Finanzierung des Atomausstiegs sichern

Initiativen zur Energiewende im Kabinett Finanzierung des Atomausstiegs sichern

Kernkraftbetreiber in die Pflicht nehmen, Netzausbau stärken und Photovoltaik-Strom aus Nachbarstaaten fördern - mit diesen Energiethemen hat sich das Kabinett befasst. Das Bundeskabinett will die Empfehlungen der "Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs" umsetzen.

2 Min. Lesedauer

Die "Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs" (KFK) hat vorgeschlagen, die Mittel für den Atomausstieg und die Endlagerung dauerhaft zu sichern, in dem sie in einem öffentlich-rechtlichen Fonds vorgehalten werden.

Die Kernkraftbetreiber sollen ihre Mittel für diesen Zweck auf den Fonds übertragen. Die Bundesregierung wird dazu eine Gesetzesinitiative vorlegen und prüft derzeit die Details.

Bundesregierung plant Gesetzesinitiative

Die Gesetzesinitiative wird auch eine Regelung beinhalten, die die Nachhaftung ausweitet auf Unternehmen und Unternehmensteile, die von ihrem Stammunternehmen abgespalten werden. Die Regelung soll ab dem Tag nach dem Kabinettsbeschluss der Erklärung gelten. So ist ein Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage ab diesem Zeitpunkt nicht mehr geschützt. Bei der Nachhaftung geht es um die dauerhafte Verantwortung der Kernenergiebetreiber für den Rückbau der Atomkraftwerke und die Entsorgung von radioaktivem Abfall.

KFK-Empfehlungen: Fonds soll Endlagerkosten sichern
Der Staat solle die Zwischen- und Endlagerung übernehmen und die Betreiber von Kernkraftwerken die Mittel zur Sicherung in einen öffentlich-rechtlichen Fonds übertragen. Das empfiehlt die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs. Nach den Berechnungen der Kommission sind 17, 2 Milliarden Euro notwendig. Gegen Zahlung eines Risikozuschlags von rund 35 Prozent können die Unternehmen auch die Haftung für Kosten- und Zinsrisiken übertragen. Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Verpackung des Radioaktiven Abfalls bleiben Aufgabe der Unternehmen und müssen von ihnen direkt finanziert werden. Die Kommission hatte ihren Bericht am 27. April an die Bundesregierung übergeben.

Investitionen in Verteilernetze stärken

Nicht nur die großen Stromtrassen müssen ausgebaut werden, auch die örtlichen Verteilernetze sind durch die Energiewende stark gefordert. Zugunsten eines schnelleren Ausbaus der Verteilernetze hat das Bundeskabinett die Änderung der Anreizregulierungsverordnung beschlossen. Die Verordnung regelt, welche Einnahmen Netzbetreiber aus dem Betrieb ihrer Netze über das sogenannte Netzentgelt erzielen können. Die neue Verordnung schafft ein System von Anreizen, die zu schnelleren und größeren Investitionen in die Verteilernetze führen sollen.

Seit der Energiewende transportieren die Verteilernetze den Strom nicht mehr nur zu den Verbrauchern, sondern nehmen den Strom auch aus den dezentralen Anlagen, wie Photovoltaik-Anlagen, Windrädern sowie Biogasanlagen auf und verteilen ihn. Umbau und Erweiterung der Netze sowie die Modernisierung als intelligente Netze sind daher notwendig.

Erneuerbaren Strom aus der EU fördern

Zukünftig können sich auch Stromproduzenten der EU-Mitgliedsstaaten an den Ausschreibungen für die Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen beteiligen. Das regelt die Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien, die das Kabinett ebenfalls beschlossen hat. Das ist möglich, wenn der Staat mit Deutschland eine völkerrechtliche Vereinbarung geschlossen hat und dieser Staat sein Energieversorgungssystem auch für deutsche Anlagen öffnet. Zudem muss der Strom aus dem Ausland in Deutschland genauso reibungsfrei zur Verfügung stehen, wie der aus inländischen Erzeugungsanlagen.

Das sind die Beschlüsse des Kabinetts zur Energiepolitik:
1. Erklärung der Bundesregierung zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs
2. Zweite Verordnung zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung
3. Verordnung zur grenzüberschreitenden Ausschreibung der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien.