Anschubfinanzierung für Start-ups gesichert

Wirtschaftsplangesetz 2018 Anschubfinanzierung für Start-ups gesichert

Start-ups erhalten besseren Zugang zu Wagniskapital. Damit schließt die Bundesregierung die bisherige Finanzierungslücke in der Gründungsphase. 790 Millionen Euro aus dem ERP-Sondervermögen stehen zur Verfügung. Das Gesetz tritt rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft.

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Bundestag und Bundesrat haben das sogenannte ERP-Wirtschaftsplangesetz 2018 beschlossen und gebilligt. Es ist rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

KfW-Förderung mit Hebelwirkung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes kann die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) künftig doppelt so viel Kapital bereitstellen wie bisher. Durch die Hebelwirkung entsteht daraus ein Fördervolumen von insgesamt 6,75 Milliarden Euro. Das ermöglicht es vielversprechenden Start-ups zu wachsen, Arbeitsplätze zu sichern und besser am Markt Fuß zu fassen

Das aus Mitteln des Marshallplans stammende ERP-Sondervermögen fördert seit mehr als 60 Jahren die deutsche Wirtschaft. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittelständische Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Die ERP-Mittel werden zum großen Teil von der KfW in Form von Krediten, Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung zur Verfügung gestellt.

Wagniskapital für junge Unternehmen

Ein gutes Finanzierungsumfeld ist für Start-ups und innovative Wachstumsunternehmen der Schlüssel zum Erfolg. Die Bundesregierung hat die öffentlichen Angebote an Wagniskapital für junge Wachstumsunternehmen erheblich ausgebaut. Zwei Milliarden an öffentlichen Mitteln stehen in den nächsten Jahren für die Aufstockung und Fortentwicklung von Wagniskapitalmaßnahmen bereit.

Außerdem wurde die für die Branche so wichtige Übertragung von Verlustvorträgen neu geregelt. Insgesamt sind dies wichtige Voraussetzungen dafür, dass die Entwicklung von Start-ups nicht an einer unzureichenden Finanzierung scheitert und sie zu Weltmarktführern heranwachsen können.