Zustimmung zum Einigungsvertrag

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Vor 30 Jahren Zustimmung zum Einigungsvertrag

20. September 1990: Bundestag und Volkskammer stimmen dem fast 1.000 Seiten starken Einigungsvertrag zu, der am 29. September 1990 in Kraft tritt. Er bestimmt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes zum 3. Oktober 1990.

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Nach Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses erheben sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages von ihren Sitzen und applaudieren.

Bundestag stimmt Einigungsvertrag zu

Foto: picture-alliance/dpa

Der Einigungsvertrag regelt den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland – und widmet sich in neun großen Kapiteln zahlreichen Detailfragen, die dieser Beitritt aufwirft: von "beitrittsbedingten Änderungen des Grundgesetzes" über Verwaltungs-, Finanz- und Vermögensangelegenheiten bis hin zu Medien und Kultur. Der Vertrag überträgt das Sozialrecht auf die neuen Länder. Und er regelt auch die Sitzverteilung im Bundesrat.

Artikel 1 Absatz 2 lautet: "Hauptstadt Deutschlands ist Berlin. Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung wird nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden." 1991 verlegt der Deutsche Bundestag den Regierungs- und Parlamentssitz nach Berlin.

Neue Präambel des Grundgesetzes

Am deutlichsten wird der historische Wandel in der Präambel des Grundgesetzes. Der Einigungsvertrag legt folgende Formulierung fest: "Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

Bis dahin hieß es in der Präambel: "Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden."

Breite Mehrheit in beiden Parlamenten

Für den Einigungsvertrag stimmen 442 Bundestagsabgeordnete von 492. Von 380 Volkskammerabgeordneten stimmen 299 für den Vertrag. Der Bundesrat stimmt dem Einigungsvertrag einstimmig zu.