Maria Böhmer ist seit dem 22. November 2005 die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Die CDU-Politikerin ist seit 1990 Mitglied des Deutschen Bundestages und war von 2000 bis 2005 stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion.
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Das Amt der Beauftragten wurde nach der Bundestagswahl 2005 dem Bundeskanzleramt zugeordnet und damit institutionell aufgewertet. Zuvor war das Amt mehrere Jahre lang im Familienministerium und davor beim Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung angesiedelt.
Die Beauftragte hat zugleich das Amt einer Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin inne. Im Zuge dieser Aufwertung der Integrationspolitik erhielt die Beauftragte erstmals auch ständigen Kabinettzugang. Die Bundesregierung hat somit zu Beginn der 16. Legislaturperiode die Voraussetzungen dafür geschaffen, Integrationspolitik zum gesellschaftspolitischen Schlüsselthema zu machen und als Querschnittsaufgabe zu verankern.
Integration ist Schlüsselaufgabe
"Integration ist eine Schlüsselaufgabe unserer Zeit, die auch durch den demografischen Wandel immer mehr an Bedeutung gewinnt", begründete Bundeskanzlerin Angela Merkel diese gesellschaftspolitische Schwerpunktsetzung. Integrationspolitik betreffe alle Politik- und Gesellschaftsbereiche. Dies gelte sowohl im Hinblick auf die unterschiedlichen Politikbereiche als auch bezogen auf die föderalen Ebenen sowie auf das Zusammenwirken von staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren.
Die Beauftragte hat die Erstellung des Nationalen Integrationsplans gesteuert und koordiniert. Mit ihm hat die Bundesregierung Integrationspolitik in Deutschland auf eine neue Grundlage gestellt. Neben klar definierten Zielen enthält er ein breites Spektrum an Maßnahmen und Selbstverpflichtungen. Sie reichen von der Verbesserung der Bildungs- und Arbeitsmarktchancen über die Stärkung der Gleichberechtigung bis hin zur Kultur- und Wissenschaftsförderung.
Im Ersten Fortschrittsbericht wird deutlich, dass dem Nationalen Integrationsplan eine überragende Bedeutung zukommt: In ihm manifestiert und verstärkt sich die integrationspolitische Aufbruchstimmung des ganzen Landes. Durch den offenen und kontinuierlichen Dialog mit allen Beteiligten ist es gelungen, die Integrationskräfte im ganzen Land zu bündeln und damit die notwendigen Voraussetzungen für eine wirklich gelingende Integration zu schaffen.
Vielfalt als wirtschaftlicher Gewinn
Die deutsche Wirtschaft betrachtet Vielfalt zunehmend als Gewinn und Chance. Der 2006 von vier großen deutschen Unternehmen und der Beauftragten ins Leben gerufenen „Charta der Vielfalt“ haben sich bis Mitte 2009 mehr als 600 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit über 4,5 Millionen Beschäftigten angeschlossen. Die Charta ist damit eines der größten Unternehmensnetzwerk in Deutschland.
Die Unterzeichner verpflichten sich, in ihren Unternehmen ein Klima des gegenseitigen Respekts zu schaffen, das individuelle Chancen eröffnet und das innovative und kreative Potenzial der Beschäftigten fördert. Die Beauftragte hat die Charta mit der Kampagne „Vielfalt als Chance“ unterstützt und gezielt für die Anerkennung und Wertschätzung des ökonomischen und gesellschaftlichen Potenzials zugewanderter Menschen geworben.
Mit dem Projekt „aktion zusammen wachsen“ unterstützt und verstärkt die Beauftragte das bürgerschaftliche Engagement im Bereich der Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien. Es vernetzt lokale und regionale Initiativen von ehrenamtlichen Bildungs- und Ausbildungspaten, die sich ausschließlich oder überwiegend an Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund wenden.
Integration objektiv messbar machen
Mit der zunehmenden Bedeutung von Integrationspolitik stellt sich mehr denn je die Frage, wie die Wirkung von Integrationsmaßnahmen und die integrationspolitischen Ziele erfasst werden können. Bisher fehlte es hierfür oftmals an Statistiken und wissenschaftlich fundierten Analysen. Mit der Konzeption „Integration fördern – Erfolge messen – Zukunft gestalten“ legte die Beauftragte im Juni 2008 dem Kabinett ein Konzept für ein bundesweites Integrationsmonitoring vor.
Das Integrationsmonitoring beschreibt die Entwicklung der Integration der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Zeitverlauf und bietet somit wesentliche Ansatzpunkte für die Verbesserung integrationspolitischer Instrumente und Maßnahmen. Der im Juni 2009 vorgelegte erste Integrations-Indikatorenbericht zeigt erste Erfolge der Integrationspolitik in der 16. Legilaturperiode auf und macht zugleich weiteren Handlungsbedarf deutlich. Künftig wird die Bundesregierung regelmäßig anhand von Indikatoren über Stand und Perspektiven der Integration berichten.