EEG-Reform: Auftakt für weitere Schritte

Erneuerbare Energien EEG-Reform: Auftakt für weitere Schritte

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 ist am 1. August in Kraft getreten. Nächste Schritte folgen: In den kommenden Monaten will die Bundesregierung vor allem die Themen "Energiesparen" und "Strommarkt" anpacken. Alle Teile der Energiewende sollen eng aufeinander abgestimmt sein.

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Ein Hinweisschild mit Ausweisung der Energieeffizienzklasse steht in einem Großmarkt für Elektroartikel.

Energieeffizienz steigern.

Foto: picture alliance / dpa

Die nächsten Schritte kündigte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel auf der Jahreskonferenz der Energie- und Wasserwirtschaft in Berlin an. Neben der Sicherung eines funktionierenden Strommarktes – das sogenannte Strommarktdesign – und der Stärkung der Energieeffizienz nannte er den weiteren Ausbau des Stromnetzes und die Überarbeitung der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung. Bei allen Schritten setzt der Minister auf breite Akzeptanz und europäische Einbettung.

EEG-Reform

Der Minister hob die wichtigsten Ziele der EEG-Reform hervor. Neben der Markt- und Systemintegration ist die Einführung von Ausbaupfaden ein wichtiger Erfolg: Er macht den weiteren Anstieg des Ökostroms im Energiemix plan- und berechenbarer und dämpft die Kosten.

Der Wirtschaftsminister verteidigte die Entlastung der Industrie und des produzierenden Gewerbes hinsichtlich der EEG-Umlage. "Man darf die Interessen der Verbraucher nicht gegen die Interessen der Arbeitnehmer ausspielen." Es habe keinen Sinn, durch Belastung der Unternehmen mit hohen Energiekosten hunderttausende von Arbeitsplätzen zu gefährden. Energie sei eine zentrale Grundlage der Wertschöpfung.

Sigmar Gabriel berichtete auch von den Verhandlungen, die sein Ministerium mit der EU-Kommission in den letzten Tagen geführt hat, um die EEG-Reform zu sichern. Brüssel habe die Begrenzung der EEG-Umlage für bestehende Anlagen und Kraftwerke kritisiert. Hinzugekommen sei die Betrachtung der EEG-Umlage als "Zollschranke". Außerdem gebe es in Brüssel die Überlegung, ausländischen Ökostrom-Anbietern den Zugang zur Förderung nach dem EEG zu ermöglichen.

Gabriel hält solche Konzepte für rechtlich nicht tragfähig. Denn über einen Zertifikatehandel mit einem ausländischen Ökostromanbieter lasse sich Strom aus deutschen konventionellen Kraftwerken schnell zum "Ökostrom" umetikettieren. Der jetzige Kompromiss mit Brüssel, bestehende Anlagen schrittweise in den nächsten Jahren mit bis zu 40 Prozent mit der EEG-Umlage zu belasten, sei "aus der Not geboren". Hierüber müsse man mit der neuen Kommission sprechen, sobald diese im Herbst ihre Arbeit aufgenommen habe. Am 27. Juli hat auch die Europäische Kommission dem Erneuerbare-Energien-Gesetz der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung von 2014 (EEG 2014) zugestimmt. Es steht mit dem EU-Beihilferecht in Einklang.

Den Übergang gestalten

Wie lassen sich konventionelle Kraftwerke wirtschaftlich betreiben, solange die erneuerbaren Energien noch nicht die Energieversorgung mehrheitlich decken? Bundesminister Gabriel will rasch erste Vorschläge zur Lösung dieser Frage machen. Er setzt darauf, dass sich zügig, noch 2016, der gesetzliche Rahmen für ein Strommarktdesign schaffen lässt. Dabei setzt er auch auf grenzüberschreitende Lösungen zum Beispiel mit den Niederlanden, Österreich und Italien. Denn bei einem größeren Absatzgebiet rechnen sich Kraftwerke mehr.

Energieeffizienz voranbringen

Bis zum Ende des Jahres will die Bundesregierung den Aktionsplan Energieeffizienz auf den Weg bringen. Gabriel sieht dabei nicht nur auf den Stromverbrauch, sondern auch auf den Wärmemarkt. Bei Energieeffizienz gehe es auch um Geschäftsmodelle für die Wirtschaft, denn der Staat könne die notwendigen Schritte nicht allein finanzieren.

Kohlenutzung international steuern

Der Wirtschaftsminister warnte vor einer ideologischen Debatte, was die Nutzung von Kohle als Energieträger anbelangt. Um die Versorgung mit Energie zu sichern, ist Kohle derzeit unverzichtbar. "Man kann nicht gleichzeitig aus der Kohle und aus der Atomkraft aussteigen." Gleichwohl besteht aus Gabriels Sicht Handlungsbedarf. Damit die Kohlestromerzeugung nicht attraktiver ist als Strom beispielsweise aus erneuerbaren Energien oder Gas, muss der Europäische Emissionshandel wieder in Gang kommen.

Die von der Bundesregierung im April vorgelegte Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist am 1. August in Kraft getreten. Ziel der Reform ist es, die Kostendynamik bei der Ökostrom-Förderung zu begrenzen und trotzdem den weiteren Zuwachs von Ökostrom zu sichern. Dabei will die Bundesregierung vor allem auf Wind und Sonne setzen, da sie unter den erneuerbaren Energien besonders kostengünstig sind. Um den Ausbau der Erneuerbaren zu verstetigen und somit planbarer zu machen, will die Bundesregierung den jährlichen Zuwachs der wichtigsten Energieformen begrenzen. Da der Ökostrom aus der Nische des Strommarktes herausgewachsen ist, sollen neue Anlagen künftig ihren Strom selber vermarkten. Außerdem setzt die Bundesregierung mittelfristig auf Ausschreibungen, in denen diejenigen Anbieter zum Zuge kommen, die Ökostrom am effizientesten herstellen können.