Erklärung der Bundesregierung zur Air Berlin Tochter Niki

Die Bundesregierung hat immer das Ziel verfolgt, den Luftverkehr in Deutschland und in Europa zu sichern, Wettbewerb zu gewährleisten und den Beschäftigten eine Zukunftsperspektive zu geben. Das war der Grund, warum die Bundesregierung einen Überbrückungskredit für Air Berlin gewährleistet hat. Wir hatten dies immer als einen Beitrag verstanden, einen geordneten Übergang für das Unternehmen, die Beschäftigten und auch die Passagiere von Air Berlin zu ermöglichen. Im Rahmen dieses Prozesses haben wir den Beteiligten, insbesondere Air Berlin und Lufthansa, immer wieder deutlich gemacht, dass eine wettbewerbskonforme Lösung erforderlich ist.

Es wurden mit einer Reihe von Unternehmen Verhandlungen zur Übernahme von Niki geführt. Die Bundesregierung hat stets klare Signale an die im Luftverkehr tätigen Unternehmen gegeben, dass ihr Engagement auf dem deutschen Luftverkehrsmarkt gewünscht, gewollt und unterstützt wird, damit Wettbewerb gesichert bleibt.

Die vorgelegten Angebote waren nach Einschätzung der Verkäufer allerdings nicht belastbar. Nach Sichtung und Bewertung der Angebote haben die Verkäufer Lufthansa und easyJet Zuschläge erteilt.

Die Lufthansa hat auf Wunsch der EU-Kommission weitreichende Angebote zur Erfüllung der Wettbewerbskonformität gemacht, z.B. den Verzicht auf Slots an wichtigen Destinationen.

Die Entscheidung der EU-Kommission in puncto Niki bedauern wir sehr. Die Bundesregierung hätte sich hier eine einvernehmliche Lösung zwischen der EU-Kommission und der Lufthansa gewünscht. Alternative Käufer für Niki standen und stehen bis heute nicht zur Verfügung, trotz allerlei öffentlicher Ankündigungen und intensiven Bemühens des Generalbevollmächtigten von Air Berlin.

Insolvenz und Grounding von Niki sind jetzt die Folge. Das trifft vor allem die Beschäftigten hart. Gleichwohl ist es in der Gesamtbetrachtung des Insolvenzprozesses der Air Berlin Gruppe gelungen, einen Teil der ehemals 8000 Mitarbeiter in Beschäftigung zu halten.

Es obliegt den Luftverkehrsunternehmen alles zu tun, damit die bei Niki gebuchten Transportleistungen im Rahmen der Möglichkeiten noch erbracht werden können und ein möglichst großer Teil der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Niki eine Anschlussbeschäftigung finden.

Durch den unerwarteten Ausfall der Erlöse aus dem Niki-Verkauf kann der vom Bund verbürgte Kredit der KfW an Air Berlin möglicherweise nur zum Teil zurückgezahlt werden. Der Bund wird alles tun, den Schaden für den Steuerzahler zu begrenzen.