Übereinkommen unterzeichnet
Deutschland gehört zu den Erstunterzeichnern des Hochseeschutzabkommens der UN. Für Bundesumweltministerin Steffi Lemke ist dies ein „historischer Tag für den Schutz der Meere“.
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Deutschland hat gemeinsam mit rund 70 Staaten ein internationales Abkommen zum Schutz der Weltmeere als erste unterzeichnet. Außenministerin Annalena Baerbock und Bundesumweltministerin Steffi Lemke nahmen gemeinsam am feierlichen Akt der Unterzeichnung bei den Vereinten Nationen (UN) in New York teil.
Das Hochseeschutzabkommen ist für die Außenministerin „ein Hoffnungsschimmer für die ganze Welt.“ Die Bundesumweltministerin sieht in ihm „einen wegweisenden Schritt für den internationalen Meeresschutz – und einen bedeutenden Erfolg für den Multilateralismus.“
Sobald 60 Staaten das Abkommen ratifiziert haben, tritt es 120 Tage später in Kraft. „Wir werden in Deutschland alles daransetzen, die Ratifizierung so schnell wie möglich zu machen“, unterstrich Lemke. Auch werde sie sich dafür einsetzen, dass das Abkommen Realität wird. Denn es gehe beim Schutz der Meere um nichts weniger als um den Schutz der Lebensgrundlagen der gesamten Menschheit.
Auf gesunde Meere angewiesen
„Wir sind auf gesunde Meere bei der Bekämpfung der Klimakrise, der Verschmutzungskrise und der Krise des Artenaussterbens angewiesen", erläuterte die Ministerin. Es ist das Ergebnis jahrelanger, intensiver Verhandlungen, die im Juni 2023 ihren förmlichen Abschluss fanden.
Das deutsche Interesse am Hochseeschutzabkommen der UN liegt in der überragenden Rolle der Meere für Biodiversität und Klimaschutz begründet. Alle Länder der Welt sind von intakten Meeren abhängig. Der Ozean stehe jedoch stark unter Druck, sagte der Meeresbeauftragte der Bundesregierung, Sebastian Unger, im Vorfeld der Unterzeichnung des UN-Übereinkommens. Umso wichtiger sei, dass die Meere geschützt werden.
Seerecht erweitert um Biodiversitätsschutz
Das UN-Hochseeschutzabkommen mit der offiziellen Bezeichnung Biodiversity Beyond National Jurisdiction (BBNJ) ist der erste multilaterale Vertrag, der den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt einheitlich regelt. Damit gibt es erstmals unter dem UN-Übereinkommen zum Seerecht auch spezifische Umweltregeln für Gebiete außerhalb nationaler Hoheitsgewalt.
„Bislang fehlten Regeln für den Naturschutz auf der Hohen See, diese Lücke schließen wir jetzt“, sagte Lemke. Da es sich bei diesem Gebiet der Hohen See um etwa 40 Prozent der Erdoberfläche handelt, ist die gewonnene Vereinbarung ein großer Erfolg nicht nur für den Schutz der Meere. Deutschland werde entschieden vorangehen und zur Stärkung des Meeresschutzes eine nationale Meeresstrategie erarbeiten.
Marine Arten und Ökosysteme bedroht
Wichtig ist eine einheitliche Regelung, weil marine Arten und Ökosysteme vor allem durch menschliche Einflüsse bedroht sind. Die Weltmeere sind auch nicht grenzenlos belastbar, weshalb die marine Ökosysteme in ihren Funktionen besser bewahrt werden müssen. Das geht beispielsweise durch die Ausweisung von Meeresschutzgebieten. Darin könnten sich Arten besser erholen und Lebensräume durch weniger oder gar keine menschliche Nutzung stabilisieren. Sie würden dann auch widerstandsfähiger gegenüber Belastungen.
Das Übereinkommen regelt diese Bereiche:
- das Einrichten von Meeresschutzgebieten mit effektiven Schutzmaßnahmen
- verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfungen von menschlichen Aktivitäten von wesentlichem Einfluss auf die Meeresumwelt auf Hoher See
- Umgang mit genetischen Ressourcen mariner Tiere und Pflanzen der Hohen See
- Unterstützung zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Biodiversität für Länder des globalen Südens durch Kapazitätsaufbau und Technologietransfer
Besonders wichtig wäre ein weltweites, zusammenhängendes Netzwerk von gut verwalteten Meeresschutzgebieten. Erklärtes Ziel der Vertragsstaaten der Konvention zu Biodiversität ist es deshalb, etwa ein Drittel der weltweiten Meere unter vernetzten Schutz zu stellen.