Aufwand für Bürokratie weiter gesunken

Bericht zum Bürokratieabbau Aufwand für Bürokratie weiter gesunken

Um 2,1 Millionen Stunden und 6 Millionen Euro hat die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger 2016 entlastet. Das zeigt der Jahresbericht "Bessere Rechtsetzung", den das Kabinett beschlossen hat.

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Alexander Bombal (vorne) und Sebastian Schurig vom Handwerksbetrieb "Bombal & Schurig" auf einer Baustelle in Berlin.

Kleine und mittelständische Unternehmen besonders zu entlasten - das ist eines der Ziele der Bundesregierung.

Foto: Sebastian Bolesch

Die Bürokratiebremse hat 2016 erneut deutliche Wirkung gezeigt. Nach dem Prinzip "One in, one out" müssen die Bundesministerien seit 2015 neu eingeführte Belastungen für die Wirtschaft durch Entlastungen an anderer Stelle wieder ausgleichen. Mit den 2016 verabschiedeten Initiativen der Bundesregierung sinkt die laufende Belastung der Unternehmen, soweit sie unter die Bürokratiebremse fällt, per Saldo um 574 Millionen Euro im Jahr.

Weniger Aufwand für die Wirtschaft

Die größten Entlastungen für die Wirtschaft resultieren dabei aus der "Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung" und aus dem Bürokratieentlastungsgesetz II. Damit wurde unter anderem die Fälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen unternehmensfreundlicher gestaltet. Auch der sogenannte Bürokratiekostenindex, der sich auf die Informations- und Dokumentationspflichten der Wirtschaft bezieht, ist 2016 auf einen Wert von 99,0 weiter gesunken.

Für die Verwaltung hingegen hat sich der laufende Vollzugsaufwand wie auch der Umstellungsaufwand 2016 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Hintergrund war dabei zum Teil eine Neuordnung von Aufgaben zwischen Bund und Ländern.

Der Bericht gibt auch einen Überblick über die vielen Einzelprojekte, mit denen die Bundesregierung zu Bürokratieabbau, besserer Rechtsetzung und moderner Verwaltung beiträgt. Im Juni 2016 hatte die Bundesregierung ein entsprechendes Arbeitsprogramm verabschiedet. Es ergänzt das Arbeitsprogramm 2014 und greift insbesondere Erkenntnisse aus der sogenannten Lebenslagenbefragung des Statistischen Bundesamtes auf.

Wichtige Vereinfachungen im Überblick:

  • Bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer hat sich die Dauer des Visumverfahrens auf 23 Kalendertage nahezu halbiert.
  • Im April 2016 trat die Reform des Vergaberechts für Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwertes in Kraft. Nun hat die Bundesregierung mit den Ländern auch weitreichende Erleichterungen für Vergaben unterhalb der Schwellenwerte vereinbart.
  • 586 Schriftformerfordernisse im Verwaltungsrecht des Bundes wurden gestrichen. Digitale Verfahren können damit leichter eingesetzt werden.
  • Die Bundesregierung hat sich mit den Ländern auf die Einführung eines gemeinsamen Portalverbundes von Bund und Ländern geeinigt. Der Einsatz von E-Government in Deutschland wird damit künftig deutlich einfacher.
  • Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises wird leichter anwendbar und attraktiver.

Staatsminister Helge Braun, Koordinator für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung:

"Die Bundesregierung nimmt den Bürokratieabbau ernst. Bei jeder Neuregelung schafft sie Transparenz über die Kosten und behält das Ziel im Blick, Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung zu entlasten.

Die Bürokratiebremse ist dabei gelebte Praxis. 2015 und 2016 hat sie zu einer Entlastung der Unternehmen um insgesamt 1,5 Milliarden Euro an jährlichem Aufwand beigetragen. Das ist ein großer Erfolg."