Denkmalschutz

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Denkmalschutz

Von Einzeldenkmälern bis zu ganzen historischen Stadtkernen – in Deutschland gibt es schätzungsweise 1,3 Millionen Kulturdenkmäler, davon sind 51 UNESCO-Welterbestätten. Ein Drittel davon gilt als gefährdet oder dringend sanierungsbedürftig. Neben Ländern und Gemeinden hilft auch der Bund, dieses kulturelle Erbe zu erhalten.

3 Min. Lesedauer


Denkmalschutz und Denkmalpflege sind zwar in erster Linie Aufgaben der Länder, der Erhalt wichtiger nationaler Kulturdenkmäler ist aber von je her auch ein Schwerpunkt der Kulturpolitik des Bundes.

Durch verschiedene Programme, für die der Bund beträchtliche Mittel bereitstellt, fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) die Rettung und Sanierung gefährdeter Baudenkmäler.

Denkmalschutz-Sonderprogramme - Förderung auch kleinerer Denkmalschutzprojekte

Rund 450 Millionen Euro hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien seit 2009 im Rahmen von inzwischen zwölf Sonderprogrammen in den Denkmalschutz investiert. Damit konnte der Bund dringende Sanierungsarbeiten an fast 3.000 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland ermöglichen.

Im Kulturkapitel des Haushaltsplans 2023 sind zusätzliche Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro für ein weiteres Denkmalschutz-Sonderprogramm (Denkmalschutz-Sonderprogramm XII, DS XII) vorgesehen. Hieraus kann auch die Sanierung und Modernisierung von Orgeln gefördert werden. 

Die Maßnahmen erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet und leisten damit einen bedeutenden Beitrag zum Erhalt unserer Kulturlandschaft. Die Fördermittel kommen vor allem kleinen und mittelständigen Bau- und Handwerksbetrieben zugute. Die Beteiligung des Bundes beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und ist durch Mittel engagierter Projektträger, der Länder, anderer Gebietskörperschaften oder Dritter zu ergänzen. 

Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes. Dort erhalten Sie weitere Informationen zu den Denkmalschutz-Sonderprogrammen sowie die aktuellen Antragsformulare. Anträge zur Förderung im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms XII können bis zum 31. März 2023 bei der zuständigen Stelle (siehe Übersicht zu Antragsstellen) eingereicht werden.

Übersicht zu Antragsstellen bundesweit PDF, 305 KB, barrierefrei
Fördergrundsätze Denkmalschutz-Sonderprogramm PDF, 283 KB, barrierefrei

Investitionsprogramm Industriekultur

Im Juli 2020 hat der Deutsche Bundestag das „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ verabschiedet. Das hierauf beruhende Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) ist im August 2020 in Kraft getreten. Mit dem InvKG will die Bundesregierung die Folgen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung abmildern.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat daher ein Förderprogramm aufgelegt, um herausragende Industriegebäude und -anlagen zu erhalten und zu lebendigen Kulturdenkmälern umzugestalten. Die Umsetzung des Programms findet in enger Abstimmung mit den betroffenen Ländern statt.

Mit dem „Investitionsprogramm Industriekultur“ werden investive Maßnahmen gefördert, die der Sicherung, Sanierung und Restaurierung, aber auch der Modernisierung insbesondere im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit dienen. Damit will der Bund zu einer erfolgreichen wirtschaftlichen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung in den Kohleregionen beitragen. Aktuell findet in den betreffenden Braunkohlerevieren eine umfassende Bestandserfassung der Zeugnisse der Kulturgeschichte des Industriezeitalters statt. Sie wird von den jeweiligen Landesdenkmalämtern durchgeführt und soll 2023 abgeschlossen werden.

Anträge für das Investitionsprogramm Industriekultur können ab sofort in den betreffenden Ländern gestellt werden. Bei den Antragsstellen der jeweiligen Bundesländer erhalten Sie weitere Informationen sowie die aktuellen Antragsformulare.

Übersicht der Antragsstellen PDF, 126 KB, nicht barrierefrei
Fördergrundsätze „Investitionsprogramm Industriekultur“ PDF, 154 KB, barrierefrei

Sondermittel für Einzelvorhaben

Deutschland mit seinen vielen bedeutenden Kulturdenkmälern muss in großem Umfang investieren, um dieses reiche Erbe zu erhalten. Die BKM unterstützt daher auch außerhalb der Förderprogramme einzelne besonders bedeutsame Sanierungsvorhaben in Deutschland, sofern sie hierfür zusätzliche Mittel vom Deutschen Bundestag erhält, so zum Beispiel für das Mahnmal St. Nikolai in Hamburg oder die Abtei St. Bonifaz in München.

Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz

Die Geschäftsstelle des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz (DNK) ist organisatorisch bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien angesiedelt. Sie betreut unter anderem die Veranstaltungen des DNK und ist für seine Publikationen zuständig.

Das Nationalkomitee bildet auf Bundesebene eine Klammer um die föderal strukturierte Denkmalpflege und ist eine Schnittstelle zwischen Regierungen, Verwaltung und Fachebene. Es beeinflusst als fachliches und politisches Gremium maßgeblich die Denkmalpolitik in Deutschland. Eine der Kernaufgaben des Komitees ist es, die Ziele und Aufgaben von Denkmalschutz und Denkmalpflege in der Öffentlichkeit zu vermitteln.

Das DNK deckt mit rund 200 Aktiven aus Bundes- und Landespolitik, Kirchen, Verwaltung, kommunalen Spitzenverbänden, Hochschullehrern, Handwerk, Medien ein gesellschaftlich breites Spektrum ab. Ihm gehören neben Fachleuten auch Vertreter aller gesellschaftlich relevanten Kräfte an, die sich in Deutschland mit Denkmalpflege befassen. Zu den Arbeitsinstrumenten des Komitees zählen politische Empfehlungen und Arbeitshilfen, intensive Pressearbeit, Tagungen und Veröffentlichungen sowie die Verleihung des Deutschen Preises für Denkmalschutz.

Der Beitrag wurde zuletzt am 15. August 2023 aktualisiert.