Häufig gestellte Fragen
Die Bundesregierung betrachtet es als ihre humanitäre und völkerrechtliche Verpflichtung, Menschen in Not schnell und unbürokratisch zu helfen. Wichtiges Ziel ist es, für einen geordneten und strukturierten Prozess bei der Aufnahme der Geflüchteten auf allen staatlichen Ebenen zu sorgen. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen.
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Über eine Million Menschen aus der Ukraine sind aufgrund des russischen Angriffskrieges nach Deutschland geflüchtet. Viele von ihnen kamen in Berlin an.
Foto: imago images/Mike Schmidt
Derzeit hat Deutschland deutlich über eine Million Menschen aus der Ukraine aufgenommen, die aufgrund des russischen Angriffskrieges nach Deutschland geflüchtet sind. Darüber hinaus kommen auch aus vielen anderen Staaten Schutzsuchende nach Deutschland – aktuell insbesondere Menschen aus Afghanistan, der Türkei und Syrien.
Es ist unsere humanitäre und völkerrechtliche Pflicht, Menschen, die in Not sind, schnell und unbürokratisch zu helfen. Wer nach Deutschland kommt und die Voraussetzungen für einen Schutz erfüllt (z.B. bei Verfolgung aus politischen Gründen), muss diesen bekommen. Unser Land war und ist bereit, Menschen, die in Not sind, Unterstützung zu gewähren. Es ist eine gesamtstaatliche Verpflichtung, der wir uns – Bund, Länder und Kommunen mit Unterstützung der Zivilgesellschaft – gemeinsam stellen müssen.
Geflüchtete aufzunehmen und zu versorgen ist eine Aufgabe, die an Ort und Stelle geleistet werden muss, in den Ländern und Kommunen. Der Bund unterstützt Länder und Kommunen umfassend, um die Geflüchteten in menschenwürdigen Unterkünften unterzubringen. Mit Ausnahmeregelungen im Baugesetzbuch hat der Bund den Kommunen die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften erleichtert. Diese Sonderregelungen werden bis Ende 2027 verlängert. Der Bund stellt den Kommunen Immobilien des Bundes zur Verfügung. Die Länder und Kommunen zahlen für diese Gebäude und Grundstücke keine Miete. Aktuell überlässt der Bund den Kommunen rund 340 Liegenschaften mit etwa 70.000 Unterbringungsplätzen. Daneben haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger unseres Landes Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen.
Die Aufnahme, Versorgung und Betreuung Geflüchteter ist in erster Linie Aufgabe von Ländern und Kommunen. Das Grundgesetz regelt, dass sie dafür auch die Kosten tragen. Angesichts stark erhöhter Flüchtlingszahlen beteiligte sich der Bund in den Jahren 2015/16 an den Kosten der Länder und Kommunen. Die Unterstützung hat der Bund auch nach 2015/16 aus gesamtstaatlicher Verantwortung fortgesetzt.
So auch jetzt bei den hohen Flüchtlingszahlen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. Im Jahr 2022 hat der Bund mit etwa 15 Milliarden Euro unterstützt und im Jahr 2023 werden es voraussichtlich 15,6 Milliarden Euro sein, die der Bund gibt. Dabei übernimmt der Bund aktuell noch mehr Leistungen, die zuvor Länder und Kommunen finanziert haben – insbesondere die Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine. Sie werden nahezu vollständig vom Bund finanziert. Seit 2020 trägt der Bund zusätzlich einen deutlich höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft. Das entlastet Länder und Kommunen dauerhaft um etwa vier Milliarden Euro pro Jahr.
Zusätzlich wird der Bund für das Jahr 2023 die Flüchtlingspauschale an die Länder um eine Milliarde Euro erhöhen. Darauf haben sich Bundeskanzler Scholz und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in ihren Beratungen verständigt. Das soll die Länder dabei unterstützen, ihre Kommunen weiter zu entlasten und die Digitalisierung der Ausländerbehörden zu finanzieren. Weil es sich bei der Bewältigung der Fluchtmigration um eine dauerhafte Aufgabe aller staatlichen Ebenen handelt, wollen Bund und Länder nun miteinander klären, wie die Finanzierung dieser Aufgabe in Zukunft geregelt werden kann.
Bereits Ende 2022 hat die Bundesregierung gesetzliche Regelungen beschlossen, durch die für Straftäter und Gefährder die Ausweisung und die Anordnung einer Abschiebungshaft erleichtert wird. Im Januar 2023 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren in Kraft getreten. Die neuen Regelungen sorgen dafür, dass Asylverfahren noch schneller abgewickelt werden können.
Im Februar 2023 hat die Bundesregierung einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen eingesetzt. Seine Aufgabe ist die Gestaltung praxistauglicher und partnerschaftlicher Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern unter Beachtung menschenrechtlicher Standards.
Bereits im Dezember 2022 hat die Bundesregierung das erste umfassende bilaterale Mobilitäts- und Migrationsabkommen mit Indien geschlossen. Am 1. Mai 2023 sind Regelungen zum Ausländerzentralregister in Kraft getreten, die Voraussetzungen für einen verbesserten behördenübergreifenden Datenaustausch schaffen. Mit dem zwischen Bund und Ländern geschlossenen Pakt für den Rechtsstaat hat sich der Bund an den Kosten für die bessere personelle Ausstattung der Justiz in den letzten Jahren beteiligt.
Die Bundesregierung setzt sich für eine zeitnahe Reform des europäischen Asylsystems ein. Damit soll eine solidarische Verteilung von Verantwortung und Zuständigkeit zwischen den EU-Staaten sowie bessere Standards für Schutzsuchende in den Asylverfahren und bei der Integration in den EU-Staaten erreicht werden.
Im Rahmen des freiwilligen Solidaritätsmechanismus beteiligt sich Deutschland mit weiteren EU-Mitgliedstaaten daran, die EU-Mittelmeeranrainer zu unterstützen und zu entlasten. Dies ist Teil eines Ansatzes von Solidarität und Verantwortung.
Zudem sind Kontrollen an den Außengrenzen, aber auch die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten notwendig, um irreguläre Ankünfte nachhaltig zu reduzieren und stattdessen mehr legale Zugangswege zu ermöglichen. Die legalen Wege der Migration sind notwendig, da fast alle Länder Europas großen Bedarf an Fachkräften haben.
Die Bundesregierung setzt sich entschlossen dafür ein, die irreguläre Migration durch konsequentere Durchführung von Ausweisungen zu verringern. Wer kein Bleiberecht hat, muss unser Land verlassen und in seine Heimat zurückkehren. Dazu tragen die von der Bundesregierung im letzten Jahr beschlossenen gesetzlichen Regelungen bei, durch die beispielsweise für Straftäter und Gefährder die Ausweisung und Anordnung von Abschiebungshaft erleichtert wurde.
Das Gemeinsame Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration (GASIM) leistet einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen die irreguläre Migration. Dort werden Erkenntnisse, insbesondere zur Schleuserkriminalität, zur illegalen Beschäftigung und zum Missbrauch von Sozialleistungen von den beteiligten Behörden zusammengetragen und ausgewertet.
Die Bundespolizei führt Binnengrenzkontrollen an der Landgrenze zu Österreich sowie lageabhängig Schleierfahndung an den anderen Binnengrenzen durch. Dabei werden einreiseverhindernde bzw. aufenthaltsbeendende Maßnahmen geprüft und vollzogen. Daneben setzt sich die Bundesregierung auf der europäischen Ebene dafür ein, die EU-Außengrenzen vor irregulärer Migration zu schützen.
Im Februar 2023 hat die Bundesregierung einen Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen eingesetzt. Seine Aufgabe besteht in der Gestaltung praxistauglicher und partnerschaftlicher Vereinbarungen mit wesentlichen Herkunftsländern unter Beachtung menschenrechtlicher Standards. Ziel dieser Abkommen wird die Eindämmung irregulärer Migration und die Förderung legaler Migration sein. Daneben fördert die Bundesregierung die freiwillige Rückkehr und Reintegration im Heimatland durch spezielle Programme und Projekte.
Die Bundesregierung hat im August 2023 beschlossen, dass Georgien und die Republik Moldau in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufgenommen werden sollen. Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten können dadurch schneller bearbeitet und – im Anschluss an eine negative Entscheidung über den Asylantrag – kann ihr Aufenthalt in Deutschland schneller beendet werden. Der Individualanspruch auf Einzelfallprüfung für Asylantragstellende aus Georgien und der Republik Moldau bleibt dadurch unberührt.
Auch auf internationaler Ebene setzt sich die Bundesregierung für die Minderung der Ursachen von Flucht und irregulärer Migration ein. Im Dezember 2018 stimmte Deutschland im Rahmen der Vereinten Nationen dem Globalen Pakt für Flüchtlinge (GCR) zu. Damit wurde innerhalb der internationalen Gemeinschaft erstmals ein umfassendes Rahmenwerk für eine gerechtere globale Verteilung von Flüchtlingen geschaffen. In diesem Rahmen fand 2019 das erste Globale Flüchtlingsforum (GRF) in Genf statt. Mit Übergangshilfen, Sonderinitiativen und humanitärer Hilfe trägt die Bundesregierung dazu bei, Menschen in Krisensituationen zu stärken und Flüchtlinge zu unterstützen. Daneben fördert sie die Aufklärung in Drittstaaten über Risiken und Alternativen zu irregulärer Migration.
Die Integration von geflüchteten Menschen, die dauerhaft bei uns bleiben, hat für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert. Ziel ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in unserem Land leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Integration geht alle an: Alteingesessene und Zugewanderte.
Nur durch eine gelungene Integration schaffen wir es, den Menschen, die grausame Schicksale erlitten haben, eine neue Zukunftsperspektive in unserem Land zu geben. Integration beginnt in den Köpfen eines jeden Einzelnen und geht einher mit Akzeptanz und Respekt gegenüber denjenigen, die sich in unserem Land eine neue Zukunft aufbauen müssen und wollen. Besondere Bedeutung hat die frühzeitige Sprach- und Wertevermittlung. Seit 2005 bietet der Bund daher ein staatliches Integrationsangebot an.
Mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen ersten Migrationspaket hat die Bundesregierung verbesserte Voraussetzungen für die Integration geschaffen. Durch das Chancen-Aufenthaltsrecht erhalten langjährig Geduldete durch eine einjährige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit, notwendige Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht zu erfüllen. Damit werden die sog. Kettenduldungen unterbrochen. Auch der Zugang zu Integrationskursen wurde erleichtert.
Alle Kinder und Jugendliche in unserem Land müssen unabhängig von der sozialen Herkunft die Chance auf eine gute und erfolgreiche Bildung bekommen. Das gilt natürlich auch für geflüchtete Kinder, die bei uns sind. Wichtig ist deshalb eine schnelle und unbürokratische Aufnahme von geflüchteten Kindern und Jugendlichen an den Schulen. Auch der Zugang der Kinder zu Kindertagesbetreuungsangeboten soll nach Möglichkeit zügig ermöglicht werden.
Aktuell haben viele Flüchtlinge aus der Ukraine mit ihren Familien bei uns Schutz gefunden. Im letzten Jahr hat der Bund die Länder für die Integration von ukrainischen Flüchtlingen mit insgesamt etwa 3,5 Milliarden Euro als Sonderausgaben unterstützt. Davon stand eine Milliarde für die Integration ukrainischer Kinder in Kita und Schule, sowie für Gesundheits- und Pflegekosten zur Verfügung. In diesem Jahr wird der Bund den Ländern – zusätzlich zur allgemeinen flüchtlingsbezogenen Pauschale von 1,25 Milliarden Euro – für Geflüchtete aus der Ukraine 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellen.
Für das Gelingen von Integration spielt der Arbeitsmarkt eine zentrale Rolle. Arbeit bedeutet nicht nur finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes. Sie ermöglicht sowohl ein selbstbestimmtes Dasein als auch Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Entscheidend für die Integration in den Arbeitsmarkt ist die rechtliche Erlaubnis, überhaupt in Deutschland arbeiten zu dürfen.
Asylsuchende, deren Antrag positiv beschieden wurde, haben eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis. Aber auch wenn das Asylverfahren noch läuft oder der Asylantrag abgelehnt wurde, dürfen Geflüchtete gegebenenfalls in Deutschland arbeiten. Beispielsweise bei einem Abschiebungsverbot. Oder wenn jemand länger als drei Monate im Land ist. Hier helfen die zuständigen Ausländerbehörden bei der Frage, ob im Einzelfall die Aufnahme einer Beschäftigung möglich ist.
Wer eine Arbeitserlaubnis hat, kann auch eine Ausbildung machen und an Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Dazu gehören auch Deutschkurse, die speziell das künftige Tätigkeitsfeld im Blick haben und beispielsweise Fachvokabular vermitteln. Richtiger Ansprechpartner, um geeignete Qualifizierungsmaßnahmen zu finden ist die Bundesagentur für Arbeit.