Dienstreisen des Bundes klimaneutral

Klimaschutz Dienstreisen des Bundes klimaneutral

Die Bundesregierung gleicht für ihre Dienstreisen alle Treibhausgasemissionen vollständig aus. Für alle in 2017 unternommenen Dienstreisen hat das Umweltbundesamt Emissionsgutschriften in Höhe von insgesamt rund 300.000 Tonnen CO2 erworben und gelöscht.

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Diese Gutschriften stammen nur aus Projekten, die nachweislich nachhaltig arbeiten und nach UN-Regeln für umweltverträgliche Entwicklung zertifiziert sind. Die Bundesregierung unterstützt so gleichzeitig unter anderem nachhaltige Projekte in Nepal und Sambia. Konkret etwa den Bau von Biogasanlagen in Nepal, die mit Ernteresten und Abfällen Energie erzeugen. In Sambia ermöglichen die Gutschriften den Einbau moderner, effizienter Kochöfen in ländlichen Regionen und damit eine bessere Versorgung der Menschen auf dem Land.

Verzicht vor Kompensation

Bundesumweltministerin Svenja Schulze betonte: "Wann immer möglich, ist der Verzicht auf Flüge die richtige Wahl für das Klima." Viele Flüge ließen sich zum Beispiel durch den Einsatz von Videokonferenzen vermeiden. "Nur wo sich Reisen nicht vermeiden lassen, ist die Kompensation der entstandenen CO2-Emissionen sinnvoll", sagte sie.

Welche Dienstreisen die Bundesregierung kompensiert

Die Bundesregierung kompensiert die Klimawirkung aller Dienstreisen ihrer Beschäftigten. Aktuell hat sie dies für das Jahr 2017 getan. Zu den Dienstreisen zählen Pkw-Fahrten und Flugreisen von 121 Ministerien und Bundesbehörden. Die Kosten für die Kompensation betragen insgesamt 1,7 Millionen Euro.

Die gute Nachricht: Im Vergleich zu den Vorjahren ist der Betrag angestiegen. Neu ist, dass nun alle Bundesbehörden ihre Dienstreiseemissionen kompensieren, die sich am Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung beteiligen.

Das Umweltbundesamt ist mit der gesamten Abwicklung der Dienstreisekompensation beauftragt. Das heißt, das Amt berechnet die Daten, kauft Gutschriften zur Emissionsminderung an und legt sie still. Grundlage dafür waren aktuell die Dienstreisedaten 2017. Für sämtliche Wegstrecken per Flugzeug und Kraftstoffverbräuche der Dienstwagen hat das Umweltbundesamt die Treibhausgasemissionen berechnet.

Welche Projekte unterstützt werden

Die Minderungsgutschriften müssen anspruchsvolle Qualitätskriterien erfüllen: Die Bundesregierung entscheidet sich deshalb für Projekte mit einem hohen Zusatznutzen für die nachhaltige Entwicklung. Sie müssen neben den UN-Kriterien für eine umweltverträgliche Entwicklung weitere Kriterien erfüllen. Die Projekte sorgen etwa für sauberes Trinkwasser, den Bau von Biogasanlagen, die aus Abfällen Energie erzeugen oder für den Auf- und Ausbau von Energieversorgung mit erneuerbarer Energie.

Mitmachen? Das Umweltbundesamt bietet online einen Ratgeber zur freiwilligen Kompensation durch Klimaschutzprojekte an. Weitere Informationen und Hilfestellungen zum Thema Kompensation unter www.umweltbundesamt.de .