Eine kulturpolitische Verpflichtung: Die Erforschung und Erhaltung deutscher Kultur und Geschichte im östlichen Europa

Pommersches Landesmuseum

Die Gemäldegalerie des Pommerschen Landesmuseums

Großen Anteil daran hatten auch die Deutschen, die seit dem Hochmittelalter aus ganz unterschiedlichen Gebieten nach Schlesien, Pommern, Ost- und Westpreußen, nach Böhmen, Mähren und Siebenbürgen sowie ins Baltikum zuwanderten. Dort haben sie zahlreiche Zeugnisse ihres Wirkens hinterlassen.

Bund und und Länder haben sich in § 96 des Bundesvertriebenengesetzes verpflichtet, dieses kulturelle Erbe im östlichen Europa zu sichern, zu erforschen und zu bewahren. Auf Seiten des Bundes nimmt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien diesen kulturpolitischen Auftrag wahr. 

Zusammenarbeit verbessert

Die Öffnung der Grenzen in Mittelosteuropa und der damit verbundene politische Wandel in Europa haben neue Möglichkeiten eröffnet, dieses Anliegen in Zusammenarbeit mit den Partnern in Polen, Tschechien, Ungarn, Rumänien und den baltischen Staaten zu verwirklichen.

Im Jahr 2000 wurde eine neue Förderkonzeption erarbeitet. Auf ihrer Grundlage konnte inzwischen die institutionelle wie auch die projektbezogene Förderung gestrafft, die Vernetzung zwischen den Institutionen verbessert und die kulturelle Breitenarbeit effektiver gestaltet werden. Gleichzeitig konnte das Netzwerk gut nachbarschaftlicher Zusammenarbeit bei der Pflege und Bewahrung des deutschen kulturellen Erbes ausgebaut werden.

Institutionell geförderte Einrichtungen

Neben dem Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE), das zum Geschäftsbereich des Beauftragten für Kultur und Medien gehört, haben die vom Bund institutionell geförderten Museen, wissenschaftlichen und sonstigen Einrichtungen eine zentrale Aufgabe bei der Aufarbeitung und Präsentation beziehungsweise der wissenschaftlichen Erforschung und Darstellung der Kultur und Geschichte im östlichen Europa übernommen. Gestärkt wurde durch die Neukonzeption nicht nur die Arbeit der Museen, sondern auch die An- und Einbindung der Wissenschaft an Hochschulen und Universitäten.

Folgende Museen, die sich der Sammlung, Erhaltung sowie der Erforschung und Präsentation von Kulturgut ihrer jeweiligen Region widmen, werden institutionell vom Bund gefördert:

Aufgabe der vom Bund institutionell geförderten wissenschaftlichen und sonstigen Einrichtungen ist es, durch Forschung und Darstellung die kulturellen Traditionen in den ehemals deutschen Kulturlandschaften im Bewusstsein des In- und Auslandes zu erhalten: