Erinnern und Gedenken

Geschichte Erinnern und Gedenken

2014 jähren sich bedeutende historischer Ereignisse: Vor 100 Jahren begann der Erste Weltkrieg, vor 75 Jahren der Zweite Weltkrieg und vor 25 Jahren fiel die Mauer. Die Bundesregierung werde der historischen Ereignisse in angemessener Form gedenken, so Regierungssprecher Steffen Seibert.

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Alle Ressorts der Bundesregierung hätten die wichtigen geschichtlichen Einschnitte im Auge, betonte Seibert. "Wir werden die Ereignisse auch würdig mit Veranstaltungen begehen, die von der Bundesregierung konzipiert oder mitgetragen oder mit initiiert sind", sagte Seibert in Berlin. Zugleich würdigte er die breite geschichtliche Initiative der Gesellschaft, denn: "Was wir nicht in Deutschland haben, ist eine staatliche Geschichtspolitik", so Seibert. "Wir sind ein Land, in dem sich Erinnern und Gedenken sehr stark föderal und vor allem in einer breiten Tätigkeit der Zivilgesellschaft äußern."

Schau im Deutschen Historischen Museum

Besondere geschichtliche Bedeutung kommt dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges als "Urkatastrophe" des 20. Jahrhunderts zu. Im Deutschen Historischen Museum thematisiert ab Juni 2014 eine Schwerpunktausstellung "1914 - 100 Jahre danach" die Ereignisse - finanziert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Ein Veranstaltungsprogramm begleitet die Ausstellung von Juni bis Ende des Jahres.

Weitere Veranstaltungen werden bundesweit die geschichtlichen Anlässe aus verschiedensten Blickwinkeln beleuchten. Auch hier fördert die Bundesregierung unterschiedliche Einrichtungen. Zur Friedlichen Revolution in der DDR und zum Mauerfall gibt es seit kurzem ein Internetangebot der Bundesregierung.

Angemessen und würdig gedenken

Bereits im Koalitionsvertrag wurde vereinbart: "In der kommenden Legislaturperiode werden wir unter anderem den 100. Jahrestag des Ausbruchs des Ersten Weltkrieges, 25 Jahre Mauerfall und Deutsche Einheit, das Gedenken an 70 Jahre Befreiung der Konzentrationslager, Ende des Zweiten Weltkrieges und 80 Jahre 'Nürnberger Gesetze' angemessen begehen."