Bundespresseamt fördert Europa-Projekte

Jetzt bewerben Bundespresseamt fördert Europa-Projekte

Ob Projekte zur EU-Klimapolitik oder den Wahlen zum Europäischen Parlament: Das Bundespresseamt fördert Maßnahmen, die über Europa und die deutsche Europapolitik informieren. Bewerben können sich zivilgesellschaftliche Organisationen aus ganz Deutschland.

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Junge Frau mit Europaflagge auf der Wange.

Die geförderten Projekte sollen die Bevölkerung einbinden und möglichst öffentlichkeitswirksam sein.

Foto: Europäische Union/Europäisches Parlament

Zu den Aufgaben des Bundespresseamtes gehört es, über die Europapolitik der Bundesregierung zu informieren - und den Bürgerinnen und Bürgern die Vorteile der EU-Mitgliedschaft nahezubringen. Auch 2018 fördert das Bundespresseamt bundesweit Projekte der Zivilgesellschaft, die diese Ziele teilen.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden können Informationsmaßnahmen zu aktuellen europapolitischen Fragen – vorausgesetzt, sie orientieren sich an den Inhalten der Regierungspolitik. Die Projekte müssen einen hohen Informationscharakter haben, die Bevölkerung einbinden und das Interesse der Medien hervorrufen. Sie dürfen keine Bildungsarbeit (Unterrichts- oder Vortragsveranstaltungen) sein.

Thematische Schwerpunkte

Zu den aktuellen europapolitischen Themen gehören vor allem die stärkere außenpolitische Rolle der EU, Sicherheit in Europa sowie die europäische Migrations- und Asylpolitik. Weitere Schwerpunkte sind beispielsweise:

  • die Wahlen zum Europäischen Parlament,
  • die Stärkung der EU der 27 durch die Konzentration auf das Wesentliche nach dem angekündigten Austritt Großbritanniens,
  • die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und bessere Chancen für junge Menschen,
  • die Weiterentwicklung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sowie
  • die Europäische Energie- und Klimapolitik.

Finanzielle Beteiligung

Wer einen Projektförderantrag stellt, muss einen angemessenen Eigenanteil leisten, um sein Vorhaben zu verwirklichen. Für die Projektförderung gelten die üblichen Bestimmungen. Antragsteller haben keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung - Referat 301 (Europa)
E-Mail: 301@bpa.bund.de