Einsatz in Mali mit Einschränkungen verlängert

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Fragen und Antworten zu EUTM Mali Einsatz in Mali mit Einschränkungen verlängert

Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr setzen ihre Ausbildungsmission EUTM Mali (European Union Training Mission) in Sahel mit Schwerpunkt Niger eingeschränkt fort. Das Kabinett hat beschlossen, das Mandat bis zum 31. Mai 2023 zu verlängern. Der Deutsche Bundestag hat zugestimmt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Einsatz.

2 Min. Lesedauer

EUTM

EUTM ist ein zentrales Element des europäischen Engagements in der Sahel-Zone

Foto: picture alliance/dpa/Kay Nietfeld

Was ist Ziel von EUTM Mali?

Die politische Stabilisierung Malis und die Bekämpfung von Terrorismus in der Sahel-Region sind von zentraler Bedeutung für die Sicherheit der internationalen Staatengemeinschaft und für Deutschland.

EUTM Mali ist ein zentrales Element innerhalb des internationalen Engagements. Die durch die Soldatinnen und Soldaten geleistete Ausbildungsunterstützung, soll die Streitkräfte der G5-Sahel-Staaten (Mali, Niger, Burkina Faso, Mauretanien und Tschad) befähigen, zukünftig eigenständig für Sicherheit zu sorgen.

Das Mandat gilt bis zum 31. Mai 2023. Es dürfen bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr eingesetzt werden.

Welche Einschränkungen gibt es vorläufig bei der Ausübung des Mandates?

Aufgrund der aktuellen politischen Lage hat die EU am 5. April 2022 beschlossen, die Ausbildung und taktische Beratung auszusetzen. Es fehlen derzeit Fortschritte bei der Transition (Übergang in zivile, friedliche Verhältnisse) und Menschenrechte werden verletzt. Außerdem gibt es keine Garantien, dass EU-ausgebildete malische Sicherheitskräfte nicht mit russischen Kräften vor Ort eingesetzt werden.

Der Ausbildungseinsatz der Spezialkräfte, GAZELLE, in Niger ist hiervon nicht betroffen. Er wird unverändert bis Dezember 2022 fortgesetzt und dann beendet.

Warum wird der Einsatz verlängert?

Die aktuelle Sicherheitslage in Mali und anderen Teilen der Sahelregion hat sich trotz des Engagements der internationalen Staatengemeinschaft verschlechtert. Die Bedrohung durch Terrorismus und organisierte Kriminalität betreffen nicht nur Mali, sondern drohen die gesamte Sahel-Region zu destabilisieren. Das macht den Einsatz der Bundeswehr weiterhin erforderlich, um die Stabilität und den Frieden in der Sahel-Region nachhaltig zu unterstützen.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt der Einsatz?

Der Einsatz deutscher Streitkräfte im Rahmen von EUTM Mali erfolgt auf der Grundlage des Ersuchens der Regierungen der Sahel-Region an die Europäische Union (EU) und Deutschland, der Beschlüsse des Rates der EU 2013/34/GASP vom 17. Januar 2013 sowie Folgeschlüssen in Verbindung mit den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) 2071 (2012) und Folgeschlüssen.

Die deutschen Streitkräfte handeln im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.

Informationen der Bundeswehr zum Einsatz.