Bankenunion schützt Steuerzahler

Maßnahmenpaket beschlossen Bankenunion schützt Steuerzahler

Die europäische Bankenunion kommt voran: Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Maßnahmenpaket der Europäischen Union zugestimmt. Bei dem zentralen Projekt zur Bewältigung der Finanz- und Staatsschuldenkrise geht es um einheitliche Abwicklungsregelungen für insolvente Großbanken.

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Bislang haben Staaten zahlreiche Banken vor dem Bankrott bewahrt. Nur so ließ sich ein Zusammenbruch des Finanzsektors mit unabsehbaren Konsequenzen für die Realwirtschaft verhindern. Letztlich zahlten die Steuerzahler für die Fehler der Banken. Damit das in Zukunft nicht wieder passiert, haben die EU-Mitgliedstaaten eine Reihe von Maßnahmen unter dem Begriff "Bankenunion" beschlossen.

Die Bankenunion umfasst drei wesentliche Maßnahmen: Den einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM), den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) sowie die harmonisierte Einlagensicherung.

Europäische Vorgaben umsetzen

Das Parlament hat nun zwei Gesetze verabschiedet, um die europäischen Vorgaben zur Bankenunion umzusetzen:

  • Das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Bankenabwicklungsrichtlinie (BRRD-Umsetzungsgesetz). Damit erhält die Abwicklungsbehörde insbesondere das Recht, im Fall einer Abwicklung Eigentümer und Gläubiger eines Instituts finanziell heranzuziehen (sogenanntes "Bail-In"). Diese Regelung ergänzt die Eingriffs- und Abwicklungsinstrumente, die es im nationalen Recht bereits gibt. Nationale Abwicklungsbehörde ist in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA).


  • Den Gesetzentwurf zur Übertragung von Beiträgen. Dieser regelt die Übertragung der national erhobenen Bankenabgaben auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und die gemeinsame Nutzung dieser Beträge. Der Fonds kann zukünftige Abwicklungsmaßnahmen finanzieren.

Zwei weitere Gesetze schaffen die Grundlagen für die direkte Bankenrekapitalisierung aus dem unbefristeten Rettungsschirm ESM.

  • Die Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes und die Änderung der Finanzhilfeinstrumente haben das Ziel, dass Deutschland der Einführung eines neuen ESM-Instruments zur direkten Bankenrekapitalisierung zustimmen kann. Damit kann der ESM Banken, die in Schwierigkeiten geraten sind, direkt unterstützen. Voraussetzung ist, dass die betroffenen Mitgliedsländer diesen Schritt nicht selbst über ihre Staatshaushalte leisten können.

Strikt geregelt: die direkte Bankenrekapitalisierung

Die Staats- und Regierungschefs des Euro-Raums hatten sich in ihrer Erklärung vom Juni 2012 auf das Ziel verständigt, dass das Instrument der direkten Bankenrekapitalisierung zeitgleich mit der Übernahme der Bankenaufsicht durch die EZB im November 2014 zur Verfügung stehen soll.

Die direkte Bankenrekapitalisierung kann es nur auf Basis der bestehenden vertraglichen Regelungen geben. Das heißt, es muss ein Antrag eines Mitgliedstaates vorliegen. Und die Gewährung der Mittel erfolgt unter strikten Auflagen. Eine direkte Rekapitalisierung durch den ESM darf es außerdem nur nach einer umfassenden Beteiligung von Anteilseignern und Gläubigern geben.

Bankenaufsicht steht

Die EZB hat am 4. November die Aufsicht über die wichtigsten europäischen Banken übernommen. Eine umfassende Überprüfung der Banken hat stattgefunden. Beim einheitlichen Abwicklungsmechanismus stehen noch wichtige Umsetzungsschritte bevor. Ab 2016 soll es den europäischen Bankenfonds geben. Die genaue Ausgestaltung der Bankenabgabe ist noch festzulegen. Deutschland setzt sich dabei dafür ein, große, systemrelevante Institute stärker zu beteiligen und kleine Banken zu entlasten.

Die Harmonisierung der nationalen Einlagensicherungssysteme geht ebenfalls voran. Alle EU-Länder sind verpflichtet, bankenfinanzierte Einlagensicherungsfonds aufzubauen. Das garantiert im Entschädigungsfall Bankeneinlagen bis zu 100.000 Euro. Die in Deutschland existierenden Einlagensicherungssysteme bleiben weiter erhalten. Eine EU-weite Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme ist nicht vorgesehen.