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Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld
 
Abgesichert bei Arbeitslosigkeit
 

Arbeitslosigkeit kann jede und jeden treffen. Das wird insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie deutlich. Zur Absicherung gibt es das Arbeitslosengeld und die Grundsicherung ("Hartz IV"). Was Sie dazu wissen sollten - wichtige Fragen und Antworten.

 
 

Arbeitslos - was nun?

Wer arbeitslos wird, kann Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. Sobald man erfährt, dass das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis enden soll, muss man sich arbeitsuchend melden, spätestens jedoch am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit.

Seit Januar 2020 erhalten mehr Beschäftigte Versicherungsschutz: Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld muss man im Regelfall innerhalb der letzten zweieinhalb Jahre mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Wie Sie Arbeitenlosengeld beantragen, erfahren Sie Schritt für Schritt bei der Bundesagentur für Arbeit.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes beträgt für Arbeitslose mit Kindern 67 Prozent, für Arbeitslose ohne Kind 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts. Mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit kann man das voraussichtliche Arbeitslosengeld berechnen.

Wie lange erhält man Arbeitslosengeld?

Wie lange man Arbeitslosengeld erhält, richtet sich grundsätzlich nach der Dauer der versicherungspflichtigen Beschäftigung in den letzten fünf Jahren vor der Arbeitslosmeldung. Auch auf das Lebensalter kommt es an.

Wer das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld. Wer älter ist, kann länger Arbeitslosengeld beziehen, vorausgesetzt, er war in den letzten fünf Jahren zwei Jahre versicherungspflichtig beschäftigt.

Personen, die überwiegend kurz befristete Beschäftigungen ausüben, haben unter besonderen Voraussetzungen einen erleichterten Zugang zum Arbeitslosengeld. Für sie beträgt die Anwartschaftszeit sechs Monate.

Was geschieht, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Kann ein Arbeitgeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen, ist er insolvent. Stehen noch Lohnzahlungen aus, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld beantragen. Sie zahlt das Insolvenzgeld einmalig für die drei letzten Monate vor Eintreten der Insolvenz, die Höhe entspricht in der Regel der des Nettoverdienstes. Für Besserverdienende gelten Obergrenzen.

Wie gelangt man in ein neues Beschäftigungsverhältnis?

Die Arbeitsagenturen sind erste Ansprechpartner für die Vermittlung von Arbeitsplätzen. Sie bieten Berufsberatung an und informieren über Förder- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Arbeitssuchende erhalten hier Informationen aus erster Hand - auch per App.

Jobcenter und Arbeitsagenturen sind aufgrund der Corona-Pandemie derzeit nur telefonisch oder online zu erreichen. Persönliche Gespräche vor Ort sind in dringenden Fällen jedoch möglich. Jobcenter und Arbeitsagenturen vereinbaren dann mit ihren Kunden einen Termin.

Was passiert nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes?

Wer nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes noch keinen neuen Arbeitsplatz gefunden hat, bekommt Arbeitslosengeld II (ALG II), landläufig "Hartz IV" genannt. Auch geringfügig Beschäftigte können ALG II erhalten, wenn ihr Verdienst und Vermögen nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Das ALG II ist eine gesetzlich verankerte Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Die Leistungen sollen erwerbsfähige Hilfebedürftige in die Lage versetzen, ihr Leben möglichst bald wieder aus eigener Kraft zu gestalten. Erste Anlaufstelle ist die Grundsicherungsstelle vor Ort. Diese können Sie bei der Bundesagentur für Arbeit ausfindig machen.

Dies ist ein Beitrag aus dem Ratgeber "Gute Arbeit“. Die Broschüre kann hier kostenlos bestellt und heruntergeladen werden. Weitere Beiträge rund um die Arbeitswelt - zu Themen wie Kurzarbeit, Elternzeit oder Ausbildung in der Pflege - finden Sie hier.

Corona-Pandemie: Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen getroffen, um die Folgen der Pandemie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzufedern. Die wichtigsten Informationen zum Thema finden Sie hier.

 
 
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