Gemeinsame Währung
Der Euro ist weit mehr als eine Währung. Er ist nicht nur das gesetzliche Zahlungsmittel der meisten EU-Staaten, sondern gilt auch als Symbol europäischer Zugehörigkeit. Sein Nutzen prägt den Alltag von rund 347 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Und er steht für wirtschaftliche Stabilität.
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Euro-Scheine und Münzen: Hohe Kaufkraft und ein sicheres Klima für Investitionen.
Foto: Bundesregierung/Stutterheim
Die Vorzüge des Euros: gemeinsame Währung, gemeinsamer Nenner
Vor mehr als 20 Jahren als Buch- und Bargeld eingeführt, ist der Euro heute offizielle Währung von 20 EU Mitgliedstaaten, der Währungsunion. Der Euro gilt mit als stärkstes Symbol der europäischen Einigung.
Mit einer Ausnahme sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, den Euro einzuführen, sofern sie Voraussetzungen erfüllen. Folgende 20 Länder gehören bereits zur Währungsunion – auch „Euro-Raum“ oder „Euro-Zone“ genannt: Österreich, Belgien, Kroatien, Zypern, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Portugal, Slowakei, Slowenien und Spanien.
Dem Euro-Raum bislang nicht zugehörige EU-Staaten sind Bulgarien, Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien und Schweden. Dänemark hat sich vertraglich das Recht vorbehalten, den Euro nicht einzuführen.
Gut für den Wohlstand in Deutschland und Europa
Der Euro bietet Bürgerinnen und Bürgern, Mitgliedstaaten und Unternehmen einen hohen Nutzen. Mit einer hohen Kaufkraft und Wechselkursstabilität hat er den europäischen Binnenmarkt gestärkt und eine bedeutende Rolle im globalen Handel eingenommen. Der Euro sorgt damit auch für ein sicheres Investitionsklima, das wiederum mehr Arbeitsplätze schafft und wirtschaftliches Wachstum fördert.
Er vereinfacht den grenzüberschreitenden Preisvergleich und regt damit den Wettbewerb an. Unternehmen können durch den Euro einfacher am europäischen Handel teilnehmen und auch international effizienter, günstiger und sicherer Waren, und Dienstleistungen kaufen und verkaufen. Kurz gesagt: Der Euro ermöglicht wirtschaftliche Stabilität und fördert den Wohlstand in Deutschland und Europa.
Wer darf den Euro einführen?
Welches Land die Kriterien zur Einführung des Euros erfüllt, bewerten die EU-Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB). Auf Basis der im Vertrag von Maastricht festgelegten Voraussetzungen, den Konvergenzkriterien, analysieren sie die EU -Länder außerhalb des Euro-Währungsgebiets. Diese Beurteilungen werden regelmäßig in Konvergenzberichten veröffentlicht.
Das Verfahren begleitet der Rat für „Wirtschaft und Finanzen“, kurz ECOFIN-Rat. Er bestätigt am Ende des Prozesses die Empfehlung zum Beitritt – nach Anhörung des EU-Parlaments und nach Bestätigung der Staats- und Regierungschefs und -chefinnen der EU. Wie genau die Strategien zur Erfüllung der Konvergenzkriterien aussehen sollen, obliegt den Mitgliedstaaten. Es gibt keinen konkreten Zeitplan, wann Beitrittskandidaten die Konvergenzkriterien für den Euro-Beitritt erfüllen müssen und damit den Euro einführen dürfen.
Der ECOFIN-Rat (Economic and Financial Affairs Council) bildet den Rat für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten. Er setzt sich aus Wirtschafts- und Finanzministerinnen und -ministern der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Die Eurogruppe ist ein informelles Gremium der EU, das aus den Ministerinnen und Ministern der Euro-Staaten besteht, die für Finanzen zuständig sind. Sie tauschen sich über die wichtigsten Fragen und Herausforderungen rund um den Euro aus. Daran teilnehmen dürfen auch die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank (EZB). Die wichtigste Aufgabe der EZB ist es, die Preisstabilität zu gewährleisten und die Inflation im Euro-Währungsgebiet gering und stabil zu halten. Daneben beschäftigt sie sich u.a. auch mit der Einführung einer digitalen Euro-Währung.
EU-Kommissionsvorschlag für einen möglichen digitalen Euro
Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 einen Legislativvorschlag für den Rechtsrahmen eines möglichen digitalen Euro vorgelegt.
Die Bundesregierung begrüßt daher, dass die Europäische Kommission diesen Vorschlag vorbereitet hat und wird ihn gründlich prüfen. Es ist wichtig, dass der Euroraum sich im digitalen Zeitalter innovativ weiterentwickelt und zuverlässige Zahlungsoptionen bietet. Der digitale Euro könnte ein modernes und effizientes Zahlungsmittel werden und würde gleichzeitig die Stellung des Euro als unsere gemeinsame Währung unterstützen. Dabei ist der umfassende Schutz der finanziellen Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger bei der Nutzung eines möglichen digitalen Euros ebenso zentral wie die jederzeitige Gewährleistung der Finanzstabilität.
Parallel zu dem Gesetzgebungsverfahren befindet sich auch die EZB in einer Untersuchungsphase für einen digitalen Euro. Dabei soll z.B. ausgelotet werden, wie ein digitaler Euro technisch umgesetzt werden kann.
Häufig gestellte Fragen zum digitalen Euro beantwortet die EZB.
Eine Entscheidung über die Einführung des digitalen Euro ist somit noch nicht getroffen. Als Grundlage für eine Entscheidung muss zunächst ein Rechtsrahmen erarbeitet und erlassen werden. Dieser wird aktuell von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament auf der Basis der Vorschläge der Europäischen Kommission beraten. Außerdem muss die EZB mit ihren Vorarbeiten weitere Voraussetzungen schaffen.
Parallel zu ihrem Vorschlag für einen Rechtsrahmen für einen möglichen digitalen Euro hat die Europäische Kommission auch einen Legislativvorschlag zur Rolle von Euro-Bargeld (Banknoten und Münzen) als gesetzliches Zahlungsmittel vorgelegt. Während also einerseits zukünftig Zahlungen mit einem digitalen Euro möglich werden könnten, soll gleichzeitig die Verfügbarkeit von Euro-Bargeld gesichert werden.
Das ist auch der Bundesregierung besonders wichtig, denn ein möglicher digitaler Euro kann und soll das Bargeld ergänzen, nicht ersetzen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin frei entscheiden können, wie sie zahlen möchten.