Freizügigkeit bringt Wohlstand für alle

Zuwanderung Freizügigkeit bringt Wohlstand für alle

Arbeitsministerin Nahles und Innenminister de Maizière haben sich bei einem Treffen mit ihren Amtskollegen aus Rumänien und Bulgarien für Arbeitnehmer-Freizügigkeit ausgesprochen. Sie sei die Voraussetzung für einen funktionierenden europäischen Arbeitsmarkt. Ein Missbrauch soll stärker unterbunden werden.

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Auszubildende einer Elektrobau-Firma an einer Schalttafel.

Die Mehrheit der Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien sind gut in den Arbeitsmarkt integriert.

Foto: Burkhard Peter

Seit Januar 2014 können alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union uneingeschränkt in den 28 Mitgliedsstaaten reisen und arbeiten.

Freizügigkeit ist ein hohes Gut

Die Freizügigkeit zählt zu den zentralen Errungenschaften der europäischen Integration. Freiheit von Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital gehören zusammen. Deshalb kann die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht getrennt von den übrigen Freiheiten des Binnenmarkts gesehen werden: Es liegt im gemeinsamen Interesse aller Mitgliedsstaaten der EU, sie zu schützen und ihr Potenzial zu verwirklichen.

"Das Recht der Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union, sich in einem anderen Mitgliedsland aufzuhalten und zu arbeiten, ist eine der tragenden Grundfreiheiten in Europa. Es ist die Voraussetzung dafür, dass der europäische Arbeitsmarkt funktioniert. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit trägt zu mehr Wohlstand für den Einzelnen und mehr Wachstum in der EU bei", bekräftigte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.

Zuwanderer aus Rumänen und Bulgaren überwiegend gut qualifiziert

Die Bundesarbeitsministerin und Bundesinnenminister Thomas de Maizière trafen sich mit der rumänischen Ministerin für Arbeit, Familie, Sozialschutz und ältere Menschen, Mariana Câmpeanu, und dem bulgarischen Minister für Arbeit und Soziales, Hasan Ademov, zu einem Informationsaustausch.

Dabei ging es um die Auswirkungen der seit Januar geltenden Freizügigkeit für Deutschland und für Rumänien und Bulgarien. Gut 60 Prozent der in Deutschland lebenden Bulgaren und Rumänen im erwerbsfähigen Alter sind in Arbeit. Die große Mehrheit ist sozialversicherungspflichtig beschäftigt und zahlt Steuern und Beiträge in die Sozialversicherungen ein.

"Die Freizügigkeit für rumänische Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2014 entspricht nicht nur den Vorgaben des Beitrittsvertrags, sondern leistet auch einen Beitrag zur Konsolidierung des europäischen Arbeitsmarkts. Die große Mehrheit der rumänischen Bürger, die in Deutschland arbeiten, sind gut integriert und leisten ihren Beitrag zum Wachstum der deutschen Wirtschaft", so die rumänische Ministerin Câmpeanu.

Keine Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme

Die Arbeitslosenquote der Rumänen und Bulgaren war 2013 mit gut sieben Prozent nur halb so hoch wie die durchschnittliche Arbeitslosenquote der ausländischen Bevölkerung in Deutschland. Rund 10 Prozent der in Deutschland lebenden Bulgaren bezog Grundsicherung (Hartz IV), im Vergleich zu rund 15 Prozent der ausländischen Bevölkerung insgesamt.

Dennoch bestehen vor allem in Ballungsräumen Schwierigkeiten mit Zuwanderern, die sich schwer integrieren. Diesen Menschen fehlen vor allem die sprachlichen Voraussetzungen, was einen Schulbesuch der Kinder erschwert. Da viele dieser Zuwanderer gering qualifiziert sind, ist auch eine Arbeitsaufnahme kaum möglich.

Bundesinnenminister de Maizière stellte dazu klar: "Die Bundesregierung nimmt diese Probleme ernst. Der von ihr eingesetzte Staatssekretärsausschuss ist dabei, alle Facetten einschließlich des rechtlichen Rahmens zu untersuchen, um spätestens bis zum Juni Vorschläge sowohl für die Unterstützung der betroffenen Kommunen als auch für Maßnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs des Freizügigkeitsrechts vorzulegen."

Für Zuwanderung nach Deutschland bestehen klare Regeln: Ein längerer Aufenthalt ist nur bei finanzieller Unabhängigkeit und bestehender Krankenversicherung möglich. Deshalb hat Anspruch auf Sozialleistungen nur, wer in Deutschland gearbeitet und entsprechend in die Sozialversicherung eingezahlt hat. In den ersten drei Monaten gibt es generell keine Leistungen zur Grundsicherung (Hartz IV). Wer zur Arbeitssuche kommt, erhält auch nach diesen drei Monaten keine Leistungen. Wer allerdings Arbeit gefunden hat, hat auch das Recht auf Gleichbehandlung.