CETA bringt große Vorteile für EU

Abkommen vorläufig in Kraft CETA bringt große Vorteile für EU

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada CETA ist vorläufig in Kraft getreten. Nach Berechnungen der EU-Kommission bringt es europäischen Unternehmen jährlich Einsparungen von 590 Millionen Euro. Auch die Verbraucher in der EU werden profitieren.

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Kanada schafft die Zölle auf 98 Prozent aller mit der EU gehandelten Waren ab. Die Verbraucher in der EU werden durch eine größere Warenauswahl bei gleichbleibenden hohen EU-Standards profitieren. Außerdem erhalten Unternehmen in der EU den besten Zugang zu öffentlichen Aufträgen in Kanada, der Unternehmen aus dem Ausland je gewährt wurde - nicht nur auf Bundesebene, sondern auch in den kanadischen Provinzen und Kommunen.

Kleine Unternehmen profitieren

Von dem Abkommen werden besonders kleinere Unternehmen profitieren. Denn sie können sich den bürokratischen Aufwand, der mit Exporten nach Kanada verbunden ist, am wenigsten leisten. Die Unternehmen sparen künftig Zeit und Geld, wenn beispielsweise doppelte Prüfanforderungen für Waren, langwierige Zollverfahren und hohe Rechtskosten wegfallen.

Unterstützung erhalten sie von den Behörden in den Mitgliedstaaten, die für die Exportförderung zuständig sind. Diese helfen den Unternehmen, in das Übersee-Exportgeschäft einzusteigen, bestehende Handelsbeziehungen zu intensivieren und Investitionen ins Land zu holen.

Neue Exportmöglichkeiten für die Landwirtschaft

Auch europäischen Landwirten und Lebensmittelherstellern wird CETA neue Möglichkeiten eröffnen. Außerdem wird es sensible Branchen in der EU umfassend schützen.

Die EU hat ihren Markt für bestimmte Konkurrenzprodukte aus Kanada in beschränktem Umfang behutsam weiter geöffnet. Gleichzeitig wird der Zugang zum kanadischen Markt für wichtige europäische Exporterzeugnisse verbessert. Zu diesen Produkten zählen Käse, Wein und Spirituosen, Obst und Gemüse sowie verarbeitete Erzeugnisse. Durch CETA werden in Kanada außerdem 143 sogenannte geografische Angaben der EU für hochwertige regionale Lebensmittel und Getränke geschützt.

Europäische Vorschriften werden eingehalten

Waren und Dienstleistungen können nur dann auf dem EU-Markt angeboten werden, wenn sie mit den EU-Vorschriften konform sind. Die Vorgehensweise der EU bei der Regulierung der Lebensmittelsicherheit wird sich durch CETA nicht ändern. Das gilt auch bei genetisch veränderten Produkten oder hinsichtlich des Verbots von hormonbehandeltem Rindfleisch.

Das Abkommen verbessert die Rechtssicherheit in der Dienstleistungswirtschaft. Beschäftigten in Unternehmen wird es mehr Mobilität ermöglichen. Außerdem wird CETA einen Rahmen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsqualifikationen vorgeben.

Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten auch in Zukunft öffentliche Dienstleistungen nach eigenem Ermessen organisieren. Diese und andere Fragen wurden in einer rechtsverbindlichen gemeinsamen Auslegungserklärung näher ausgeführt.

Vorläufige Anwendung des Abkommens

Nach der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments unterzeichneten die EU und Kanada das CETA-Abkommen am 30. Oktober 2016. Die vorläufige Anwendung von CETA konnte jetzt am 21. September starten. Sie betrifft nur die Angelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen. Die wichtigste Ausnahme gilt für die neuen Regelungen zum Investitionsschutz.

Die vollständige Umsetzung von CETA wird erst nach der Ratifizierung des Abkommens durch alle Mitgliedstaaten abgeschlossen sein. Diese wird gemäß den jeweiligen verfassungsrechtlichen Anforderungen erfolgen.

Ab dem Zeitpunkt des vollständigen Inkrafttretens von CETA wird ein neues Investitionsgerichtssystem an die Stelle des gegenwärtigen Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus treten. Dieser ist in zahlreichen bilateralen Handelsabkommen vorgesehen, die von den Regierungen der EU-Mitgliedstaaten in der Vergangenheit ausgehandelt wurden. Der neue Mechanismus wird transparent sein und nicht auf Ad-hoc-Schiedsgerichten basieren.