Erfülltes Leben bis ins hohe Alter

Siebter Altenbericht Erfülltes Leben bis ins hohe Alter

Ältere Menschen werden unsere Gesellschaft mehr und mehr prägen. Die Bundesregierung ist überzeugt: Alle Menschen sollten bis ins hohe Alter ein erfülltes Leben führen können. Der im Kabinett verabschiedete Siebte Altenbericht zeigt, wie dies zu gewährleisten ist.

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"Sorge und Mitverantwortung in der Kommune – Aufbau und Sicherung zukunftsfähiger Gemeinschaften" ist das Thema des Berichts einer unabhängigen Expertenkommission. Die Bundesregierung hat ihn zur Kenntnis genommen und eine vom Bundesfamilienministerium vorgelegte Stellungnahme dazu beschlossen.

Die Politik für ältere Menschen muss darauf ausgerichtet sein, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu unterstützen, Ungleichheiten zu überwinden sowie soziale Teilhabe zu ermöglichen und zu fördern. Zu diesem Schluss kommt der Bericht der von Professor Andreas Kruse geleiteten Expertenkommission.

Das Umfeld muss stimmen

Für den Lebensalltag aller Menschen, besonders aber für die Älteren haben das kommunale und das lokale Umfeld eine besondere Bedeutung. Die Infrastruktur und die sozialen Netzwerke vor Ort bestimmen maßgeblich die Qualität des Lebens im Alter mit. Dabei geht es vor allem um die gesundheitliche Versorgung, pflegerische Versorgung sowie Wohnen und Wohnumfeld.

Die Bundesregierung hält es für wichtig, bundesweit Altenhilfestrukturen verstärkt zu planen, auf- und auch auszubauen. Zahlreiche wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Situation älterer Menschen sind bereits auf den Weg gebracht.

Die Sachverständigenkommission hat eine ganze Reihe von Vorschlägen und Empfehlungen entwickelt. Diese werden im Rahmen der Demografiestrategie der Bundesregierung und der in diesem Zusammenhang bereits laufenden Maßnahmen diskutiert.

Der Bericht der Sachverständigenkommission und die Stellungnahme der Bundesregierung bilden zusammen den Siebten Altenbericht der Bundesregierung. Sie werden dem Deutschem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt.
Zur kontinuierlichen Unterstützung altenpolitischer Entscheidungsprozesse hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung 1994 aufgefordert, in jeder Legislaturperiode einen Altenbericht vorzulegen. Zu diesem Zweck beruft die Bundesregierung jeweils ehrenamtlich tätige Sachverständigenkommissionen, die mit unabhängigen Experten und Expertinnen besetzt werden. Sie erstellen ihre Gutachten abwechselnd über die allgemeine Lage der älteren Menschen in der Bundesrepublik Deutschland und zu einem aktuellen seniorenpolitischen Thema.