Aus für Krenz

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6. Dezember 1989 - Auf dem Weg zur Deutschen Einheit Aus für Krenz

6. Dezember 1989: Egon Krenz legt sein Amt als Staatsoberhaupt nieder. Das Amt des SED-Generalsekretärs war er schon drei Tage zuvor losgeworden. Krenz zieht damit die Konsequenzen aus der offenen Ablehnung in der Bevölkerung.

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Außerordentlicher Parteitag der SED in der Dynamo-Sporthalle in Berlin-DDR:unter den Delegierten, der zurückgetretene Parteivorsitzende Egon Krenz

1989-12-06 Rücktritt Egon Krenz

Foto: ullstein bild

"Egon allein, das darf nicht sein!"

"Im Interesse der Stabilität der DDR und der notwendigen revolutionären Erneuerung unseres Landes trete ich von meiner Funktion als Vorsitzender des Staatsrates und Vorsitzender des nationalen Verteidigungsrates der DDR zurück." Mit diesen Worten tritt Egon Krenz von seinen Ämtern zurück.

Sofort nach seiner Wahl zum Staatsratsvorsitzenden sind Tausende auf die Straße gegangen, um zu demonstrieren: "Wir sind keine Fans von Krenz!" und "Egon allein, das darf nicht sein!". Die Menschen lehnen Krenz als Nachfolger Honeckers ab. Sie wollen nicht den Kronprinzen, von dem keine Reformen zu erwarten sind. Zumal er im Mai 1989 als oberster Wahlleiter die systematischen Wahlfälschungen bei der DDR-Kommunalwahl gedeckt hat.

Die Macht der SED sichern

Während seiner kurzen Amtszeit bringt Krenz nichts auf den Weg, was seine Glaubwürdigkeit stärken könnte. In seiner Antrittsrede hat Krenz zwar von "Wende" gesprochen, aber er hat nur geringfügige Änderungen des bestehenden Systems gemeint. Auch nach der Maueröffnung am 9. November hat sich an seinen Absichten wenig geändert: Seine Reformbestrebungen zielen darauf ab, die Revolution im Lande einzudämmen – und die Macht der SED zu erhalten. Er will retten, was im Grunde nicht mehr zu retten ist.

Krenz bleibt uneinsichtig

Acht Jahre später, im August 1997, verurteilt das Berliner Landgericht Egon Krenz als einen der Hauptverantwortlichen für die tödlichen Schüsse an der innerdeutschen Grenze zu sechs Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Gegen seine Verurteilung erhebt Krenz Verfassungsbeschwerde. Er bezeichnet das Urteil als "Kalten Krieg im Gerichtssaal". Ohne Erfolg. Er muss seine Haftstrafe am 13. Januar 2000 in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Hakenfelde antreten. Am 22. März 2001 verwirft der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Menschenrechtsbeschwerde, die Krenz eingelegt hat.

Am 18. Dezember 2003 wird er nach knapp vier Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen. Der Rest der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.