Geflüchtete frühzeitig fördern

Spracherwerb, Ausbildung, Beschäftigung Geflüchtete frühzeitig fördern

Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sollen sich schneller in den Arbeitsmarkt integrieren können. Dafür verbessert die Bundesregierung den Zugang zu Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen sowie zur Ausbildungsförderung.  Das Gesetz zur Ausbildungs- und Beschäftigungsförderung von Ausländern ist am 1. August 2019 in Kraft getreten.

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Mehrere junge Frauen mit Migrationshintergrund sitzen vor aufgeschlagenen Büchern in einem Klassenzimmer.

Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive sollen mit Hilfe einer frühzeitigen Förderung schneller einen Job finden.

Foto: Marlene Hrubesch

Das Gesetz sieht vor, die Wartefristen für berufsvorbereitende Maßnahmen zu verkürzen. Wer vor dem 1. August 2019 eingereist ist, kann nach drei Monaten Wartefrist an berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen. Für Personen, die danach in Deutschland eingereist sind, gelten Fristen von neun Monaten für Geduldete und 15 Monaten für Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung.

Für Geflüchtete, bei denen noch nicht klar ist, ob sie dauerhaft in Deutschland bleiben, gilt ebenfalls eine Stichtagsregelung: Sie erhalten nur noch Zugang zu Integrations- und berufsbezogenen Sprachkursen, wenn sie vor dem 1. August 2019 eingereist sind. Voraussetzung ist ein dreimonatiger Aufenthalt in Deutschland vor Förderungsbeginn. Wer nach dem Stichtag mit unklarer Bleibeperspektive einreist, hat keinen Anspruch auf Förderung mehr. 

Mehr Unterstützung in der Berufsausbildung

Zudem erleichtert das Gesetz Ausländerinnen und Ausländern den Zugang zur Berufsausbildungsförderung. Das hilft besonders auch bei der Integration junger Menschen mit Fluchthintergrund.

Bisher können viele Geflüchtete erst nach langen Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Ausbildungsförderung erhalten oder sie haben gar keinen Zugang zu finanzieller Unterstützung. Das Gesetz macht es ihnen künftig leichter, eine Ausbildung zu absolvieren und verhindert, dass sie, um Geld zu verdienen, ungelernte Tätigkeiten aufnehmen.

Mit dem Gesetz erhalten außerdem erstmals auch Geflüchtete mit kleinen Kindern Zugang zu Integrationskursen. Von dieser Neuerung profitieren insbesondere Mütter.