Finanzspritze für Studierende

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Corona-Hilfe bis zu 1.500 Euro Finanzspritze für Studierende

Studierende in finanzieller Notlage können ab Dienstag für drei Monate einen Zuschuss von bis zu je 500 Euro beantragen. Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden, die Beantragung läuft online.

1 Min. Lesedauer

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek bei einer Pressekonferenz

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek bei einer Pressekonferenz zur Corona-Nothilfe für Studierende.

Foto: picture alliance/dpa/Michael Kappeler

Studierende, die infolge der Corona-Pandemie in akuter Notlage sind, können ab Dienstag einen Corona-Zuschuss des Bundes beantragen. Die Hilfeleistung von bis zu 500 Euro im Monat kann online beantragt werden und muss nicht zurückgezahlt werden, sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek bei einer Pressekonferenz.

Die Bundesregierung stellt für diese Unterstützung 100 Millionen Euro zur Verfügung. Sie ist neben dem coronabedingt angepassten Bafög und der Überbrückungshilfe durch KfW-Kredite eine weitere Hilfe für Studierende, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. Der Zuschuss soll laut Karliczek denjenigen zur Verfügung stehen, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, die unmittelbar Hilfe benötigen und keine andere Unterstützung in Anspruch nehmen können.

Die Corona-Nothilfe kann ab dem 16. Juni ab 12 Uhr für die Monate Juni, Juli und August beantragt werden und wird vom zuständigen Studentenwerk bearbeitet. Dafür hat das Deutsche Studentenwerk (DSW) als Dachverband der deutschen Studentenwerke ein eigenes Portal geschaffen.

Weitere Informationen zum Studierenden-Zuschuss finden Sie hier .