Besserer Schutz für die Antarktis

Umweltschutz Besserer Schutz für die Antarktis

Wer die Umwelt in der Antarktis beschädigt oder verschmutzt, soll zukünftig für die Vermeidung oder Beseitigung der Schäden haften. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Die Regelung ist am 7. Juli 2017 in Kraft getreten.

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Kreuzfahrtschiff in der Antarktis

Die Umwelt in der Antarktis ist durch internationale Verträge umfangreich geschützt.

Foto: Brigitte Puhlmann

Seit 1961 steht die Antarktis mit dem Inkrafttreten des Antarktis-Vertrags unter internationalem Schutz. Der Vertrag legt fest, dass der antarktische Kontinent und seine angrenzenden Gewässer ausschließlich friedlich genutzt werden dürfen - vor allem für die wissenschaftliche Forschung.

Der Antarktis-Vertrag definiert das gesamte Gebiet südlich 60° südlicher Breite als Antarktis, das heißt den Kontinent, die Inseln, die Schelfeisflächen und den Ozean.

Umfangreicher Umweltschutz

1991 unterzeichneten Deutschland und 25 weitere Antarktis-Vertragsstaaten in Madrid das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag. Damit haben sie die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen festgelegt, die jemals für eine Region der Erde vereinbart wurden.

Das Protokoll regelt den Erhalt der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt, den Umgang mit Abfall, die Verhütung von Meeresverschmutzung sowie die Einrichtung von Schutzgebieten. Es stellt damit die umweltschutzbezogene Säule des Antarktis-Vertragssystems dar.

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die ursprünglichen Lebensgemeinschaften der Land-, Wasser-, Gletscher- und Meeresumwelt sowie die Atmosphäre der Antarktis als gemeinsames Erbe der Menschheit zu schützen und zu bewahren.

Neue Haftungsregeln

Die Bundesregierung setzt nun eine ergänzende Bestimmung (Haftungsannex) zum Antarktis-Umweltschutzprotokoll in deutsches Recht um. Das entspricht einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Es soll künftig feste Haftungsregeln für private und staatliche Akteure bei umweltgefährdenden Notfällen in der Antarktis geben. Verursacher solcher Notfälle haften dann für Vorsorge- und Gegenmaßnahmen sowie die Beseitigungskosten.

Als umweltgefährdender Notfall wird ein Unfall bezeichnet, der zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die antarktische Umwelt führt oder unmittelbar zu führen droht.

Der Haftungsannex zum Umweltschutzprotokoll tritt erst in Kraft, wenn er auch völkerrechtlich gültig ist. Dies ist der Fall, wenn er von allen 29 Konsultativstaaten des Antarktis-Vertrags genehmigt worden ist. Diese Staaten betreiben in der Regel aktiv Forschung in der Antarktis und sind stimmberechtigt. Bei jährlichen Konferenzen überarbeiten die Konsultativstaaten die Grundsätze und Ziele des Vertrages und passen sie der aktuellen Lage an.

Warum benötigt die Antarktis besonderen Schutz?

Die Antarktis ist ein Kontinent der Extreme mit weltweit einzigartigen Wetter- und Klimabedingungen. Das noch weitgehend unbeeinflusste natürliche Ökosystem hat einen großen wissenschaftlichen und ästhetischen Wert. Die Polargebiete sind Schlüsselregionen für das Weltklimageschehen und damit für das Leben auf der Erde.

Rund 70 Prozent des Süßwassers der Erde sind in der Antarktis als Eis gebunden. Sie stellen das größte Süßwasserreservoir der Welt dar. Ein Abschmelzen der gesamten Eiskappe würde den Meeresspiegel weltweit um bis zu 60 Meter ansteigen lassen

Die Antarktis ist nicht nur ein sehr sensibles Ökosystem, sondern auch ein für Menschen lebensfeindlicher Ort. Dennoch herrscht an manchen Orten und zu bestimmten Zeiten in der Antarktis reges Treiben: Forschung, Tourismus und die logistische Unterstützung der Aktivitäten hinterlassen trotz aller Vorsicht ihre Spuren.

Umweltbundesamt muss Aktivitäten genehmigen

Alle Tätigkeiten in der Antarktis, die in Deutschland organisiert werden oder von ihrem Hoheitsgebiet ausgehen, sind unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt. Das heißt, sowohl Forschungstätigkeiten als auch touristische oder journalistische Aktivitäten in der Antarktis bedürfen einer Genehmigung.

In Deutschland ist das Umweltbundesamt die nationale Genehmigungsbehörde. Es bewertet alle Tätigkeiten hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen auf die antarktische Umwelt und erteilt oder verwehrt auf dieser Grundlage eine Genehmigung.

Schäden durch Tourismus vermeiden

Bereits 1994 haben die Konsultativstaaten des Antarktis-Vertrages Empfehlungen für Besucher zum Schutz der antarktischen Tier- und Pflanzenwelt erarbeitet. Basierend auf diesen Empfehlungen hat das Umweltbundesamt für Deutschland einen Leitfaden für Besucher der Antarktis erstellt. Er enthält neben praktischen Tipps und Verhaltensregeln auch Hintergrundinformationen zur Antarktis. Er soll sicherstellen, dass Bestimmungen und Empfehlungen zur Antarktis bekannt sind und von allen Besucherinnen und Besuchern eingehalten werden.

Vor der Reise und nach jedem Landgang ist es nötig, Kleidung und Ausrüstungsgegenstände zu säubern. Nur so kann verhindert werden, dass nicht-heimische Arten in die Antarktis eingeschleppt werden. Müll zu hinterlassen ist ebenso verboten wie Graffitis auf historische Gebäude, wissenschaftliche Stationen oder Felsen zu schreiben oder einzuritzen. Gebiete mit Pflanzenbewuchs sollten nicht betreten werden.

Die Reisenden werden dazu angehalten, auf ihre eigene Sicherheit zu achten, nicht von bestehenden Wegen abzuweichen, Sicherheitsabstände zu Tieren einzuhalten und sich nicht von ihrer Reisegruppe zu entfernen.

Die Einhaltung von Verhaltensregeln schützt nicht nur Pflanzen und Tiere, sondern dient auch dem Schutz der Besucherinnen und Besucher selbst.