Einheitlicher Abwicklungsmechanismus steht

Europäische Bankenunion Einheitlicher Abwicklungsmechanismus steht

Der Schutz der Steuerzahler vor verfehlter Geschäftspolitik von Banken ist der Bundesregierung besonders wichtig. Steuerzahler sollen nicht für marode Banken zahlen. Deshalb hat das Bundeskabinett der Unterzeichnung eines Abkommens über den Europäischen Bankenabwicklungsfonds zugestimmt.

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Platz vor der Europaeischen Zentralbank ( EZB ) mit Euro-Skulptur

Die Europäische Zentralbank wird die Bankenaufsicht übernehmen.

Foto: Sebastian Bolesch

Das Übereinkommen zum Europäischen Bankenaufsichtsfonds ergänzt die Verordnung über den Einheitlichen Bankenabwicklungsmechanismus und ist ein wesentlicher Baustein der Europäischen Bankenunion. Es gilt für die Banken der 18 Euro-Länder.

Die europäischen Mitgliedstaaten, die den Euro nicht eingeführt haben, können sich anschließen. Das Abkommen bedarf der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

Fonds soll 55 Milliarden Euro einsammeln

Der Fonds soll sich aus Bankenabgaben speisen, die auf nationaler Ebene erhoben werden. Bis zum 1. Januar 2024 sollen auf diese Weise bis zu einem Prozent der gesicherten Einlagen eingesammelt werden. Die EU-Kommission schätzt den Betrag auf rund 55 Milliarden Euro.

In der Aufbauphase des Fonds stehen zuvorderst die von den nationalen Banken in ihrem Land gezahlten Abgaben zur Verfügung. Ab 2016 ist die schrittweise Nutzung des neuen Fonds geplant. Es wird keine Gemeinschaftshaftung in der EU geben.

Eigentümer und Gläubiger haften zuerst

Der Einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus sieht vor, dass bei einer in Schieflage geratenen Bank zunächst die Bankeigentümer und Bankgläubiger herangezogen werden. Der Fonds wird daher nur in Anspruch genommen, wenn vorher die Eigentümer der Banken und die Gläubiger ihren Beitrag zur Abwicklung der Bank geleistet haben.

Mit dieser Regelung soll in Zukunft vermieden werden, dass der Steuerzahler für marode Banken zahlen muss.

Einheitliche Bankenaufsicht der Euro-Staaten

Voraussetzung für die Abwicklung von Banken ist eine einheitliche Bankenaufsicht. Diese wird unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) eingerichtet. Da viele Banken international tätig sind, ist eine länderübergreifende Aufsicht wirkungsvoller als eine rein nationale.

Denn sie ist nicht mit den eigenen Banken verflochten und verfügt zudem über umfassendere Informationen.