Die Interessen der 27 Mitgliedstaaten vertreten

Brexit-Verhandlungen Die Interessen der 27 Mitgliedstaaten vertreten

Großbritannien und die EU verhandeln seit dem 19. Juni 2017 über den Brexit. Nachdem die Verhandlungsteams einen gemeinsamen Fortschrittsbericht vorgelegt haben, entschied der Europäische Rat am 15. Dezember 2017, dass ausreichende Fortschritte vorhanden sind, um in die zweite Phase der Verhandlungen einzutreten.

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Wie ist der Stand der Verhandlungen?

Am 19. Juni 2017 startete die erste Phase der Verhandlungen über den Austritt Großbritanniens aus der EU. In der ersten Verhandlungsrunde im Juni ging es vor allem um die technischen Rahmenbedingungen der Brexit-Verhandlungen. In den darauffolgenden Verhandlungsrunden im Juli, August, September, Oktober und November befassten sich die EU und Großbritannien dann mit konkreten Inhalten, insbesondere den drei Kernthemen

  1. Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien bzw. Briten in der EU,
  2. finanzielle Verpflichtungen Großbritanniens und
  3. die künftige EU-Außengrenze zu Nordirland.

Anfang Dezember haben die EU und Großbritannien einen gemeinsamen Fortschrittsbericht vorgelegt. Darin haben sie empfohlen, in die zweite Phase der Verhandlungen einzutreten. Der Europäische Rat folgte am 15. Dezember 2017 dieser Empfehlung und entschied, in die zweite Phase der Verhandlungen einzutreten.

Wie ist die Position der 27 EU-Staaten?

Bereits vor der ersten Verhandlungsrunde hatten die "EU-27" auf einer Sondertagung des Europäischen Rates gemeinsame Leitlinien für ihre Verhandlungen mit Großbritannien beschlossen. In der herausfordernden und historisch einmaligen Situation waren die "EU-27" gut vorbereitet, handelten gemeinsam, ließen und lassen sich nicht auseinanderdividieren. Es gab und gibt keine Verhandlungen einzelner Mitgliedstaaten mit Großbritannien.

Dies machte es notwendig, dass sich die 27 Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Haltung verständigten. Es wurden Leitlinien als Grundlage für alle weiteren Verhandlungen mit Großbritannien und damit auch für das detaillierte Verhandlungsmandat im Kreise der "EU-27" erarbeitet. Die Leitlinien, die auch für die zweite Verhandlungen gelten, umfassen die folgenden Schwerpunkte:

"Trennung" vor "Zukunft" verhandeln

Warum ist das wichtig? Bei den Verhandlungen mit Großbritannien geht es zum einen um die Entflechtung und Abwicklung der vielfältigen Beziehungen des Landes mit der EU (Phase 1), zum anderen um die Gestaltung der zukünftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien (Phase 2). Im Interesse eines geordneten Übergangs hat sich der Europäische Rat klar für aufeinanderfolgende Verhandlungsphasen ausgesprochen.

Zunächst sollten die Trennungsverhandlungen geführt werden. Erst, als bei den wesentlichen Punkten der Trennungsverhandlungen ausreichender Fortschritt erzielt wurde, konnten die Verhandlungen zur Zukunft beginnen. Thema der Trennungsverhandlungen sind unter anderem die Rechte der Bürgerinnen und Bürger, die vom Brexit betroffen sind. Außerdem ging es in dieser Phase um finanzielle Fragen, die mit dem britischen Austritt verbunden sind, und die künftige EU-Außengrenze zu Nordirland.

Interessen der Bürger wahren

Warum ist das wichtig? Es gibt viele deutsche und europäische Bürgerinnen und Bürger, die vom Brexit direkt betroffen sind. Dazu gehören deutsche Staatsangehörige, die derzeit im Wege der EU-Freizügigkeit in Großbritannien leben und arbeiten oder zum Beispiel studieren. Die Regelungen der Freizügigkeit innerhalb der EU sichern bisher ihren Status.

Momentan leben mindestens 100.000 Deutsche in Großbritannien. Für ihre Zukunft soll es so schnell wie möglich Klarheit und Planungssicherheit geben.

Negative Folgen für die EU-27 begrenzen

Warum ist das wichtig? Die Verflechtungen zwischen Großbritannien und den anderen EU-Staaten sind vielfältig und intensiv – auch zum Beispiel für Unternehmer, die grenzüberschreitend Handel treiben. Hier soll so schnell wie mögliche Rechtssicherheit über die Folgen des EU-Austritts geschaffen werden.

Auf Gebieten wie der Sicherheits- und Verteidigungspolitik oder der Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens muss die enge Zusammenarbeit weitergehen. Hier gilt es, auch in Zukunft vertrauensvoll und im Interesse aller eng zu kooperieren.

Zusammenhalt der EU-27 stärken

Warum ist das wichtig? Der Ausgang des Referendums in Großbritannien war ein historischer Einschnitt in der 60-jährigen Geschichte der europäischen Einheit. In dieser Situation ist es elementar, den Zusammenhalt der verbleibenden 27 Mitgliedstaaten zu sichern.

Dies ist auch in den Monaten seit dem britischen Referendum am 23. Juni 2016 – trotz manchmal divergierender Einzelinteressen – gelungen. So gab es keine Vorverhandlungen einzelner Mitgliedstaaten mit Großbritannien. Die gemeinsamen Verhandlungsleitlinien waren ein weiterer Meilenstein in dem gemeinsamen Handeln der EU-27.

Die Kanzlerin betonte, dass die EU-27 auch mit der Herausforderung des Brexit ihre geostrategischen Interessen "sehr klar im Auge behalten" müsse. Gerade nun sei es wichtig, dass die europäische Position der 27 in der Welt "sehr deutlich" werde.  

Was war bisher?

Das britische Volk hat am 23. Juni 2016 für den Austritt Großbritanniens aus der EU votiert. Damit steht die EU zum ersten Mal in ihrer Geschichte vor dem Austritt eines Mitgliedstaates.

In Artikel 50 des EU-Vertrages ist das Austrittsverfahren festgelegt. Mit dem offiziellen Austrittsgesuch Großbritanniens am 29. März 2017 hat das offizielle Austrittsverfahren begonnen.

Die EU und Großbritannien haben nun zwei Jahre - bis März 2019 - Zeit, ein Austrittsabkommen zu verhandeln. Nach diesen zwei Jahren endet die EU-Mitgliedschaft – es sei denn, der Europäische Rat und Großbritannien beschließen einstimmig, die Frist zu verlängern. Großbritannien ist bis zum Austritt weiterhin Mitglied der EU mit allen Rechten und Pflichten.

Der Europäische Rat hat in seiner Sondertagung als "EU-27" am 29. April 2017 Leitlinien für die Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien festgelegt.

Die Leitlinien sind die Grundlage für das offizielle Verhandlungsmandat. Dieses ist umfangreicher und detaillierter. Ende Mai hat der Rat der Europäischen Union der Europäischen Kommission das Verhandlungsmandat erteilt. Das heißt, in den Verhandlungen wird die EU durch die Europäische Kommission vertreten – konkret durch ihren Chefunterhändler Michel Barnier.

Am 19. Juni 2017 haben die Verhandlungen zwischen der EU und Großbritannien in ihrer ersten Phase begonnen. Diese erste Phase der Verhandlungen wurde am 15. Dezember 2017 beendet. Der Europäische Rat hat entschieden, dass genügend Fortschritt vorhanden war, um in die zweite Phase der Verhandlungen einzutreten.

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