Europäische Zentralbank in Begründungspflicht

Bundesverfassungsgericht entscheidet über Anleihekäufe Europäische Zentralbank in Begründungspflicht

Das Bundesverfassungsgericht hat der Europäischen Zentralbank (EZB) eine Frist von drei Monaten eingeräumt, um nachvollziehbar die Verhältnismäßigkeit des PSPP-Kaufprogramms von Staatsanleihen darzulegen. Mit diesem Urteil weise das höchste deutsche Gericht der EZB deutliche Grenzen auf, so Bundeskanzlerin Merkel.

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Das Gebäude des Bundesverfassungsgerichts.

Mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm stattgegeben.

Foto: picture-alliance/Ulrich Baumgarten

Die Europäische Zentralbank muss die Verhältnismäßigkeit des Anleihenprogramms PSPP innerhalb von drei Monate darstellen. Das urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Gleichzeitig stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass das Ankaufprogramm keine monetäre Staatsfinanzierung darstellt. Die Bundesbank darf sich innerhalb dieser Frist weiterhin an dem Kaufprogramm beteiligen - und auch über die Frist hinaus -, sofern die vom Verfassungsgericht aufgestellten Voraussetzungen erfüllt werden.

Corona-Hilfsprogramm PEPP nicht betroffen

Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass sich das Urteil nicht auf aktuelle Hilfsmaßnahmen der EZB im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Corona-Krise - wie zum Beispiel dem PEPP - bezieht, sondern ausschließlich auf das PSPP. Es ist jetzt am EZB-Rat, die notwendigen Darlegungen vorzunehmen.

Damit gab das Bundesverfassungsgericht mehreren Verfassungsbeschwerden gegen das Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank überwiegend statt. Das Urteil erging mit sieben zu eins Stimmen.

Votum gegen den EuGH

Die Entscheidung sei, so Bundeskanzlerin Merkel auch institutionell von Bedeutung, denn das Gericht stelle sich bis zu einem gewissen Grad gegen den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Zudem würden bestimmte Forderungen an die Begründungspflicht der EZB gestellt, die Bundesregierung und Bundestag einfordern sollten, machte Merkel weiter deutlich. Das Urteil werde die Bundesregierung nun genau auswerten müssen.

Die Karlsruher Richter erklärten ein früheres Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im juristischen Sinne für willkürlich und damit für das Bundesverfassungsgericht nicht bindend. Der EuGH hatte das Anleihekaufprogramm im Dezember 2018 in allen Punkten gebilligt.