Zum zweiten Mal hat die Bundesregierung tausende von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen zu ihren Erfahrungen mit Recht und Verwaltung in Deutschland befragen lassen.
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Verlängerte Frist für alle Steuererklärungen: Ab dem Steuerjahr 2018 müssen Steuerpflichtige ihre Erklärung erst bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt abgeben. Wer einen Steuerberater beauftragt, hat künftig sogar bis Ende Februar des übernächsten Jahres Zeit.
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Gründungen sorgen für Fortschritt und Wachstum. Sie stehen für Kreativität, Entfaltung und unternehmerische Freiheit. Umso wichtiger ist es, das Unternehmertum in Deutschland zu fördern. Das ist das Ziel der Gründerwoche 2017, die vom 13. bis 19. November bereits zum achten Mal stattfindet.
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Die von der Bundesregierung im Jahr 2015 eingeführte Bürokratiebremse hat nach einer heute veröffentlichten Sonderbilanz zu einer erheblichen Entlastung der Wirtschaft beigetragen.
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Was tun, damit Unternehmen sich besser um ihre Kernaufgaben kümmern können? Dieser Frage hatte sich die Bundesregierung mit dem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz erneut angenommen. Das Gesetz ist am 5. Juli 2017 in Kraft getreten.
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Die Bundesregierung will Vorbild bei der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung sein. Der Bundesinnenminister hat den Evaluierungsbericht 2016 zum Regierungsprogramm "Digitale Verwaltung 2020" vorgelegt. Der Bericht zeigt den Stand der Umsetzung des Programms. Das Kabinett hat ihn beschlossen.
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Der Bundesrat hat dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt. "Alltag vereinfachen, von Bürokratie entlasten. Diesem Ziel sind wir heute einen deutlichen Schritt näher gekommen", so Bundeswirtschaftsministerin Zypries.
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Um 2,1 Millionen Stunden und 6 Millionen Euro hat die Bundesregierung die Bürgerinnen und Bürger 2016 entlastet. Das zeigt der Jahresbericht "Bessere Rechtsetzung", den das Kabinett beschlossen hat.
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Die Bundesregierung streicht weitere bürokratische Hemmnisse in der Verwaltung. Anstelle von schriftlicher Erklärungen oder Unterschriften sollen künftig möglichst einfache elektronische Verfahren eingesetzt werden können. Das entsprechende Gesetz ist am 5. April in Kraft getreten.
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Alle in Deutschland sollen sich auf klare Regeln und eine gut funktionierende Verwaltung verlassen können. Damit die Menschen Zeit für Familie und Hobbies haben oder der Meister im Betrieb sich um Aufträge und Ausbildung kümmert und nicht um Formulare.
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Das gemeinsame Anliegen von Bundesregierung, Ländern und Gemeinden ist es, den Abgeordneten des Deutschen Bundestags und dem Bundesrat ein möglichst realitätsnahes Bild von den tatsächlich zu erwartenden Belastungen zu geben.