Die Bürokratiebremse "One in, one out-Regel"  

Bilanz für den Zeitraum von Januar 2015 bis August 2017 Die Bürokratiebremse "One in, one out-Regel"  

Die Bundesregierung hat im Dezember 2014 im Rahmen der Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft vereinbart, mit dem One in, one out-Prinzip den Anstieg der Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft zu begrenzen.

Fahrrad mit Lenkrad und Bremse

Bürokratieabbau

Foto: Colourbox

Im März 2015 hat der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau das Konzept zur Umsetzung der Bürokratiebremse beschlossen und dem Bundeskabinett zur Kenntnis gegeben.

Was ist die Bürokratiebremse?
Die Bürokratiebremse für die Wirtschaft ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Ziel ist es, den Anstieg von Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft zu begrenzen.

Die sogenannte "One in, one out“-Regel gilt grundsätzlich für alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung, die sich auf den laufenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auswirken.

Ausnahmen sind nur vorgesehen für Vorhaben, die
• EU-Vorgaben, internationale Verträge, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie des Europäischen Gerichtshofs jeweils 1:1 umsetzen
• der Abwehr erheblicher Gefahren dienen oder
• zeitlich begrenzte Wirkung (max. 1 Jahr) haben.

Dabei soll jedes Bundesministerium im gleichen Maße, in dem es durch neue Regelungen Belastungen für die Wirtschaft aufbaut, an anderer Stelle Belastungen abbauen. Im Regelfall sollen Entlastungsmaßnahmen binnen eines Jahres vorgelegt werden.

Die Bundesregierung hat seit Einführung der Bürokratiebremse insgesamt 151 Vorhaben beschlossen, die unter die Bürokratiebremse fallen. Dabei haben 85 Vorhaben mit insgesamt 1.896 Millionen Euro zu einem Anstieg ("in") des laufenden Erfüllungsaufwands geführt. Dem gegenüber stehen 66 Vorhaben, die mit insgesamt 2.408 Millionen Euro zu dessen Rückgang ("out") beigetragen haben.

Das Ergebnis der Bürokratiebremse ist damit sehr positiv: Seit deren Einführung hat sich der unter die Bürokratiebremse fallende laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft um rund 1,5 Milliarden Euro p.a. verringert.

Buerokratieabbau Grafik 1

Grafik Bürokratieabbau

Foto: Geschäftsstelle Bürokratieabbau

Für ein Regelungsvorhaben wurde die in der "One in, one out"-Regel vorgesehene Deckelungsmöglichkeit relevant. Mit der Mindestlohnanpassungsverordnung erhöhen sich die Lohnkosten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bislang ein Entgelt unterhalb des erhöhten Mindestlohns erhalten haben pro Jahr um geschätzt 1 Milliarde Euro. Der Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau hatte sich darauf verständigt, dass Belastungen, die aus der Anpassung des Mindestlohns entstehen, nicht kompensiert werden müssen, weil die Mindestlohnkommission die Anpassung des Mindestlohns unabhängig von der Bundesregierung festlegt.

One in, one out – Gesamtbilanz nach Ressorts

Im Wesentlichen wurde die grundsätzliche Regel des "One in, one out" - Prinzips eingehalten, dass Ressorts zusätzlichen Aufwand im eigenen Verantwortungsbereich kompensieren. Die in der "One in, one-out" - Regel vorgesehene Möglichkeit einer ressortübergreifenden Kompensation wurde nur in wenigen Einzelfällen genutzt.

Buerokratieabbau Grafik 2

Grafik Bürokratieabbau

Foto: Datenbank des Statistischen Bundesamtes, Stand: 13. September 2017

One in, one out – Vorhaben mit den größten Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand

Die größten Entlastungen der Wirtschaft resultieren aus den beiden Bürokratieentlastungsgesetzen, der Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung und der Modernisierung des Vergaberechts.

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Grafik Bürokratieabbau

Foto: Geschäftsstelle Bürokratieabbau

Belastungen ergaben sich unter anderem aus dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende, dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und der Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung.

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Grafik Bürokratieabbau

Foto: Geschäftsstelle Bürokratieabbau

*) Das Bürokratieentlastungsgesetz II reduziert den Erfüllungsaufwand für Unternehmen um 135 bis 360 Mio. Euro p.a. Die Entlastungswirkung der darin enthaltenen Regelungen zur Änderung der Aufbewahrungsfrist von Lieferscheinen wird durch eine zeitnahe Nachmessung überprüft, um den exakten Erfüllungsaufwand zu ermitteln.