Bundesregierung führt Bürokratiebremse ein

Das Bundeskabinett hat heute eine Bürokratiebremse für die Wirtschaft auf den Weg gebracht. Das Ziel der Bürokratiebremse ist es, den Anstieg von Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft zu begrenzen. Die sogenannte „One in, one out – Regel“ gilt grundsätzlich für alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung, die sich auf den laufenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auswirken. Kern dieses Ansatzes ist es, dass jedes Bundesministerium im gleichen Maße, in dem es durch neue Regelungen Belastungen für die Wirtschaft aufbaut, an anderer Stelle Belastungen abbaut.

Im Regelfall sollen Entlastungsmaßnahmen binnen eines Jahres vorgelegt werden. Ziel ist es, den Anstieg des Erfüllungsaufwands bis zum Ende der Legislaturperiode zu begrenzen.
Es gilt der Grundsatz, „Eins rein – Eins raus!“.

Ab 1. Juli 2015 tritt die neue Bürokratiebremse der Bundesregierung in Kraft.

Staatsminister Helge Braun, MdB, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung betont: „Damit die Wirtschaft sich in den kommenden Jahren weiter gut entwickelt, hat die Bundesregierung versprochen, keine Steuern zu erhöhen. Die Bürokratiebremse ist eine wichtige Ergänzung und schlägt eine breite Schneise in den Regelungsdschungel, damit Wachstum und Wohlstand gesichert werden.“