Verbraucherrechte an vielen Stellen gestärkt

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Verbraucherschutz Verbraucherrechte an vielen Stellen gestärkt

Mehr Schutz beim Online-Einkauf, fairere Verträge, größere Transparenz bei Lebensmitteln und ein verbesserter Datenschutz: Auf dem Weg zu einem umfassenden Verbraucherschutz wurden in der letzten Legislaturperiode viele wichtige Maßnahmen ergriffen. Ein Überblick:

10 Min. Lesedauer

Eine Frau mit einem Tablet in der Küche

Gut für Verbraucher: Sicherheitsupdates werden jetzt Pflicht.

Foto: imago images / Westend61

Datenschutz im Netz

  • Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) , das zum 1. Dezember 2021 in Kraft getreten ist, schafft mehr Rechtsklarheit für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt. Zugleich gewährleistet es einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher und denjenigen der Wirtschaft. So dürfen zum Beispiel Diensteanbieter nur noch dann Informationen wie etwa Cookies speichern, wenn der Nutzer seine Einwilligung erteilt hat. Neu sind auch Regeln zum digitalen Nachlass: Erben können künftig die Rechte des Verstorbenen gegenüber dessen Telekommunikationsanbieter wahrnehmen.
  • Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält mehr Befugnisse für den Schutz der Verbraucher. So wird das BSI befugt sein, bei Anbietern von Telekommunikationsdiensten zum Schutz von Betroffenen Bestandsdatenauskünfte zu verlangen. Zudem werden die Voraussetzungen für ein einheitliches IT-Sicherheitskennzeichen geschaffen, das die IT-Sicherheit von Produkten erstmals sichtbar macht. Bislang hatte das Bundesamt vor allem die Aufgabe, Gefahren für die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes abzuwehren. Nun wird es als unabhängige und neutrale Beratungsstelle für Fragen der IT-Sicherheit etabliert.

Digitales Einkaufen

  • Die Rechte der Verbraucher in der digitalen Welt zu stärken, das ist das Ziel verschiedener EU-Richtlinien, die die Bundesregierung mit mehreren Gesetzentwürfen in nationales Recht umgesetzt hat.
  • So die Richtline „Digitale Inhalte“ : Für digitale Inhalte und Dienstleistungen, wie etwa Software, Apps und Streamingdienste, werden verbindliche Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Unternehmen und Verbrauchern getroffen. Verbraucher erhalten ab dem 1. Januar 2022 umfassende Gewährleistungsrechte. Ebenso gilt eine Update-Pflicht für die Unternehmen.
  • Mit der Umsetzung der „Warenkaufrichtlinie“ sind Verkäufer ab dem 1. Januar 2022 bei Sachen, die digitale Elemente enthalten, wie etwa Smartphones und Tablets, ebenfalls zu Updates verpflichtet. Zugleich wird die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert.
  • Mit der „Modernisierungsrichtlinie“ wird die Information der Verbraucher bei Online-Einkäufen ab dem 28. Mai 2022 verbessert: Betreiber von digitalen Marktplätzen sind künftig verpflichtet, vor Vertragsschluss über wesentliche Umstände aufzuklären, die die Entscheidung des Kunden beeinflussen können. So etwa über die wesentlichen Kriterien und die Gewichtung für das Ranking von Suchergebnissen. Vergleichsportale müssen darüber informieren, welche Anbieter berücksichtigt wurden. Ticketbörsen sind verpflichtet, über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis zu informieren.
  • Die Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie“ verbessert zudem ab dem 28. Mai 2022 den Schutz von Verbrauchern vor unlauteren geschäftlichen Handlungen bei digitalen Geschäftsmodellen noch weiter. Dafür sorgen Regelungen, die die Informationspflichten gegenüber Verbrauchern bei Rankings und Verbraucherbewertungen ausweiten.

    Influencer und Blogger erhalten zudem mehr Rechtssicherheit: Nur wenn es eine Gegenleistung gibt, müssen sie ein Posting als Werbung kennzeichnen. Verbraucher können dadurch besser einschätzen, wie eine Empfehlung zustande gekommen ist.
  • Neue Wettbewerbsbeschränkungen wirken missbräuchlichem Verhalten von Unternehmen , die den digitalen Markt beherrschen, besser entgegen. Das GWB-Digitalisierungsgesetz (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sieht unter anderem eine Verschärfung der Missbrauchsaufsicht für marktmächtige Digitalunternehmen vor. Zugleich kann es etwa Plattformunternehmen untersagt werden, auf der Plattform Angebote von Wettbewerbern – etwa bei der Darstellung der Suchergebnisse – schlechter als eigene Angebote zu behandeln. Das schützt auch Verbraucher und bietet ihnen mehr Entscheidungssicherheit.
  • Darüber hinaus wird schärfer gegen Kriminalität im Internet vorgegangen. Zentraler Bestandteil ist die Einführung des neuen Straftatbestands des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet.
Das Bild zeigt einen Mann und zwei Frauen, die in einer Verbraucherzentrale auf einen Laptop schauen.

Auch die Beratungsangebote vor Ort wurden gestärkt.

Foto: picture alliance / dpa

Faire Verbraucherverträge und faires Inkasso

  • Am Telefon aufgeschwatzte Verträge oder überlange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen gehören der Vergangenheit an. Dabei geht es etwa um Energielieferverträge, Verträge für Fitnessstudios oder Zeitungs-Abos.

    Verträge mit einer Mindestlaufzeit von bis zu zwei Jahren bleiben auch künftig möglich. Zum Schutz der Verbraucher werden aber strengere Regelungen für die Kündigung im Falle einer automatischen Vertragsverlängerung getroffen.

    Lieferverträge für Strom und Gas kann man nicht mehr allein am Telefon abschließen. Der Vertrag ist nur wirksam, wenn er „in Textform“, etwa per E-Mail, SMS oder als Brief oder Fax vorliegt. Für Dauerschuldverhältnisse wird ein verpflichtender Kündigungsbutton im Online-Bereich eingeführt.
  • Nach wie vor gibt es Missstände bei Verkaufsveranstaltungen, insbesondere bei Kaffeefahrten . Vor allem ältere Menschen werden mit teilweise irreführenden und aggressiven Verkaufsmethoden vielfach überteuerte Produkte angeboten. Derartige Praktiken werden bekämpft: Künftig müssen Veranstalter die Teilnehmer an einer solchen Fahrt besser informieren. Sie sind unter anderem verpflichtet, bei der Bewerbung der Fahrt ihre Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse sowie die Widerrufsbedingungen anzugeben. Der Verkauf von Medizinprodukten, Nahrungsergänzungsmitteln und Finanzdienstleistungen auf Kaffeefahrten wird verboten. Bei unerwünschten Haustürgeschäften wird ein Sofortzahlungsverbot bei Beträgen über 50 Euro eingeführt.
  • Das geltende Recht bietet bereits einen weitgehenden, aber nicht lückenlosen Schutz von Verbrauchern. Käufer, die durch verbotene Geschäftspraktiken einen Schaden erleiden, haben künftig einen umfassenden Anspruch auf Schadenersatz . Wurden sie zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die sie sonst nicht getroffen hätten, und entsteht ihnen dadurch ein Schaden, haben sie Anspruch auf Schadenersatz. Erfasst werden nicht nur Entscheidungen über den Erwerb oder Nichterwerb einer Ware oder Dienstleistungen, sondern auch damit unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen. Auch psychisch wirkender Zwang oder ausgeübter Druck, wie etwa bei unerwünschter Telefonwerbung, können zu einem Schadenersatzanspruch führen.
  • Verbraucher haben bei der vorzeitigen Rückzahlung von Krediten sowie beim Abschluss von Darlehensverträgen stärkere Rechte. Erfüllen Verbraucher ihre Darlehensverbindlichkeiten vorzeitig, haben sie ein Recht auf Ermäßigung aller Kosten des Darlehens, entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrags. In der Widerrufsinformation des Vertrags selbst müssen alle Modalitäten angegeben sein, die für die Berechnung der Widerrufsfrist notwendig sind.
  • Damit unverhältnismäßig hohe Inkassokosten der Vergangenheit angehören, wurden die Gebührensätze für die Geltendmachung bestimmter Forderungen ermäßigt. Inkassodienstleister und Rechtsanwälte müssen Schuldner schon beim ersten Kontakt unter anderem darüber informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag genau es geht, und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten.

    Verbraucher, die Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sind, zum Beispiel durch Warenbestellungen Dritter auf ihren Namen im Internet, werden ebenfalls besser geschützt.

Durchsetzung von Verbraucherrechten

  • Mittels einer Musterfeststellungsklage können eingetragene Verbände Grundsatzfragen, die viele Verbraucher betreffen, in einem Musterverfahren gerichtlich verbindlich klären lassen. Das ist vor allem bei sogenannten Masse- und Streuschäden wichtig - wie dem Diesel-Skandal oder bei Preiserhöhungen von Banken oder Energielieferanten. Zahlreiche Verbraucher haben diese Möglichkeit bereits genutzt.
  • Verbraucher können Streitigkeiten mit einem Unternehmen auch außergerichtlich lösen. Die Universalschlichtungsstelle des Bundes in Kehl für Konfliktparteien steht als zentrale Schlichtungsstelle zur Verfügung, sofern es keine branchenspezifische Schlichtungsstelle gibt.
  • Viele Verbraucher nutzen so genannte Legal Tech“-Angebote , etwa im Bereich der Fluggastrechte und des Mietrechts, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt bringt diese Entwicklung weiter voran und schafft zugleich faire Wettbewerbsbedingungen für die Angebote von Anwälten und Inkassodienstleistern. Zudem erhalten Verbraucher ausreichende Klarheit über die Vor- und Nachteile der einzelnen Angebote.

Bezahlbares Wohnen und modernes Wohnungseigentumsrecht

  • Damit Wohnen bezahlbar bleibt, wurden verschiedene Maßnahmen ergriffen. Im Bereich des Mietrechts gibt es etwa folgende Regelungen: Eine verbesserte und verlängerte Mietpreisbremse, die Begrenzung der Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieter, neue Vorschriften für rechtssichere und repräsentativere qualitative Mietspiegel, eine gerechtere Aufteilung der Maklerkosten auf Mieter und Käufer sowie eine Reform des Wohngeldes.
  • Das neue Wohnungseigentumsrecht ermöglicht es Eigentümern und Mietern, die den Ausbau einer privaten Ladestation für E-Autos planen, dies leichter zu realisieren. Auch andere Um- und Ausbaumaßnahmen werden erleichtert, ebenso eine effizientere Verwaltung.

Sichere Verbraucherfinanzen

  • Ein Maßnahmenpaket stärkt den Anlegerschutz . Die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten wurden erweitert und der Vertrieb von Vermögensanlagen effektiver reguliert. Dazu wurden unter anderem die Handlungsbefugnisse der BaFin gestärkt und die Instrumente für den proaktiven Anleger- und Verbraucherschutz ausgebaut. Mehr Information und Beratung sollen die Gefahr von Falschberatungen deutlich mindern.
  • Abschlussprovisionen auf Restschuldversicherungen werden ab Juli 2022 auf maximal 2,5 Prozent der versicherten Darlehenssumme gedeckelt. Das schützt Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor unverhältnismäßigen Kostenbelastungen. Eine entsprechende Regelung enthält Art. 19 Paragraph 50a des „Schwarm-Finanzierungsbegleitgesetzes“ .

Schutz von Schuldnerinnen und Schuldnern

  • Überschuldete Unternehmen und Verbraucher können bereits nach spätestens drei Jahren der Insolvenz entkommen. Dafür ist es nicht mehr notwendig, dass eine Mindestbefriedigungsquote der Gläubiger erfüllt wird und die Verfahrenskosten beglichen werden. Die kürzere Verfahrensdauer gilt rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Verfahren.
  • Auf einem Pfändungsschutzkonto (dem sogenannten P-Konto) sind mehr Ansparmöglichkeiten möglich. Die Aufrechnung und Verrechnung bei Zahlungskonten mit negativem Saldo ist in der Regel unzulässig, damit der Inhaber des P-Kontos über Gutschriften innerhalb der Pfändungsfreigrenzen zur Sicherung seines Lebensunterhalts verfügen kann. Der Zeitraum für die Anpassung der Pfändungsfreigrenzen wird von derzeit zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt.

 

Das Bild zeigt einen Tisch voller Gemüse.

Eine höhere Transparenz und Sicherheit bei Lebensmitteln machen es leichter, sich gesund zu ernähren.

Foto: Bundesregierung/Tybussek

Gesündere Ernährung

  • Mittels des Nährwertkennzeichens Nutri-Score® können Verbraucher auf den ersten Blick erkennen, welche Produkte innerhalb einer Produktgruppe gesünder sind. Eine Erfolgsgeschichte: Seit Einführung des Kennzeichens im November 2020 haben sich bisher ca. 233 Unternehmen mit 452 Marken für die Verwendung registriert.
  • Beim Kauf von Fertigprodukten wird es generell einfacher, eine gesunde Wahl zu treffen. Mit der Reduktionsstrategie werden die Zucker-, Fett- und Salzgehalte in Fertigprodukten reduziert. Ein Zwischenbericht zur Reduktionsstrategie zeigt: Es gibt zwar noch Handlungsbedarf, doch wurden bereits Fortschritte erzielt.

    Ein Beispiel: Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge oder Kleinkinder dürfen keinen zugesetzten Zucker und andere süßende Zutaten mehr enthalten. Zugleich sind neue Hinweise auf den Verpackungen verpflichtend.

Nachhaltigerer Fleischkonsum

  • Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine Machbarkeits- sowie eine Folgenabschätzungsstudie zu den Vorschlägen des „Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung“ vorgelegt, wie der  Umbau der Nutztierhaltung  in Deutschland hin zu mehr Tierwohl gelingen kann. Hierüber gibt es einen breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens sowie darüber, dass dies nur gelingen kann, wenn die gesamte Gesellschaft die Landwirtschaft dabei unterstützt.

    Wichtige Maßnahmen konnten bereits umgesetzt werden:

    •    Ausstieg aus dem Kükentöten: Jährlich werden in Deutschland etwa 45 Millionen Hühnerküken getötet. Seit 2022 ist das Kükentöten verboten . Damit ist Deutschland das weltweit erste Land, das diese Praxis verbietet.

    •    Seit dem 1. Januar 2021 ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Es stehen nun praxistaugliche Alternativen zur Verfügung.

    •    Mit der Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde die Sauenhaltung im Deckzentrum und im Abferkelbereich neu geregelt. Um die Kastenstandhaltung im Deckzentrum abzuschaffen sowie der Bau von Bewegungsbuchten im Abferkelbereich zu finanzieren, stellte die Bundesregierung für 2020 und 2021 insgesamt 300 Millionen Euro für den tierwohlgerechten Umbau von Ställen zur Verfügung.

Sicherheit von Lebensmitteln

  • Verbraucher können Informationen über erhebliche Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften sechs Monate lang auf den Internetseiten der Überwachungsbehörden der einzelnen Länder einsehen. Diese Informationen sind unverzüglich einzustellen – in der Vergangenheit traten zum Teil erhebliche Verzögerungen auf.
  • Zudem wurden die Anforderungen an die Lebensmittelüberwachung verstärkt. Leitziel ist eine stärkere Risikoorientierung. Es gibt mehr Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, von denen ein höheres Risiko ausgeht; bei beanstandungsfreien Betrieben wird eine angemessene Zahl von Kontrollen beibehalten. Darüber hinaus setzt sich das Bundesernährungsministerium aktiv gegen Lebensmittelbetrug ein.
  • Der Trend zum Einkauf von Lebensmitteln im Netz ist ungebrochen. Um mehr Sicherheit für die Verbraucher zu erreichen, sehen Gesetzesänderungen unter anderem eine stärkere Überwachung des Online-Handels und eine bessere Rückverfolgbarkeit der Produkte vor. So können die Überwachungsbehörden anonym Online-Bestellungen vornehmen.

Gegen Lebensmittelabfälle

  • Mit der Nationalen Strategie gegen Lebensmittelverschwendung engagiert sich ein breites Aktionsbündnis gegen das Wegwerfen von Lebensmitteln. Bis 2030 soll die Menge der Lebensmittelabfälle pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene um die Hälfte gesenkt werden. Auch die Nahrungsmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette sollen sich verringern. Die erarbeiteten Zielvereinbarungen, Maßnahmen und Fortschritte der Strategie werden sukzessive auf www.lebensmittelwertschaetzen.de veröffentlicht.

Stärkung gesundheitsförderlichen Verhaltens

  • Um Menschen zu einem gesünderen Lebensstil zu motivieren, wurde bereits 2008 die Initiative „IN FORM“ ins Leben gerufen. Die Initiative wurde weiterentwickelt. Es werden bewährte Maßnahmen fortgeführt und neue ergänzt. So wird auf Bundesebene eine zentrale Ansprechstruktur für Bewegungsförderung – ein Kompetenzzentrums – geschaffen. Ein besonderer Fokus wird auf den „Ersten 1000 Tagen“ sowie auf „Kindern“ und „Seniorinnen und Senioren“ liegen.
  • Mit dem Nationalen Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule wird die Ausprägung von Ernährungskompetenzen in allen Lebensphasen gefördert. Schwerpunkte sind die Ernährungsbildung in Kitas und Schulen sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungsqualität in der Gemeinschaftsverpflegung – in Kitas, Schulen sowie in Senioreneinrichtungen.
  • Mit der Gründung des Instituts für Kinderernährung stärkte die Bundesregierung zudem die Ernährungsforschung, die die Grundlage für eine verlässliche und glaubwürdige Ernährungspolitik sichert.
  • Im Sinne des Gesundheits- und Jugendschutzes ist seit Januar 2021 die Werbung für Tabakprodukte  wie Zigaretten stark einschränkt.

Über die genannten Maßnahmen hinaus

  • Auch in vielen anderen Bereichen wurde der Verbraucherschutz gestärkt sowie Beratungsangebote vor Ort ausgebaut. Dazu tragen in erheblichem Maße verbraucherschützende Regelungen bei, die auf EU-Ebene beschlossen wurden, etwa wenn es um mehr Sicherheit beim grenzüberschreitenden Waren- und Zahlungsverkehr oder den Datenschutz geht.

    Nach der Thomas Cook-Insolvenz gibt es zudem im Reiserecht eine bessere Absicherung gegen die Insolvenz von Pauschalreiseveranstaltern. Darüber hinaus gab es im Gesundheits- und Pflegebereich sowie auf dem Energiemarkt positive Entwicklungen für Verbraucher.