Elektronische Gesundheitskarte ist Pflicht

Gesetzliche Krankenversicherung Elektronische Gesundheitskarte ist Pflicht

Seit 1. Januar gilt die Elektronische Gesundheitskarte. Sie hat die alte Versichertenkarte abgelöst. Die neue Karte ist jetzt der einzig gültige Versicherungsnachweis beim Arztbesuch. Die alte Karte wird seit dem Jahreswechsel nicht mehr akzeptiert.

2 Min. Lesedauer

Fast alle gesetzlich Versicherten haben sie bereits: die elektronische Gesundheitskarte. Künftig können auf ihr zusätzliche Informationen wie beispielsweise Notfalldaten gespeichert werden. Das kann helfen, die Qualität der medizinischen Versorgung zu steigern.

Wer die elektronische Gesundheitskarte noch nicht hat, sollte sich schnellstmöglich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzten. Fehlt die elektronische Gesundheitskarte beim Praxisbesuch, müssen Patienten Behandlung und Medikamente selbst bezahlen. Es sei denn, innerhalb von zehn Tagen - bei Hausärzten bis zum Quartalsende - kann der Versichertenstatus nachgewiesen werden.

Bislang ist die neue Karte der alten sehr ähnlich. Sie enthält vor allem personenbezogene Daten wie Name, Geburtsdatum und Angaben zur Krankenversicherung. Hinzu kommen die Angabe des Geschlechts und ein Lichtbild. Das hilft, Verwechslungen zu vermeiden.

Neue Anwendungen zum Nutzen der Patienten

Schrittweise eröffnet die elektronische Gesundheitskarte neue Einsatzmöglichkeiten. Wer zukünftig umzieht, soll keine neue Karte mehr beantragen müssen. Vorgesehen ist, online die gespeicherten Daten mit den bei der Krankenkasse vorliegenden Daten abzugleichen. Beim nächsten Arztbesuch sind die eigenen Angaben dann automatisch auf dem neusten Stand. Das spart Zeit und Geld.

In Zukunft können auch Notfalldaten in die elektronische Karte eingegeben werden. Vorerkrankungen, Allergien und Medikamentenverordnungen: Behandelnde Ärzte erhalten so wichtige Informationen über ihre Patienten. In einer Notfallsituation kann das Leben retten.

Die elektronische Gesundheitskarte im Test

Bevor Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzten die verschiedenen Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte nutzen können, werden diese erprobt. Getestet wird ab Mitte 2015 in ausgewählten Regionen.

Bis alle technischen Voraussetzungen vorhanden sind, um die elektronische Karte breit zu verwenden, wird es voraussichtlich noch ein bis zwei Jahre dauern. Die online-Anbindung der Ärzte und Krankenhäuser wird von der Universität Erlangen-Nürnberg wissenschaftlich begleitet. Untersucht wird, welche Vorteile die elektronische Karte in der Praxis hat und wie zufrieden die Anwender sind. Die Ergebnisse werden genutzt, um die elektronische Gesundheitskarte weiter zu entwickeln.

Patienten bestimmen Daten selbst

Ob Behandlungs- oder Notfalldaten speichern: Bei allen künftigen Anwendungen entscheiden die Patientinnen und Patienten selbst, ob sie davon Gebrauch machen wollen. Informationelles Selbstbestimmungsrecht und Datensicherheit gelten auch für die elektronische Gesundheitskarte.

Datensicherheit
Die Organisation eines sicheren Gesundheitsnetzes, das unabhängig vom allgemeinen Internet ist, obliegt der Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Um diese Telematik-Infrastruktur aufzubauen, haben die Organisationen der Selbstverwaltung die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) gegründet. Ziel ist, mit Hilfe von elektronischer Gesundheitskarte und Telematik-Infrastruktur das Gesundheitswesen zu modernisieren. Wenn neue Anwendungen geprüft werden, ist der gematik der Gesundheitskarte wichtig: das Interesse der Patienten, der Datenschutz und das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Versicherten.

Unter der Selbstverwaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung versteht man die eigenverantwortliche Verwaltung des Gesundheitswesens durch Ärzte und Krankenkassen mittels ihrer jeweiligen Vereinigungen und Ausschüsse.