Das Carsharing hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Baustein nachhaltiger Mobilität entwickelt. Diesen Trend will die Bundesregierung unterstützen - mit Sonderparkplätzen und kostenfreiem Parken. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzentwurf zugestimmt.
1 Min. Lesedauer
Der Begriff Carsharing setzt sich aus den englischen Wörtern "car" und "share" zusammen - was so viel wie "Auto teilen" bedeutet. Beim Carsharing nutzen also mehrere Personen gemeinsam ein Fahrzeug, entweder privat organisiert oder über einen Anbieter. Carsharing-Fahrzeuge sind damit kostengünstig und flexibel. Zudem kann Carsharing auch ein Beitrag zum Umweltschutz sein.
Das neue Carsharing-Gesetz soll zum 1. September 2017 in Kraft treten. Es gewährt nicht nur Privilegien beim Parken, wie reservierte Parkplätze und die Befreiung von Parkgebühren. Es enthält darüber hinaus Regelungen, die verkehrs- und umweltpolitische Vorgaben betreffen.
Carsharing liegt im Trend: Zum Jahresbeginn 2016 waren insgesamt 1,26 Millionen Carsharing-Kunden registriert. Ihnen standen 16.100 Carsharing-Fahrzeuge zur Verfügung. Statistisch benutzten damit zirka 78 Fahrberechtigte gemeinsam ein Fahrzeug. Die Zahl der Städte und Gemeinden mit einem Carsharing-Angebot erhöhte sich von 490 auf 537 - das sind 47 Orte mehr als im Jahr zuvor.