Bürokratieabbau: Betroffene spürbar entlasten

Ziel der Bundesregierung ist es, den bestehenden bürokratischen Aufwand für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen weiter zu verringern.

Praktische Erfahrungen der Betroffenen werden künftig noch stärker berücksichtigt. Der Aufwand bei neuen Regelungen soll auf das Nötigste beschränkt werden. Vorschriften müssen einfach, verständlich und zielgenau ausgestaltet werden.

Dazu plant die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen, z.B.:

  • stärkere Einbindung der Erfahrungen und Anregungen von Bürgern und Unternehmern in die Ermittlung von Vereinfachungspotenzialen;
  • Erleichterungen beim Zugang zu staatlichen Leistungen für junge Eltern;
  • die Vereinfachung von Verfahren und Prozessen in Arzt- und Zahnarztpraxen;
  • die Modernisierung des steuerlichen Verfahrensrechts;
  • die Erleichterung von Unternehmensgründungen;
  • die Förderung der elektronischen Rechnungstellung, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen.

Darüber hinaus bieten Digitalisierung bzw. E-Government großes Potenzial für eine bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung. Hierzu wird die Bundesregierung ein eigenes Regierungsprogramm auflegen.

Bürokratieabbau bleibt gerade auch in der EU wichtig. Die Bundesregierung unterstützt auch die von der EU aufgelegten Programme zur Vereinfachung des geltenden EU-Rechts. Sie wird darüber hinaus ihre eigenen Verfahren zur Mitwirkung an der EU Gesetzgebung überprüfen und weiterentwickeln.

Für Staatsminister Helge Braun, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, ist das Arbeitsprogramm ein wichtiger Beitrag zu einem modernen und effizienten Staat: „Das Arbeitsprogramm ist ein weiterer Baustein zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zum Erhalt des Wohlstands und der Gerechtigkeit in Deutschland. Es wird bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft künftig noch spürbarer machen und ihnen Zeit für wesentliche Dinge zurückgeben.“