Bessere Werkzeuge für besseres Recht

Die Bundesregierung hat heute den Jahresbericht Bessere Rechtsetzung 2018 beschlossen. Mit dem Bericht stellt die Bundesregierung dar, welche Be- oder Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung aus den Gesetzgebungsinitiativen der Bundesregierung folgen. Außerdem berichtet die Regierung darüber, welche Maßnahmen sie ergriffen hat, um Belastungen in Zukunft möglichst niedrig zu halten.

Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt, Koordinator für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung:

„2018 war ein erfolgreiches Jahr für den Bürokratieabbau. Wir haben viele Einzelvorhaben auf den Weg gebracht und in der Summe Bürger und Unternehmen entlastet.“

Der gesamte laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ist 2018 insgesamt um 405 Millionen Euro gesunken. Die größte Entlastung resultierte aus der Upstream-Emissionsminderungsverordnung, die eine Entlastung von jährlich 347 Mio. Euro mit sich bringt.

Auch die Bürgerinnen und Bürgern sind im Jahr 2018 entlastet worden. Der laufende Erfüllungsaufwand reduzierte sich um 700.300 Stunden und 24,5 Millionen Euro jährlich. Für die Verwaltung ist der laufende Vollzugsaufwand 2018 um 122 Millionen Euro gestiegen.

Die sogenannte Bürokratiebremse „One in, one out“ zeigt weiterhin deutliche Wirkung. Nach dem Prinzip „One in, one out“ müssen die Bundesministerien seit 2015 neu eingeführte laufende Belastungen für die Wirtschaft durch Entlastungen an anderer Stelle wieder ausgleichen. Hierbei sind Belastungen und Entlastungen aus der Umsetzung von EU-Recht bisher ausgenommen. Die Bundesregierung hat 2018 entschieden, die Uhren bei der Bürokratiebremse mit dem Zeitpunkt der Konstituierung des neuen Bundeskabinetts am 14. März 2018 grundsätzlich auf Null zu stellen. Damit sind im Rahmen der rein nationalen Gesetzgebung neue Belastungen auch in dieser Legislaturperiode grundsätzlich durch neue Entlastungen an anderer Stelle zu kompensieren.

Die Bundesregierung hat dieses Ziel eingehalten: Zwischen März und Dezember 2018 wurden die Unternehmen in Höhe von 129 Millionen Euro netto (205 Millionen Euro Entlastungen gegenüber 76 Millionen Euro Belastungen) entlastet.

In den vier Jahren seit Einführung der Bürokratiebremse hat die Bundesregierung mit ihren nationalen Initiativen den laufenden Erfüllungsaufwand im Ergebnis massiv reduziert. Neuen Belastungen von knapp einer Milliarde Euro standen in diesem Zeitraum Entlastungen von knapp drei Milliarden Euro gegenüber.
Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt:

„Wir wissen aber, dass viele Unternehmen den bürokratischen Aufwand immer noch als viel zu hoch empfinden. Wir wollen daher zügig ein drittes Bürokratieentlastungsgesetz verabschieden, um den Betrieben mehr Freiraum für ihre eigentlichen Aufgaben zu geben. Zudem wollen wir den Umstellungsaufwand wirksam begrenzen. Einmalige Belastungen, die sich aus neuen gesetzlichen Vorgaben ergeben, sollen somit möglichst niedrig ausfallen.“

Ende 2018 hat die Bundesregierung mit ihrem Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018 über 50 Einzelmaßnahmen für qualitativ hochwertige Rechtsetzung und Bürokratieabbau auf den Weg gebracht. So sollen Betroffene früher und intensiver beteiligt und neue Regelungen möglichst praktisch erprobt werden. Neue Vorschriften sollen im Regelfall zu Beginn eines Quartals in Kraft treten.

Darüber hinaus hat die Bundesregierung 2018 erneut eine Vielzahl von Einzelprojekten zum Bürokratieabbau vorangetrieben. Seit Herbst 2018 ist zum Beispiel ElterngeldDigital online. Die Webseite bietet Eltern Informationen rund um die beliebteste Familienleistung und unterstützt sie beim Antragsverfahren. Darüber hinaus wurde mit dem Starke-Familien-Gesetz das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unbürokratischer ausgestaltet. So müssen künftig weniger gesonderte Anträge gestellt werden, für die Beantragung fast aller BuT-Leistungen genügt ein sogenannter „Globalantrag“.

Den Jahresbericht finden Sie im Internet unter:

www.bundesregierung.de/buerokratieabbau