Bilanz für den Zeitraum von Januar 2015 bis August 2017
Die Bundesregierung hat im Dezember 2014 im Rahmen der Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft vereinbart, mit dem One in, one out-Prinzip den Anstieg der Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft zu begrenzen.

Bürokratieabbau
Foto: Colourbox
Im März 2015 hat der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau das Konzept zur Umsetzung der Bürokratiebremse beschlossen und dem Bundeskabinett zur Kenntnis gegeben.
Was ist die Bürokratiebremse?
Die Bürokratiebremse für die Wirtschaft ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Ziel ist es, den Anstieg von Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft zu begrenzen.
Die sogenannte "One in, one out“-Regel gilt grundsätzlich für alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung, die sich auf den laufenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auswirken.
Ausnahmen sind nur vorgesehen für Vorhaben, die
• EU-Vorgaben, internationale Verträge, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs jeweils 1:1 umsetzen
• der Abwehr erheblicher Gefahren dienen oder
• zeitlich begrenzte Wirkung (max. 1 Jahr) haben.
Dabei soll jedes Bundesministerium im gleichen Maße, in dem es durch neue Regelungen Belastungen für die Wirtschaft aufbaut, an anderer Stelle Belastungen abbauen. Im Regelfall sollen Entlastungsmaßnahmen binnen eines Jahres vorgelegt werden.
Die Bundesregierung hat seit Einführung der Bürokratiebremse insgesamt 151 Vorhaben beschlossen, die unter die Bürokratiebremse fallen. Dabei haben 85 Vorhaben mit insgesamt 1.896 Millionen Euro zu einem Anstieg ("in") des laufenden Erfüllungsaufwands geführt. Dem gegenüber stehen 66 Vorhaben, die mit insgesamt 2.408 Millionen Euro zu dessen Rückgang ("out") beigetragen haben.
Das Ergebnis der Bürokratiebremse ist damit sehr positiv: Seit deren Einführung hat sich der unter die Bürokratiebremse fallende laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um rund 1,5 Milliarden Euro p.a. verringert.

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Foto: Geschäftsstelle Bürokratieabbau
Für ein Regelungsvorhaben wurde die in der "One in, one out"-Regel vorgesehene Deckelungsmöglichkeit relevant. Mit der Mindestlohnanpassungsverordnung erhöhen sich die Lohnkosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bislang ein Entgelt unterhalb des erhöhten Mindestlohns erhalten haben pro Jahr um geschätzt 1 Milliarde Euro. Der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau hatte sich darauf verständigt, dass Belastungen, die aus der Anpassung des Mindestlohns entstehen, nicht kompensiert werden müssen, weil die Mindestlohnkommission die Anpassung des Mindestlohns unabhängig von der Bundesregierung festlegt.
One in, one out – Gesamtbilanz nach Ressorts
Im Wesentlichen wurde die grundsätzliche Regel des "One in, one out" - Prinzips eingehalten, dass Ressorts zusätzlichen Aufwand im eigenen Verantwortungsbereich kompensieren. Die in der "One in, one-out" - Regel vorgesehene Möglichkeit einer ressortübergreifenden Kompensation wurde nur in wenigen Einzelfällen genutzt.

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Foto: Datenbank des Statistischen Bundesamtes, Stand: 13. September 2017
One in, one out – Vorhaben mit den größten Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand
Die größten Entlastungen der Wirtschaft resultieren aus den beiden Bürokratieentlastungsgesetzen, der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung und der Modernisierung des Vergaberechts.

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Belastungen ergaben sich unter anderem aus dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung.

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