Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern

Gesetz zur beruflichen Weiterbildung Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern

Geringqualifizierte Beschäftigte, die einen Berufsabschluss nachholen, können eine Prämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten. Für Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben gibt es Zuschüsse für Weiterbildungen außerhalb der Arbeitszeit. Der Bundesrat hat dem Gesetz zugestimmt.

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Weiterbildung von Frauen und Männern am Computer.

Wer mit Veränderungen am Arbeitsplatz mithalten will, muss sich qualifizieren.

Foto: Burkhard Peter

Im Zuge des wirtschaftlichen und technischen Strukturwandels werden immer mehr Fachkräfte gesucht. An den wenig Qualifizierten geht der Beschäftigungsaufschwung vorbei. Die Bundesregierung will die Berufschancen für geringqualifizierte Beschäftigte verbessern.

Das Kabinett hatte das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung im Februar auf den Weg gebracht. Es soll im Wesentlichen zum 1. August 2016 in Kraft treten.

Ohne Abschluss schlechte Karten

Langzeitarbeitslose und Beschäftigte ohne Berufsabschluss haben immer schlechtere Karten auf dem Arbeitsmarkt. Rund 20 Prozent der Geringqualifizierten sind arbeitslos, mit Berufsabschluss sind es dagegen nur fünf Prozent.

Wer auch in Zukunft mit den Veränderungen am Arbeitsplatz mithalten will, muss sich qualifizieren. Bisher tun dies noch zu wenige Geringqualifizierte. Allerdings wollen sich inzwischen immer mehr jüngere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Betrieben weiterqualifizieren.

Manchmal ist es sogar notwendig, erst bestimmte Grundkompetenzen wie Lesen, Schreiben, Mathematik oder IT- Kenntnisse zu verbessern, bevor man eine Weiterbildung mit Abschluss macht. Das können die Arbeitsagenturen jetzt fördern.

Mit Weiterbildungsprämie zum Abschluss

Grafik: Angebot für ungelernte Arbeitnehmer

Grafik: Angebot für ungelernte Arbeitnehmer

Foto: Bundesregierung

Wer die ersten Hürden überwunden hat und mit einer Weiterbildung einen Abschluss nachholen will, bekommt einen Anreiz: die Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen beträgt 1.000 und 1.500 Euro.

Die Prämie gibt es für Weiterbildungen zum Berufsabschluss, die nach dem 31. Juli 2016 und bis spätestens 31. Dezember 2020 beginnen. Mit der Prämie werden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gefördert, die von der Bundesagentur für Arbeit einen Bildungsgutschein erhalten.

Die Erfolgsprämie für die Weiterbildung wurde in einem Modellprojekt in Ostthüringen getestet.

Weiterbildungszuschüsse für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen

Neu ist auch, dass Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse erhalten, wenn sie sich außerhalb der Arbeitszeit weiterbilden. Bisher werden sie nur gefördert, wenn der Arbeitgeber während der Weiterbildung das Arbeitsentgelt zahlt. Damit können Weiterbildungen am Feierabend und am Wochenende nicht gefördert werden.

Weiterbildung für Beschäftigte in Transfergesellschaften

Schließt ein Unternehmen oder wird umstrukturiert, kommen Beschäftigte in eine Transfergesellschaft. Geringqualifizierte oder ältere Arbeitnehmer (über 45 Jahre) werden gefördert, wenn sie sich schon dort weiterbilden. Das hilft bei der Vermittlung in eine neue Beschäftigung (Job-to-Job). Die Arbeitsagentur fördert die Kosten für die Weiterbildung. Das Transferkurzarbeitergeld wird weitergezahlt.

Weiterbildung für Langzeitarbeitslose

Wenn durch die Weiterbildung eine dauerhafte berufliche Eingliederung erreicht werden kann, steht dies der vorrangigen Vermittlung in Arbeit nicht entgegen. Langzeitarbeitslose können durch längere Maßnahmen zur Eignungsfeststellung bei einem Arbeitgeber gefördert werden.