalt kann nur als gemeinsame Kraftanstrengung gelingen."
Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Insektenschutz auf einen Blick:
Mit dem "Aktionsprogramm Insektenschutz" möchte die Bundesregierung die Lebensbedingungen für Insekten in Deutschland verbessern. Das Eckpunktepapier zeigt: In neun Bereichen besteht Handlungsbedarf. Darunter fallen beispielsweise die Förderung von Lebensräumen für Insekten oder die Einschränkung von Pestiziden. Langfristiges Ziel ist es, den Insektenrückgang zu verlangsamen beziehungsweise zu stoppen.
Insekten sind lebenswichtig für Mensch und Umwelt: Sie bestäuben Pflanzen und dienen Vögeln, Säugetieren und Amphibien als Nahrung.
Die Bestäubung ist wesentlich für den Erhalt der Wildpflanzen und für die biologische Vielfalt insgesamt. Neben der Wildbiene bestäuben auch Schwebfliegen, Schmetterlinge, Fliegen, Käfer und Wespen Pflanzen. Gemeinsam bestäuben sie circa 80 Prozent aller Obst- und Gemüsepflanzen sowie zahlreiche Wildpflanzenarten in Deutschland. Ohne ihre wertvolle Leistung gäbe es viele Obst- und Gemüsesorten nicht.
Deshalb hat der Insektenrückgang nicht nur Auswirkungen auf die Umwelt, sondern auch auf den Menschen.
Insekten machen in Deutschland etwa 70 Prozent aller Tierarten aus. In den vergangenen Jahrzehnten sind sowohl Anzahl als auch Vielfalt zurückgegangen. Laut Bundesumweltministerium gelten aktuell 42 Prozent der Insektenarten als bestandsgefährdet, extrem selten oder bereits ausgestorben. Bei 45 Prozent ist der Bestand rückläufig.
Die Ursachen des Insektenrückgangs sind vielfältig. Wissenschaftlichen Studien zufolge spielen unter anderem der Verlust von Lebensräumen und die schwindende Anzahl und Vielfalt von Wildpflanzen eine Rolle. Auch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, sogenannten Pestiziden, gefährdet Biene und Co.
Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit die Aussaat von Mais-, Raps- und Getreide-Saatgut, das mit bestimmten Pestiziden behandelt ist, grundsätzlich verboten. Im April 2018 haben die Landwirtschaftsminister der EU-Länder nachgezogen und die Anwendung von drei insektenschädlichen Neonikotinoiden in Pflanzenschutzmitteln eingeschränkt.
Ein Vorschlag des Bundesumweltministeriums betrifft den Einsatz insektengefährdender Pflanzenschutzmittel. Bis 2021 wird der Bund die Zulassung von Pestiziden auf Äckern und in Gärten stärker regulieren. Das betrifft auch das Pflanzenschutzmittel Glyphosat. So soll Glyphosat mittelfristig nur noch im Ausnahmefall eingesetzt werden. Langfristig will die Bundesregierung das Pestizid gänzlich verbieten.
Eine weitere Gefahr stellen künstliche Lichtquellen dar. Angelockt von dem Lichtschein, verenden viele nachtaktive Insekten an der Lichtquelle oder werden dort von ihren Feinden gefressen. Um dem entgegenzuwirken, schlägt das Bundesumweltministerium zum Beispiel vor, die Helligkeit von Lichtquellen auf das Nötigste zu reduzieren.
Um diese und andere Maßnahmen voranzutreiben, braucht es eine bessere Finanzierung. Das hat der Bund erkannt und will den Insektenschutz in Deutschland und Europa mit 100 Millionen Euro fördern. Davon sollen allein 25 Millionen Euro ab 2020 in Forschung und Insektenmonitoring fließen.
Weitere Informationen zu den konkreten Maßnahmen finden Sie hier.
Das Bundesumweltministerium lädt dazu ein, sich an der Ausgestaltung des Maßnahmenkatalogs zum "Aktionsprogramm Insektenschutz" zu beteiligen. In der Zeit vom 10. Oktober bis 7. November 2018 können Bürgerinnen und Bürger die Vorschläge online bewerten, kommentieren und eigene Ideen einbringen. Hier geht’s zum Online-Dialog.
Das Bundesumweltministerium wird die Ergebnisse aus dem Online-Dialog für die Weiterarbeit am Aktionsprogramm berücksichtigen. Anschließend werden die Vorschläge mit den anderen Bundesministerien abgestimmt. Im Frühsommer 2019 soll das Gesamtprogramm vom Bundeskabinett beschlossen werden. Unmittelbar danach soll mit den Maßnahmen zum Schutz der Insekten begonnen werden.