Die Bundesregierung hat heute die elektronische Fußfessel für extremistische Straftäter beschlossen, die nach ihrer Haft gefährlich bleiben. Der Gesetzentwurf zur "Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern" sieht die "elektronische Aufenthaltsüberwachung" vor. Ein weiterer Schritt, um die Sicherheit in Deutschland zu erhöhen und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.
Bereits im Dezember hat das Kabinett zahlreiche Maßnahmen beschlossen. Für private Betreiber öffentlicher Anlagen und Veranstaltungen soll es zum Beispiel einfacher werden, verstärkt Videoüberwachung einzusetzen.
Nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz haben sich der Bundesinnen- und der Bundesjustizminister auf weitere Schritte geeinigt. Dazu zählt beispielsweise die Einführung einer Residenzpflicht, also eine Verschärfung der bisherigen Wohnsitzauflagen für Asylbewerber, die über ihre Identität getäuscht haben.
Geplant sind außerdem leichtere Voraussetzungen für die Abschiebehaft. Sie kann für eine Dauer von bis zu 18 Monaten angeordnet werden. Dabei geht es konkret um zwei Dinge. Erstens um die Einführung eines neuen Haftgrundes für diejenigen, die eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit Deutschlands darstellen oder von denen eine Terrorgefahr ausgeht. Zweitens lässt sich diese Haft auch dann verhängen, wenn sie möglicherweise länger als drei Monate dauert, weil die Herkunftsländer nicht die erforderlichen Passersatzpapiere ausstellen.
Auch bei der Bundespolizei gibt es Veränderungen: Die Bundespolizei kann künftig kleine, am Körper getragene Kameras einsetzen. Polizisten werden immer häufiger Opfer von Gewaltdelikten und können so besser geschützt werden als bisher. Das haben Erfahrungen in einzelnen Bundesländern bereits gezeigt. Hierzu hat das Kabinett heute ebenfalls einen Gesetzentwurf beschlossen.