Entschiedener Einsatz gegen Sexismus  

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Initiativen des Bundes Entschiedener Einsatz gegen Sexismus  

Ob bei Musikfestivals, im Sport oder im Arbeitsleben: Sexismus und sexuelle Belästigung begegnen vielen Menschen im Alltag in ganz unterschiedlicher Weise. Die Bundesregierung verurteilt jegliche Formen von Sexismus – und engagiert sich mit Nachdruck gegen Gewalt und sexuelle Belästigung.

3 Min. Lesedauer

Eine Frau hält ein Schild mit der Aufschrift "Fight sexism"

Eine Frau demonstriert gegen Sexismus: Hilfsangebote für Betroffene sind der Bundesregierung besonders wichtig.

Foto: picture alliance/dpa/Christian Charisius

Eine übergriffige Anmache auf der Straße. Anzügliche Witze des Nachbarns oder der Nachbarin. Klischeehafte oder sexistische Werbung. Zurücksetzung am Arbeitsplatz. Sexuelle Übergriffe in der Freizeit oder im Büro: Sexismus und sexuelle Belästigung hat viele Gesichter. Ziel der Bundesregierung ist es, all dies zu verhindern und zu beenden.

Daher gibt es eine Reihe von Maßnahmen und Initiativen, die sich gegen jegliche Formen von Sexismus richten. Besondere Bedeutung hat für die Bundesregierung, Betroffene zu schützen und zu unterstützen.

Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“

Eine konkrete Initiative des Bundes ist das Bündnis „Gemeinsam gegen Sexismus“ – auf den Weg gebracht von Bundesfamilienministerin Lisa Paus. Ziel ist, gegen Sexismus vorzugehen, der für die Betroffenen mit Herabwürdigung, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch verbunden ist. Dem Bündnis gehören zahlreiche Unternehmen, Organisationen und Verbände an. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Bereiche Sexismus in der Arbeitswelt, Sexismus im öffentlichen Raum und Sexismus in Kultur und Medien.

Bei der Gründung des Bündnisses im Februar erklärte Bundesfamilienministerin Paus mit Blick auf die Arbeitswelt: „Für Unternehmen lohnt sich das Engagement gegen Sexismus doppelt: Sie schützen ihre Beschäftigten und profitieren selbst. Denn ein gutes Arbeitsklima stärkt Mitarbeitende und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gleichermaßen.“

In dieser Woche äußerte sich Paus zur Diskussion um den Schutz von Frauen bei Konzertevents: „Frauen und junge Menschen müssen auch im Konzertbetrieb mehr geschützt werden. Es braucht schnelle und konkrete Schutzmaßnahmen. Es ist wichtig und sinnvoll, dass sich auch die Künstler und Veranstalter selbst dieser Verantwortung zügig stellen. Deshalb lade ich die Musikbranche ein, dem breiten Bündnis ,Gemeinsam gegen Sexismus‘ beizutreten.“

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Besonders wichtig sind der Bundesregierung konkrete Hilfsangebote für Betroffene. Eine wichtige Einrichtung hierfür ist das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ . Es bietet seit mittlerweile zehn Jahren Frauen vertrauliche Beratung und Unterstützung. Das Hilfetelefon ist laut Ministerin Paus in den vergangenen zehn Jahren zur Erstanlaufstelle für Frauen in Deutschland geworden, die von Gewalt betroffen sind.

Unter der kostenfreien Rufnummer 116 016 und per Online-Beratung bieten etwa 100 qualifizierte Mitarbeiterinnen kompetente Erstberatung an. Dabei werden die Betroffenen auch auf Unterstützungseinrichtungen vor Ort hingewiesen. Mit Hilfe von Dolmetscherinnen kann die Telefon-Beratung auch in 18 Fremdsprachen stattfinden. Das Beratungsangebot können selbstverständlich auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der betroffenen Frauen nutzen.

Weiterer Ausbau des Hilfesystems  

Der Bund engagiert sich auch für den Aufbau und den Erhalt eines flächendeckenden Netzes an Hilfsangeboten – ergänzend zu den Bundesländern. So stehen im Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ noch bis einschließlich 2024 mehr als 170 Millionen Euro zur Verfügung.

Damit kann der bedarfsgerechte Ausbau des Hilfesystems weiter vorangetrieben werden. Das Geld wird auch für den Erwerb geeigneter Immobilien für innovative Wohnprojekte eingesetzt. Zudem sollen Modellprojekte finanziert werden können, beispielsweise um Fachkräfte zu qualifizieren oder um Beratungsangebote weiterzuentwickeln.

„Istanbul-Konvention“

Das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“  ist Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung der sogenannten Istanbul-Konvention. Diese ist das erste rechtsverbindliche internationale Instrument zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. In Deutschland ist sie seit 2018 rechtsgültig.

Vor wenigen Tagen ist auch die Europäische Union (EU) der Istanbul-Konvention beigetreten. Bundesfamilienministerin Paus bewertete die Entscheidung als großen Erfolg . Jede dritte Frau in der Europäischen Union habe körperliche oder sexuelle Gewalt erlitten. Die EU sende nun das starke Signal: „Gewalt gegen Frauen darf in Europa keinen Platz haben.“